Dienstag, 30. April 2013

Familiengericht Münster (VII)

Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer

7. Januar 2013. Jedes Gutachten hat ein Ende. Dieses auch. T. aus Drensteinfurt, der quer durch den Analysegarten die Heimmitarbeiterin, die Pflegeeltern und den Jugendamtsmitarbeiter zitiert hat, wobei man meistens nur erahnen kann, wer was gesagt haben soll, verlässt sich nun auf die Pflegeeltern als Quelle. Die hätten über ein dissoziatives Abgleiten des Mädchens in der Anfangsphase berichtet. Woraus zu schließen wäre, dass die Heimmitarbeiterin und der Jugendamtsmitarbeiter ein anderes Kind gemeint haben, wenn sie ihre Berichte verfassten.  

Aus den angeblichen Schilderungen der Pflegeeltern schließt der Gutachter auf eine Frühtraumatisierung des Kindes. Merke: Bis dahin ist die Kleine gut drei Monate bei ihrer Mutter gewesen, von Ende September 2009 bis wahrscheinlich Ende März 2011 bei einer Ersatzpflegemutter. Wann also soll diese Frühtraumatisierung stattgefunden haben? Man ahnt es bereits: In den gut drei Monaten bei der Mutter. Das "desorganisierte Bindungsmuster" der Kleinen, von dem T. anschließend ausgeht, stellt er in den freien zeitlichen Raum - und springt zu gestörten Kindern im Allgemeinen: "Kinder mit solchen Bindungsverhaltensweisen zeigen z. B. tranceartige Zustände, ein Erstarren ihrer Bewegungen (Einfrieren) oder deutliche Zeichen von Angst und Erregung, wenn sie mit der Bindungsperson zusammen kommen."

Der nächste Sprung ist noch größer. T. landet bei "ungelösten Traumata" der Eltern und fügt dieses Zitat an: "Das Verhalten des eigenen Kindes, etwa das Schreien des Säuglings, triggert das einst erlebte Traumata, da es etwa an das eigene Weinen und den eigenen Schmerz erinnert." Was sich auf das Verhalten der Eltern auswirke. Dieser Gutachter kennt weder den Kindesvater noch dessen Eltern, er ist auch nicht nach Costa Rica gefahren, um die Familie der Mutter kennenzulernen. Und warum ist T. nicht bei der Ersatzpflegemutter gewesen? Die kennt das Kind bislang immer noch am längsten.

Welches Kind wäre nicht durch den Wind, wenn es alle paar Monate ein neues Zuhause präsentiert bekäme? Doch die Mutter scheidet auch für diesen Gutachter auf jeden Fall als wichtigste Bezugsperson aus. Er empfiehlt ein weiteres Umgangsverbot von 18 bis 24 Monaten - und fügt hinzu: "Dies betrifft auch etwaige Umgangskontakte mit dem Kindesvater und dem Bruder.." Diese Empfehlung ist nicht nur mehrfach ungesetzlich, sie ist auch nicht fundiert. Der Gutachter jedoch spekuliert weiter und zweifelt dann sogar noch an, ob ein Umgang der Kindesmutter mit ihrem Kind ab 2014 sinnvoll wäre. Die müsse sich auf jeden Fall erst einmal psychiatrisch untersuchen lassen: "Vom Ergebnis einer solchen Untersuchung wären dann Behandlungsmöglichkeiten abzuleiten."

Nur wenige Medien beschäftigen sich mit Gutachtern bei Familiengerichten. Tun sie es, fällt das Urteil vernichtend aus. Die Redakteurin Katrin Hummel von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat sich diesem Thema zuletzt am 12. November 2012 gewidmet, schlechter Rat sei teuer, schreibt sie.  Das stellten vor ihr auch schon andere fest.

Das erste Gutachten in einer Familiensache habe ich Anfang 2009 gelesen. Es umfasste mehr als 150 Seiten. Der Gutachter reagierte auf meine Kritik sehr aggressiv, schließlich behauptete er sogar, ich sei ein Rechtsradikaler. Wegen dieser Verleumdung flog er von einer Hochschule. Dann lief mir ein Sozialpädagoge aus Lüneburg über den Weg, der jahrelang einen Titel führte, den er wieder zurückgeben musste. Dieser Sozialpädagoge zerrte mich mehrfach auf Kosten seines Arbeitgebers vor das Hamburger Landgericht und diffamierte sogar Ex-Klientinnen. Als sein Arbeitgeber die Kosten für alle verlorenen Verfahren zusammengezählt hatte, kam eine fast sechsstellige Summe heraus. 

Seit Oktober 2012 hat es die Mutter aus Münster mit Gesprächspartnern aus Wilhelmshaven zu tun. Die reagieren so, wie ich stets reagiert habe: mit ungläubigem Staunen und mit dem Hinweis, dass Gesetze missachtet werden. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter aus Münster hat behauptet, dass die Pflegeeltern alle meine Berichte lesen und deswegen "irritiert" seien. Für diese Irritationen sorge aber nicht ich, sondern das Jugendamt von Münster-Kinderhaus, das die Pflegeeltern überhaupt nicht auf eine Rückkehr des Mädchens zu seiner Mutter vorbereitet. Die Kinder zählen überhaupt nicht. Dass die Kleine einen Bruder hat, ist in Münster längst in Vergessenheit geraten. Auch der Gutachter T. erwähnt das nur am Rande. Dennoch behauptet er, ein "familienpsychologisches Gutachten" verfasst zu haben. Wo fängt bei dem eigentlich Familie an?

Zum Beginn der Serie

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Verwaltungsrichterin

Kind nicht in Lebensgefahr - Kind an der Nordsee

Was haben sie in Münster alles zusammen geschwafelt. Die beiden Kinder (ein Fünfjähriger und eine Dreijährige) seien bei der Mutter in Lebensgefahr. Kommissar Internet kann nichts Sachdienliches beitragen, damit sich diese Geschichte zum Guten wendet. Das hat vor gut einem Jahr sogar ein Gutachter in einem Schriftsatz für das Familiengericht von Münster so festgehalten, weil viele so genannte Experten gern fixieren, was ein Jugendamt ihnen vorgesagt hat. Auch für Nachplappern gibt es schließlich Geld, da kann man ruhig wichtige Daten so durcheinander würfeln, dass jedes Spielcasino sagen würde: “Sie halten sich entweder an die Regeln – oder Sie fliegen hier raus.” Doch das Jugendamt von Münster ist kein Spielcasino…

Viel behauptet, 30. April 2013


Donnerstag, 18. April 2013

Feilen schicken

Erst Wilhelmshavener Richter wiedersehen - dann ab ins Gefängnis

“Wenn wir uns nochmals vor Gericht sehen, dann wird es nicht bei einer Geldstrafe bleiben.” Hat ein Wilhelmshavener Richter am 3. April 2013 im Saal 47 des Wilhelmshavener Amtsgerichtes angekündigt. Zu diesem Wiedersehen kommt es morgen. Deshalb nehme ich meine Zahnbürste mit. Damit ich mir im Gefängnis die Zähne putzen kann.

Dass es bei diesem Wiedersehen um die gleiche Sache gehen muss, hat der Richter schließlich nicht gesagt. Am 3. April 2013 führte er gegen mich einen Islamprozess, morgen stehe ich als Radfahrer vor Gericht.

Kuchen mit Feilen können schon jetzt an die Justizvollzugsanstalt am Ölhafendamm in 26384 Wilhelmshaven geschickt werden.

Dienstag, 9. April 2013

Maulkorb

Wilhelmshavener
Amtsgericht will
mir einen Maulkorb
verpassen.









Richterbund hätte gern eine Mediensänfte

Das Oberlandesgericht (OLG) München lässt vor dem NSU-Prozess jedes Fingerspitzengefühl vermissen, zieht eisern-verbissen seine Linie gegen türkische Medien durch. Wer zu spät kommt, den will jetzt auch der Deutsche Richterbund bestrafen. Der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank hat alle Kritikerinnen und Kritiker der OLG-Entscheidung als "populististische Zwischenrufer" bezeichnet. Gerichte seien keine "nachgeordnete Behörde der Bundes- oder Landesregierung". Hat auch niemand behauptet. Christoph Frank redet an der Sache vorbei.

Mit einer kleinen Prise Einfühlungsvermögen käme der Richterbund-Vorsitzende selbst auf die Gründe für die Empörung: Eine Mörderbande zieht eine Blutspur durch Deutschland, die Opfer werden zu mutmaßlichen Tätern, Politik, Ermittlungsbehörden und der Verfassungsschutz versagen, dann der Schock: Die meisten Mordopfer kommen aus der Türkei, Journalisten aus der Türkei sollen an dem Prozess nicht teilnehmen dürfen, weil sie sich nicht früh genug einen Platz im Gerichtssaal gesichert haben. Jedes Opfer der jahrelangen Diffamierung muss das als neue Verhöhnung empfinden.

Wer da mit fadenscheinigen Gründen jede Kritik abwimmeln will, muss sich fragen lassen, welches Verhältnis er zum Rechtsstaat hat. Auch Richter haben keinen Anspruch auf eine Mediensänfte mit der sie an der Öffentlichkeit vorbeigetragen werden, damit diese jedes Urteil und jede Entscheidung bejubelt. Dazu hat es auch schon viel zu viele furchtbare Juristen gegeben...

Fehlt nur noch, dass der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank zum Hamburger Landgericht marschiert und jede kritische Äußerung vor und während des NSU-Prozesses verbieten lässt. Er könnte auch jemanden vorschicken, der Maulkörbe verteilen lässt, die man bei diesem Gericht zu Schleuderpreisen bekommt. Dort ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon so oft ins Schleudern geraten, dass man eigentlich den Verfassungsschutz einschalten müsste. Zumindest zur Beobachtung.

Auch vor anderen Gerichten geht inzwischen das Recht auf freie Meinungsäußerung immer häufiger vor die juristischen Hunde. Jetzt maßt sich sogar schon ein Richter ein Urteil über Diskussionen bei Facebook an, die er verbieten lässt. Wer dieses soziale Netzwerk kennt, der weiß, dass dort vieles geschrieben und verbreitet wird. Dort kann man dem Volk noch aufs Maul schauen. Bei Facebook hat eine Frau im Dezember 2011 auf den Seiten eines Wilhelmshavener Lokalpolitikers die Forderung verbreitet, dass der Islam aus Deutschland vertrieben werden müsse. Ich fragte sie daraufhin, wo sie denn nun Neofaschistin sei - bei diesem Lokalpolitiker oder woanders. Diese Frage ist mir vorige Woche Mittwoch vom Wilhelmshavener Amtsgericht auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft verboten worden. Ich habe bereits Berufung eingelegt. Für den Wiederholungsfall drohte mir dieser Wilhelmshavener Richter mit einer Haftstrafe!

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, sagt der Volksmund. Und Richter wollen nun diesen Wald abholzen, weil sich zwischen den Facebook-Bäumen auch Wirrköpfe herumtreiben? Auf meinen Facebook-Seiten halte ich es so: Rechtsradikale Sprüche werden wieder gelöscht. Dann kündige ich diesen Leuten die Facebook-Freundschaft. Das ist meine Entscheidung. Dafür brauche ich keine Richter.

Der Prozessbericht aus Wilhelmshaven