Mittwoch, 7. August 2013

Bellen verboten

Verbieten erlaubt

In Neu Wulmstorf dürfen Hunde draußen nicht mehr bellen. Hat jetzt das Oberverwaltungsgericht von Lüneburg entschieden. Still sein müssen demnach Hunde täglich von 22 bis 7 Uhr, sonntags immer. Können sie nicht die Schnauze halten, müssen sie weggesperrt werden. Sonst dürfen Hunde beschlagnahmt werden.

Hoffentlich wird mit diesem Urteil keine Lawine losgetreten wie sie 2005 vom Hamburger Landgericht mit einem Beschluss gegen einen Kindergarten los getreten worden ist. Danach galt Kinderlachen lange Zeit als Lärmbelästigung, nicht nur der Bau von Kindergärten wurde verhindert, auch Bolzplätze mussten dicht gemacht werden.  Bis die Politik endlich diesen Irrsinn beendete.

Was wollen solche Kläger eigentlich? Aus jedem Ort einen Friedhof machen? Wird nicht passieren, sagen Juristen. Neuwunstorf wird ein Einzelfall bleiben. Hoffentlich täuschen sie sich nicht. Wenn erst Frau Schimpf und Herr Mecker auch anderswo spitz kriegen, dass Richter spitz aufs Verbieten sind, lassen sich sicherlich auch Anwälte finden, die spitz aufs Honorar sind.