Samstag, 25. August 2018

Mobbing

Neulich bei der Polizei
Ich gehöre nicht nur zu den potentiellen Opfern der Staatsanwaltschaft Hannover und einer durchgeknallten Lokalpresse, sondern auch der Wilhelmshavener Polizei. Unser Kinderverein in Burgdorf ist deswegen zwar den Bach hinuntergegangen, doch ich habe mich nicht zum Opfer machen lassen. Denn es gibt zu viele anständige Menschen als das man sich von den unanständigen Menschen klein kriegen lassen sollte.
Das Blatt wendet sich immer. Derzeit findet vor dem Oldenburger Landgericht ein Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage statt, der 2013 entlassen worden ist.

Freitag, 10. August 2018

Kinderehen

Oberlandesgericht macht Ausnahme


Seit Sommer letzten Jahres gilt das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen". Heiraten darf man erst ab 18. Auch die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Minderjährige sollen vor zu früher Heirat geschützt werden.


Hat einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe automatisch unwirksam. Eine Ehe, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Fall wegen besonderer Härte von der Aufhebung einer Ehe abgesehen.

Der 22-jährige Ehemann und die 16-jährige Ehefrau hatten im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet. Der Ehemann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Landkreis Grafschaft Bentheim. Seine Eltern leben ebenfalls dort und unterstützen die junge Familie - die Eheleute waren kurz nach der Eheschließung Eltern geworden.

Der Senat befand, dass eine Aufhebung der Ehe für die minderjährige Ehefrau eine besondere Härte darstellen würde, weil dadurch ihr als EU-Bürgerin verbrieftes Recht auf Freizügigkeit verletzt würde. Denn die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit führt dazu, dass jeder EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf und dann auch seinen Ehegatten mitbringen kann.

Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthaltsrecht gehabt. Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass die Eheschließung ohne Zwang erfolgt war. Die Eheleute hatten vor Gericht erklärt, für den Fall der Aufhebung der Ehe so bald wie rechtlich möglich wieder heiraten zu wollen. Darüber hinaus wird die Ehefrau im Dezember 2018 volljährig. In der Gesamtschau würde sich eine Aufhebung der Ehe daher als besondere Härte darstellen.


Oberlandesgericht Oldenburg
Az. 13 UF 23/18 

Donnerstag, 2. August 2018

Abmahnungen

Wie definiert Bundesregierung was?

Die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3169). Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu, schreiben die Abgeordneten unter Berufung auf eine Umfrage und eine Zeitungsmeldung. 

Sie wollen von der Bundesregierung wissen, wie diese die Begriffe "unseriöse Geschäftspraktiken" und "missbräuchliche Abmahnung" im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Unternehmen, Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen definiert. 

Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung anstrebt, den Tatbestand "geringfügiger Fehler" oder "Formfehler" einzuführen, und wie die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Tatbestand ist. Die Fragesteller wollen ferner wissen, ob die Bundesregierung die Einführung einer pauschalen Abmahngebühr in Erwägung zieht, wie viele Verbände der Bundesregierung bekannt sind, die von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und wie viele von diesen sich als "unseriös" einstufen lassen.