Freitag, 20. September 2019

Die Moral

Immer anlassbezogen. 
Von der Berliner Landgerichts-Geschichte

Und jetzt rufen wir alle erst einmal "Drecksfotze". Damit würden wir uns laut Berliner Landgericht "haarscharf an der Grenze des...noch Hinnehmbaren" (Az 27 AR 17/19)bewegen. Ob wir mit "du alte Drecksfotze" diese Grenze überschreiten würden, ist fraglich. Denn auch "Schlampe" und "Geisteskranke" sind juristisch betrachtet zumindest in Berlin zulässige Begriffe. Morddrohungen sollten stets "anlassbezogen" sein, wenn wir auch damit durchkommen wollen. 

Anlässe sind leicht auffindbar, man begegnet ihnen an fast jeder Straßenecke. Mal ist eine Frau mit ihrem Auto zu schnell, mal stellt sie sich beim Parken dusselig an - schon darf es um sie geschehen sein. 

Auch die "anlassbezogene Tötung" von "Drecksfotzen" wäre in jeder Hinsicht nicht weiter schlimm Um Mord würde es sich schon einmal nicht handeln, weil dazu niedere Beweggründe nötig wären. Denn: Was vom Berliner Landgericht erlaubt wird, kann niemals nieder sein.