Dienstag, 27. September 2011

Ficken

27. September 2011
Darf man

Ficken verstößt nicht gegen die guten Sitten. Gehört also zum Brauchtum. Macht mal mehr, mal weniger Spaß. Wird aber gelegentlich Ernst genommen. Wie am 3. August 2011 vom Bundespatentgericht.

Eine Richterin und zwei Richter haben dieses Wort von allen Seiten beleuchtet, juritisch erörtert worden sind Fragen wie "Diskriminiert ein Mann eine Frau, wenn er sie fickt?" "Ficken Frauen, um einen Mann zu erniedrigen?" "Ist ficken rassistisch?"

Stets lautet die Antwort: nein. Das hohe Bundespatentgericht ist sich zwar einig gewesen, dass dieses Wort irgendwie igitt ist, aber nicht so igitt, dass man "Ficken" als Markenname verbieten muss.

Gespannt sein darf man jetzt auf die Markeneinführung. Und auf die Verkaufsgespräche. Beispielsweise in einem Getränkemarkt. Kunde: "Haben Sie Ficken?" Verkäuferin: "Wollen Sie unbedingt Ficken oder darf ich Ihnen auch etwas anderes empfehlen?" In einem Textilshop: "Haben Sie Ficken auch in Blau?" Verkäuferin: "Ficken in Rot steht Ihnen bestimmt besser."

Die Kinder müssen leider draußen bleiben...

Samstag, 18. Juni 2011

Die Halbnackte

18. Juni 2011
Die Liebe und andere Zustände

Nun könnte ich doch glatt juristisch zurück schlagen: Im niedersächischen Landwirtschaftsministerium hängen Bilder, die einer Künstlergruppe aus Barsinghausen aus "dem Pinsel geflossen" (OT "Deister-Info") sind. Thema: "Liebe und andere Zustände". Auf Leinwand gebannt worden sind auch Erinnerungen.

Zu denen vielleicht auch ich gehöre. Weil ich eine der Künstlerinnen persönlich kenne. Und zwar so persönlich, dass ich sie vor Jahren halbnackt bei einem Spaziergang am Schwarzen Meer fotografiert habe. Dieses Foto verwendete ich für das Cover meiner Broschüre "Blumen im Haar - Philishave am Kinn - Polizeiknüppel im Nacken".


Deswegen meldete sich am 18. August 2010 ein Anwalt aus Hannover bei mir, der mir im Auftrag der halbnackt Fotografierten mit einer Unterlassungsklage drohte. Um die zu vermeiden, sollte ich eine Erklärung unterschreiben, die kostenpflichtig gewesen wäre. Tat ich nicht.

Außerdem sind Abmahnungen, Klageandrohungen und Klagen schon lange nichts Erschröckliches mehr für mich. Jüngst hat mich eine Psycho-Sekte damit geradezu überzogen. Wie ich die halbnackt Fotografierte häufiger ausgezogen habe als ein Jahr Tage hat.

Ich nahm das Foto vom Cover - und dachte mir schmunzelnd: "Ganz vergessen hat sie mich nicht." Was ich ihr jetzt ebenfalls beweisen könnte. Ich müsste nur einen Anwalt ins Landwirtschaftsministerium schicken, der die Bilder der halbnackt Fotografierten begutachtet und dann mit mir darüber berät, ob gemeinsame Bekannte mich wiedererkennen können. Das würde für eine Unterlassungsklage ausreichen.

Fände ich aber slbern. Sollte mich die halbnackt Fotografierte gemalt haben, hoffe ich nur, dass die Proportionen stimmen. Sonst müsste ich annehmen, dass sie sich weniger gut an mich erinnert als ich verdient hätte...