Montag, 1. Oktober 2018

Zahl langsam

Oder nie an Copytrack

13. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

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Samstag, 25. August 2018

Mobbing

Neulich bei der Polizei
Ich gehöre nicht nur zu den potentiellen Opfern der Staatsanwaltschaft Hannover und einer durchgeknallten Lokalpresse, sondern auch der Wilhelmshavener Polizei. Unser Kinderverein in Burgdorf ist deswegen zwar den Bach hinuntergegangen, doch ich habe mich nicht zum Opfer machen lassen. Denn es gibt zu viele anständige Menschen als das man sich von den unanständigen Menschen klein kriegen lassen sollte.
Das Blatt wendet sich immer. Derzeit findet vor dem Oldenburger Landgericht ein Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage statt, der 2013 entlassen worden ist.

Freitag, 10. August 2018

Kinderehen

Oberlandesgericht macht Ausnahme


Seit Sommer letzten Jahres gilt das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen". Heiraten darf man erst ab 18. Auch die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Minderjährige sollen vor zu früher Heirat geschützt werden.


Hat einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe automatisch unwirksam. Eine Ehe, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Fall wegen besonderer Härte von der Aufhebung einer Ehe abgesehen.

Der 22-jährige Ehemann und die 16-jährige Ehefrau hatten im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet. Der Ehemann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Landkreis Grafschaft Bentheim. Seine Eltern leben ebenfalls dort und unterstützen die junge Familie - die Eheleute waren kurz nach der Eheschließung Eltern geworden.

Der Senat befand, dass eine Aufhebung der Ehe für die minderjährige Ehefrau eine besondere Härte darstellen würde, weil dadurch ihr als EU-Bürgerin verbrieftes Recht auf Freizügigkeit verletzt würde. Denn die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit führt dazu, dass jeder EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf und dann auch seinen Ehegatten mitbringen kann.

Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthaltsrecht gehabt. Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass die Eheschließung ohne Zwang erfolgt war. Die Eheleute hatten vor Gericht erklärt, für den Fall der Aufhebung der Ehe so bald wie rechtlich möglich wieder heiraten zu wollen. Darüber hinaus wird die Ehefrau im Dezember 2018 volljährig. In der Gesamtschau würde sich eine Aufhebung der Ehe daher als besondere Härte darstellen.


Oberlandesgericht Oldenburg
Az. 13 UF 23/18 

Donnerstag, 2. August 2018

Abmahnungen

Wie definiert Bundesregierung was?

Die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3169). Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu, schreiben die Abgeordneten unter Berufung auf eine Umfrage und eine Zeitungsmeldung. 

Sie wollen von der Bundesregierung wissen, wie diese die Begriffe "unseriöse Geschäftspraktiken" und "missbräuchliche Abmahnung" im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Unternehmen, Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen definiert. 

Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung anstrebt, den Tatbestand "geringfügiger Fehler" oder "Formfehler" einzuführen, und wie die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Tatbestand ist. Die Fragesteller wollen ferner wissen, ob die Bundesregierung die Einführung einer pauschalen Abmahngebühr in Erwägung zieht, wie viele Verbände der Bundesregierung bekannt sind, die von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und wie viele von diesen sich als "unseriös" einstufen lassen.

Dienstag, 15. Mai 2018

Landgericht Hamburg (II)

Erdogan-Anwalt verliebt in ein Gericht

17. Mai 2016. Hamburger Landgericht, verbiet du voran..."Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland", sagt der Anwalt des türkischen Präsidenten Erdogan, Hubertus von Sprenger. Ähnlich zufrieden haben sich auch schon Juristen beispielsweise der Zeugen Jehovas geäußert, wenn sie mit Hilfe der Richter eine neue Lehre erfanden, weil die alte kritisiert worden war. Ich konnte vor Jahren ein Lied davon singen, es war allerdings ein garstiges Lied.

Erst fängt das Hamburger Landgericht wie so oft ganz gut an, wenn das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann als Satire anerkannt wird, doch dann macht das Gericht auch ganz schnell wieder schlecht weiter. "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" dürfe ebenso behauptet werden wie "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt", Sexualbezüge dürften aber nicht hergestellt werden. Die sind vom Hamburger Landgericht deswegen einstweilig verboten worden.

Dazu der Anwalt von Jan Böhmermann, Christian Schertz, der eher selten Kunst- und Meinungsfreiheit verteidigt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch." Das Gedicht dürfe nicht zerpflückt werden, zudem müsse der Kontext in der Sendung beachtet werden. Darüber wird das Hamburger Landgericht wohl eher schmunzeln. Dort kennt man nicht einmal den Grundgesetz-Text - weder einzeln noch im Zusammenhang.

Wenn mit Schertz nicht zu scherzen ist, zwingt er Erdogan nun zu einer Klage. Das Ergebnis könnte sein: Das Hamburger Landgericht erlaubt die Sexualbezüge und verbietet das Sackdoofe und die Gummimasken. Auch dann wird der Anwalt von Erdogan sicherlich "beglückt" sein über die "gute Rechtsprechung in Deutschland". Jemand sollte ihm sagen: "Das ist nicht Rechtsprechung in Deutschland, das ist Verfassungsbruch in Hamburg." Der aber nur noch bis 2040 möglich ist. Spätestens dann ist laut neuen Erkenntnissen der Zeugen Jehovas die Welt mitsamt Hamburger Landgericht untergegangen.

Hamburger Landgericht jetzt auch türkisch
Kein Zweifel: Jan Böhmermann hat ein schlechtes Gedicht über Erdogan zu Gehör gebracht. Wenn das Hamburger Landgericht nun zivilrechtlich Teile dieses Werkes verbietet, wird es auch nicht besser.
Und das Gericht wird auch nicht besser, weil es nun von Nordkorea in die Türkei umzieht, denn die Verhandlungen finden immer noch an der Elbe statt, die Urteile sollen auch in Deutschland gelten, obwohl sie oft verfassungswidrig sind.
Hier weiterlesen, 10. Februar 2017

Richter vermissen Schöpfungshöhe

15.Mai 2018. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Urteil des Hamburger Landesgerichtes bestätigt, was eigentlich nicht verwunderlich ist, denn der Erfinder des Tatsachenkerns in Meinungsäußerungen ist jetzt Richter am Oberlandesgericht. Jan Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" bleibt deshalb teilweise verboten.

Das Gericht unterscheidet nicht etwa zwischen schlechter und guter Kunst, es äußert Zweifel daran, dass es sich bei Böhmermanns Zeilen überhaupt um "Kunst im Sinne des Grundgesetes handelt". Satire könne Kunst sein, meinen die Richter, Satire müsse aber keine Kunst sein. Bemängelt wird vom Gericht die "Schöpfungshöhe". Hätte Jan Böhmermann also auf der Zugspitze über Erdogan gelästert,hätte die Schöpfungshöhe gestimmt?