Donnerstag, 27. Oktober 2011

Endlos?

Stachowske (links) verlässt das Gerichtsgebäude.








27. Oktober 2011
Arbeitsgerichts-Vorhang wieder zu - viele Fragen offen

Wenn Ruthard Stachowske ein vorzügliches Zeugnis haben will. Bekommt er. Wenn die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alle Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) zurücknehmen soll. Macht sie. Doch eins kommt nicht infrage: eine Rückkehr von Stachowske. Das hat heute vor dem Lüneburger Arbeitsgericht der Jugendhilfe-Anwalt klar gemacht: "Herr Stachowske betritt nie, nie wieder das Gebäude."

Drei Dutzend Zuhörerinnen und Zuhörer, Presse- und NDR-Vertreter haben im Sitzungssaal 1 die erste Verhandlung verfolgt. Ruthard Stachowske klagt gegen seine Kündigung, die Anfang Juli 2011 ausgesprochen worden ist. Inzwischen gibt es drei weitere Kündigungen, im Gerichtssaal überreichte der Jugendhilfe-Anwalt die fünfte.

Der jüngste Kündigungsgrund: Ruthard Stachowske soll für eine Wasserpumpe in seinem Garten Ersatzteile gekauft haben, die er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zweimal in Rechnung stellte.

Die Lüneburger Arbeitsrichterin Kriesten geht von einer langen Dauer des Rechtsstreites aus, der sogar zumindest in die zweite Instanz gehen könnte. Ihr Versuch, beide Parteien an einen Verhandlungstisch zu bringen, ist vorerst gescheitert.

Vieles bleibt nach dem ersten Termin undurchsichtig. Ruthard Stachowske arbeitet seit 1984 für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, seit 1993 als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Zuletzt hat er 6665 Euro brutto monatlich verdient. Möglicherweise macht ihn sein Arbeitsvertrag unkündbar. Zumindest bei ordentlichen Kündigungen.

Der Hamburger Anwalt von Ruthard Stachowske fordert die Rücknahme aller Kündigungen und die Wiedereinstellung seines Mandanten, der im Gerichtssaal recht schweigsam gewesen ist. Auch zu der Tatsache, dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bei der Sparkasse drei Konten hat, die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch dagegen zwei bei der Volksbank, sagte Stachowske nichts.

Eines dieser Volksbank-Konten spielte eine wichtige Rolle, als die Strafgelder erörtert wurden, die Klientinnen und Klienten für Fehlverhalten zahlen mussten. Die sollen in Briefumschläge gesteckt und im Büro der TG-Buchhaltung abgegeben worden sein. Diese Stachowske-Behauptung konterte der Jugendhilfe-Anwalt mit einem Konto-Auszug der Volksbank. Verbucht worden war eine vierstellige Summe mit dem Vermerk "Konsequenzgeld".

Hat Ruthard Stachowske Privatreisen als Dienstfahrten abgerechnet? war eine weitere Verhandlungsfrage. Auch sie wurde noch nicht eindeutig beantwortet.

Arbeitsrichterin Kriesten hat noch viel Aufklärungsarbeit vor sich. Das jedenfalls steht fest.

Mehr über diese Einrichtung

Dienstag, 27. September 2011

Ficken

27. September 2011
Darf man

Ficken verstößt nicht gegen die guten Sitten. Gehört also zum Brauchtum. Macht mal mehr, mal weniger Spaß. Wird aber gelegentlich Ernst genommen. Wie am 3. August 2011 vom Bundespatentgericht.

Eine Richterin und zwei Richter haben dieses Wort von allen Seiten beleuchtet, juritisch erörtert worden sind Fragen wie "Diskriminiert ein Mann eine Frau, wenn er sie fickt?" "Ficken Frauen, um einen Mann zu erniedrigen?" "Ist ficken rassistisch?"

Stets lautet die Antwort: nein. Das hohe Bundespatentgericht ist sich zwar einig gewesen, dass dieses Wort irgendwie igitt ist, aber nicht so igitt, dass man "Ficken" als Markenname verbieten muss.

Gespannt sein darf man jetzt auf die Markeneinführung. Und auf die Verkaufsgespräche. Beispielsweise in einem Getränkemarkt. Kunde: "Haben Sie Ficken?" Verkäuferin: "Wollen Sie unbedingt Ficken oder darf ich Ihnen auch etwas anderes empfehlen?" In einem Textilshop: "Haben Sie Ficken auch in Blau?" Verkäuferin: "Ficken in Rot steht Ihnen bestimmt besser."

Die Kinder müssen leider draußen bleiben...

Samstag, 18. Juni 2011

Die Halbnackte

18. Juni 2011
Die Liebe und andere Zustände

Nun könnte ich doch glatt juristisch zurück schlagen: Im niedersächischen Landwirtschaftsministerium hängen Bilder, die einer Künstlergruppe aus Barsinghausen aus "dem Pinsel geflossen" (OT "Deister-Info") sind. Thema: "Liebe und andere Zustände". Auf Leinwand gebannt worden sind auch Erinnerungen.

Zu denen vielleicht auch ich gehöre. Weil ich eine der Künstlerinnen persönlich kenne. Und zwar so persönlich, dass ich sie vor Jahren halbnackt bei einem Spaziergang am Schwarzen Meer fotografiert habe. Dieses Foto verwendete ich für das Cover meiner Broschüre "Blumen im Haar - Philishave am Kinn - Polizeiknüppel im Nacken".


Deswegen meldete sich am 18. August 2010 ein Anwalt aus Hannover bei mir, der mir im Auftrag der halbnackt Fotografierten mit einer Unterlassungsklage drohte. Um die zu vermeiden, sollte ich eine Erklärung unterschreiben, die kostenpflichtig gewesen wäre. Tat ich nicht.

Außerdem sind Abmahnungen, Klageandrohungen und Klagen schon lange nichts Erschröckliches mehr für mich. Jüngst hat mich eine Psycho-Sekte damit geradezu überzogen. Wie ich die halbnackt Fotografierte häufiger ausgezogen habe als ein Jahr Tage hat.

Ich nahm das Foto vom Cover - und dachte mir schmunzelnd: "Ganz vergessen hat sie mich nicht." Was ich ihr jetzt ebenfalls beweisen könnte. Ich müsste nur einen Anwalt ins Landwirtschaftsministerium schicken, der die Bilder der halbnackt Fotografierten begutachtet und dann mit mir darüber berät, ob gemeinsame Bekannte mich wiedererkennen können. Das würde für eine Unterlassungsklage ausreichen.

Fände ich aber slbern. Sollte mich die halbnackt Fotografierte gemalt haben, hoffe ich nur, dass die Proportionen stimmen. Sonst müsste ich annehmen, dass sie sich weniger gut an mich erinnert als ich verdient hätte...

Sonntag, 8. Mai 2011

Im Gefängnis

8. Mai 2011
Am Freitag, dem 13.

Kamerateams werden ihn begleiten, ein Reporter von "Bild am Sonntag": Rolf Schälike aus Hamburg geht am Freitag, dem 13. ins Gefängnis. Weil er Pech gehabt hat? Keinesfalls. Der 72-Jährige hat einen vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleich veröffentlicht. Auf seinen Seiten www.buskeismus.de


Diese Veröffentlichung schmeckte dem Börsencoach Markus Frick nicht. Er zog als am Vergleich Beteiligter vor Gericht. Bekam eine einstweilige Verfügung. Die Rolf Schälike unbeachtet auf seinen Aktenberg legte. Der wuchs seit geraumer Zeit unaufhörlich. Schließlich wurde der 72-jährige Hamburger zu einem Ordnungsgeld von 500 Euro verurteilt. Rolf Schälike verweigerte die Zahlung, muss deshalb am Freitag eine fünftägige Ersatzhaft in der Justizvollzugsanstalt Holstenglacis antreten.

Der Name Markus Frick erscheint auch auf den Seiten des Vereins "Anleger helfen Anlegern". Dagegen ist der Börsencoach ebenfalls gerichtlich vorgegangen. Ohne Erfolg. Dann kam es für den Börsencoach noch schlimmer. Das Berliner Hauptstadtportal meldete am 14. April 2011: "Die 19. (große) Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 38-jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist."

Rolf Schälike hat´s trotzdem erwischt. Vier Bücher will er mit ins Gefängnis nehmen. Sein Anwalt verhandelt noch mit der Gefängnisleitung, weil der 72-Jährige zudem mit Notepad in die Zelle möchte.

Ansonsten wird Freitag, der 13. Mai für den streitbaren Hamburger beginnen wie bereits unzählige Freitage. Er begibt sich zum Hamburger Landgericht am Sievekingplatz und verfolgt die Verhandlungen des Vorsitzenden Richters der Pressekammer, Andreas Buske. Bis 12.30 Uhr wird er mitschreiben. Das Gefängnis liegt um die Ecke.

Fröhlich wird´s am Vorabend. Rolf Schälike hat alle, die dabei sein wollen, in eine Szene-Kneipe eingeladen. Auf dem Rahmenprogramm stehen dort Gespräche über 100 Gerichtsentscheidungen zu Veröffentlichungen auf www.buskeismus.de

Fünf Tage sind schnell vorüber. Dann ist der 72-Jährige wieder bei seiner Familie und bei seinen Katzen. Kritisch berichten wird Rolf Schälike weiter.

Sonntag, 17. April 2011

Zukunft mit Buske

12. August 2010
Der weiseste Richter seit Salomon

Die Hauptrolle: Andreas Buske, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg in Sachen Medienkontrolle

Die Vorgeschichte: "Super Illu" darf nicht mehr die Meinung vertreten, dass für Michael Ballack mit seiner Verletzung auch das Karriere-Aus gekommen ist. Der weiseste Richter seit Salomon entschied: Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Und gehört deswegen seit dem 10. August 2010 verboten.

Die weitere Entwicklung:

Nach dem 2 : 2-Patzer von Tim Wiese im Freundschaftsspiel gegen Dänemark vertritt Bundestrainer Löw die Meinung: "Bei Spielen der Nationalelf gehört der Wiese nicht auf den Rasen." Wiese klagt, bekommt Recht. Andreas Buske begleitet den Torhüter beim nächsten Spiel der Nationalelf in die Kabine und setzt per einstweiliger Verfügung den Einsatz von Wiese durch.

Neuer und Butt fordern daraufhin von Löw die gleiche Meinungsäußerung. Gefordert, geschehen. Andreas Buske entscheidet entsprechend. Bei Spielen der Nationalelf stehen fortan drei Torhüter zwischen den Pfosten. Die FIFA passt die Regeln an. Italien spielt nach der Regeländerung nur noch mit Torhütern.

Ein Kardinal aus Köln vertritt bei der Messe am Heiligen Abend die Meinung, dass Jesus für die Sünden der Menschen gestorben ist. Die seien somit von ihm vergeben. Dagegen klagt die evangelische Kirche, bekommt Recht. Da beim Kardinal Wiederholungsgefahr besteht, wird ihm nicht nur die Tatsachenbehauptung über Jesus und die Sündenvergebung verboten, auch der Heilige Abend darf in der katholischen Kirche des Rheinlandes nicht mehr gefeiert werden. Dagegen klagt der Kardinal. Und bekommt ebenfalls Recht. Heilig Abend wird bundesweit verboten.

Ein Mineralwasserhersteller vertritt die Meinung, dass sein Wasser besonders gesund sei. Dagegen klagt eine Bierbrauerei, bekommt Recht. Der Mineralwasserhersteller muss zukünftig stets darauf hinweisen,  dass auch Bier gesund ist. Dagegen klagt eine Weinkellerei, bekommt Recht. Andreas Buske bietet bei seinen Verhandlungen keine Getränke mehr an. Dagegen klagt das Landgericht in Köln, bekommt Recht. In Deutschland wird das Trinken in allen Gerichtsgebäuden verboten. Der Flüssigkeitsverlust führt bei Richterinnen und Richtern, bei Gerichtsdienerinnen und Gerichtsdienern zu einer Senkung der Lebenserwartung. Dagegen klagen weder Bestattungsunternehmen noch die Rentenversicherung.

Diese Entwicklungen rufen den Verfassungsschutz auf den Plan. Der ernennt Andreas Buske zum weisesten Richter seit Salomon. Dagegen klagen alle anderen Richterinnen  und Richter.Und haben Unrecht.

21. Januar 2011
Jetzt muss ich diesen Richter auch einmal loben

Und zwar deswegen

17. April 2011
Buske weist Klage ab

Und zwar deswegen

Freitag, 15. April 2011

Ostfriesenwitze

15. April 2011
Sind Volksverhetzung?/Anzeige gegen ffn-Moderator

Ein ehemaliger Ostfriese, der heute in Osnabrück lebt, hat einen Moderator von radio ffn bei der Polizei angezeigt. Ob er für diesen Reklamegag bezahlt wird oder nicht, wird die "Bild"-Zeitung auch noch herausfinden. Zum Witzbold war der Moderator angeblich geworden, weil er eine neue Kollegin aus Aurich ein wenig auf den Arm nehmen wollte. Also erzählte er nach Stand der bisherigen Dinge drei Ostfriesenwitze, die so alt sind, dass sie sogar seine Kollegin verstanden hat. Diese Witze  waren ihr schließlich im Laufe der Jahrzehnte in Aurich von Touristen schon oft genug erklärt worden. 

Der ostfriesische Osnabrücker jedoch verstand keinen Spaß. Er entdeckte gegen oder ohne Bezahlung Volksverhetzung und stellte sich deshalb schützend vor eine ethnische Minderheit inclusive ffn-Moderatorin. Dass die Staatsanwaltschaft gegen den ffn-Moderator ermitteln wird, ist unwahrscheinlich. Mit ziemlicher Sicherheit sind die von ihm erzählten Witze längst verjährt.

Außerdem würde ein Strafprozess wenig Sinn machen. Den Ausgang eines solchen Verfahrens würde kein Ostfriese verstehen. Es sei denn, er wird ihm über mehrere Jahrzehnte immer und immer wieder erläutert.

Sollte der ostfriesische Osnabrücker nun alle anzeigen wollen, die sich im Netz über ihn lustig machen, könnte er gleich bei der Polizei einziehen. Googelt man "Strafanzeige Ostfriesenwitze" lautet das Ergebnis: über 30 000 Einträge. Glückwunsch!

Donnerstag, 10. März 2011

Hartz IV

10. März 2011
Kein Oddset - sonst Ordnungsgeld für WestLotto

Staatliche Glücksspielanbieter drängen private Glücksspielanbieter ins Abseits. Die schwören Rache, schalten das Kölner Landgericht ein. Das entscheidet per einstweiliger Verfügung: Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht mehr per Oddset ihr Glück versuchen. Nimmt eine Annahmestelle einen Spielschein von einem Langzeitarbeitslosen an, droht WestLotto ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Begründung: Glücksspiel gehört nicht zur Grundsicherung eines Hartz-IV-Empfängers.

Und nun? Jede Annahmestelle in Nordrhein-Westfalen ruft das Jobcenter an und erkundigt sich, ob der Kunde vom Staat finanziell unterstützt wird? Oder muss jeder,  der Oddset spielen will, an Eides Statt versichern, dass er kein Hartz-IV-Empfänger ist?

Da schlage ich  zur Vereinfachung des Kontrollverfahrens vor: Wer Fußballergebnisse u. ä. voraussagen will, bringt seine Kontoauszüge mit und weist so nach, dass er in Lohn  und Brot steht. Oder Rente bekommt. Denn Rentner dürfen noch tippen, wie Fußballspiele oder andere sportliche Ereignisse enden.

Noch wirkungsvoller wäre es, wenn jeder Hartz-IV-Empfänger nach dem Motto handeln würde "Rent a Rentner". Der eilt dann zur Annahmestelle - falls eilen noch möglich ist - gibt den Schein ab und bekommt dafür im Falle eines Gewinnes eine Provision.

Da sage noch jemand, dass deutsche Gerichte keine weisen Entscheidungen treffen können. Manche sind sogar Weg weisend. Für Rentner, die sich für Langzeitarbeitslose auf den Weg machen.

Dienstag, 8. März 2011

Sorgerecht

8. März 2011
Darf das Jugendamt von Münster diesen Antrag ablehnen?

Der Fall: Einer nichtehelichen Mutter wird am 18. März 2010 das Sorgerecht in den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Einleitung erzieherischer Hilfen und Gesundheitsfürsorge für ihre beiden Kinder entzogen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt am 1. März 2011 diesen Beschluss (13 UF 83/10 OLG Hamm, 57 F 201/09 AG Münster).

Schon vor dem OLG-Beschluss ist das Jugendamt von Münster vor dem Verwaltungsgericht Münster verklagt worden. Die Verhandlung hat heute, 11 Uhr, stattgefunden (Az. 6 K 2298/10). Die Mutter beantragt einen Hilfeplan und Hilfeplangespräche mit dem Ziel, die Rückkehr der beiden Kinder in die Familie einzuleiten. Unterstützt werde sie dabei von ihrer Mutter, die deswegen nach Deutschland komme. Zukünftige Besuchskontakte wünsche sie nur noch mit beiden Kindern, die Trennung der Geschwister müsse aufgehoben werden.

Der Vertreter der Stadt Münster und eine Jugendamtsmitarbeiterin lehnen diesen Antrag ab. Ohne Begründung. Die Jugendamtsmitarbeiterin weist darauf hin, dass der Junge beim Kindesvater "gut aufgehoben" sei, für das Mädchen gebe es bereits Anbahnungskontakte mit einer Pflegefamilie.

Die Richterin beendet die Verhandlung mit der Ankündigung, dass sie in zwei bis drei Wochen einen Beschluss verkünden werde.

Die Frage lautet jetzt: Darf das Jugendamt von Münster den Antrag der Mutter überhaupt ablehnen? Oder liegt hier Amtsmissbrauch vor?

Ich bitte um Hinweise. Danke.

Montag, 3. Januar 2011

Gesetzesbruch

3. Januar 2011
Vor Familiengerichten - wie lange noch?

Und täglich wird das Gesetz gebrochen. Nicht nur von Gaunern, Totschlägern und Mördern. Sondern auch von Gerichten. Familiengerichten genauer gesagt. Und die Kinder bleiben lange weg. Weg gekommen sind sie aufgrund einer Gefährdungsmeldung. Über die muss innerhalb von 24 Stunden entschieden werden. Widersprechen die Eltern und gibt es keine gerichtliche Entscheidung, sind die Kinder sofort wieder da.


Also beeilen sich die Familiengerichte, beraumen eine Anhörung an, verlassen sich meistens darauf, was von Jugendämtern behauptet wird. Nächster Schritt: Das Gericht bestellt eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die oder der besucht die Eltern, macht Tests, stellt Fragen, befragt auch das persönliche Umfeld. "Sagen Sie mal, trinkt der Herr Meier eigentlich zu viel?"

Stopp. So weit darf es gar nicht erst kommen. Für die zwangsweise Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern in Familiensachen gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hat der Bundesgerichtshof festgestellt (BGH, FamRZ 2010, 720). Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm im September 2010 angeschlossen (II-3 UF 177/09).

Und wenn nun alle Eltern, die von Kindesentzug bedroht sind, den Gang zu Sachverständigen verweigern? Dann muss die Gutachterin oder der Gutachter zur mündlichen Verhandlung in den Gerichtssaal kommen und sich dort ein Bild machen. Ist finanziell längst nicht so lukrativ wie illegales Vorgehen.

Wird jemand beschuldigt, muss er über seine Rechte aufgeklärt werden. Aber niemand klärt Eltern darüber auf, dass sie eine Zwangsbegutachtung ablehnen können? Familienrichterinnen und Familienrichter verraten so was nicht? Legal, illegal, scheißegal...

Samstag, 1. Januar 2011

Auf den Hund gekommen

1. Januar 2011
Fiffi ganz oder gar nicht

Erst ist diese Ehe auf den Hund gekommen - und dann die Frau, die mit ihrem Mann nicht mehr Tisch und Bett teilt, auf eine Idee. Denn zur Familie gehörte auch ein Hund. Also beantragte sie beim Oberlandesgericht von Hamm Verfahrenskostenhilfe für eine Klage der kläffenden Art.

Doch mit dem Antrag kam nicht die Hundeleine, die sie zweimal in der Woche mit Vierbeiner an der anderen Seite für ein paar Stunden in der Hand halten wollte. Der 10. Senat entschied,  "dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften bei dem anderen Ehegatten lebenden Hund zusteht".

Vor der Trennung hatte es nämlich bereits eine außergerichtliche Vereinbarung gegeben: "Der Hund bleibt beim Mann." Womit der Hund wohl einverstanden gewesen sein muss, denn sonst wäre er bei der ersten Gelegenheit weggelaufen, hätte seine Pfoten geschwungen und sich auf die Suche nach Frauchen gemacht.


Auf Richterdeutsch liest sich das dann so: "Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung hinsichtlich des Hundes besteht nach Auffassung des Senats nicht. Mit den Vorschriften über die Hausratsverteilung bei Getrenntleben der Ehegatten könne die begehrte zeitweise Nutzungsregelung nicht begründet werden. Es werde nicht die Zuweisung für die Dauer der Trennung, sondern nur die zeitweise Nutzung verlangt. Die Regelungen über das Umgangsrecht mit dem Kind könnten nicht entsprechend angewendet werden. Bei diesen Bestimmungen ginge es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten."

Heißt wohl: Die Frau hätte bei ihrem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auf den ganzen Hund setzen sollen. Motto: Fiffi ganz oder gar nicht! Halb Fiffi heißt: keine Verfahrenskostenhilfe!

(Beschluss des 10. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2010, II-10 WF 240/10)