Samstag, 1. Januar 2011

Auf den Hund gekommen

1. Januar 2011
Fiffi ganz oder gar nicht

Erst ist diese Ehe auf den Hund gekommen - und dann die Frau, die mit ihrem Mann nicht mehr Tisch und Bett teilt, auf eine Idee. Denn zur Familie gehörte auch ein Hund. Also beantragte sie beim Oberlandesgericht von Hamm Verfahrenskostenhilfe für eine Klage der kläffenden Art.

Doch mit dem Antrag kam nicht die Hundeleine, die sie zweimal in der Woche mit Vierbeiner an der anderen Seite für ein paar Stunden in der Hand halten wollte. Der 10. Senat entschied,  "dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften bei dem anderen Ehegatten lebenden Hund zusteht".

Vor der Trennung hatte es nämlich bereits eine außergerichtliche Vereinbarung gegeben: "Der Hund bleibt beim Mann." Womit der Hund wohl einverstanden gewesen sein muss, denn sonst wäre er bei der ersten Gelegenheit weggelaufen, hätte seine Pfoten geschwungen und sich auf die Suche nach Frauchen gemacht.


Auf Richterdeutsch liest sich das dann so: "Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung hinsichtlich des Hundes besteht nach Auffassung des Senats nicht. Mit den Vorschriften über die Hausratsverteilung bei Getrenntleben der Ehegatten könne die begehrte zeitweise Nutzungsregelung nicht begründet werden. Es werde nicht die Zuweisung für die Dauer der Trennung, sondern nur die zeitweise Nutzung verlangt. Die Regelungen über das Umgangsrecht mit dem Kind könnten nicht entsprechend angewendet werden. Bei diesen Bestimmungen ginge es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten."

Heißt wohl: Die Frau hätte bei ihrem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auf den ganzen Hund setzen sollen. Motto: Fiffi ganz oder gar nicht! Halb Fiffi heißt: keine Verfahrenskostenhilfe!

(Beschluss des 10. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2010, II-10 WF 240/10)

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