Bank will Neubau-Kosten nicht verraten/"Ostfriesen-Zeitung" verliert vor Gericht
Oldenburg/Leer. Der Chefredakteur der "Ostfriesen-Zeitung" will wissen, was der Neubau der Sparkassen-Zentrale in Leer kostet. Das will die Bank nicht verraten. Der Chefredakteur beantragt vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Das Gericht lehnt den Antrag ab (Az. 5 B 2982/16).
Aus der Urteilsbegründung vom 11. Juli 2016: "Die Sparkasse Leer-Wittmund ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die im
begrenzten Umfang auch mittelbar hoheitliche Aufgaben erfüllt. Ende Oktober 2010
beschloss sie den Neubau ihrer Zentrale in Leer und dabei u.a., zu den Kosten
keine öffentlichen Angaben zu machen. Der 2013 begonnene Bau ist weitgehend
fertiggestellt und der Umzug der Mitarbeiter abgeschlossen. Seit November 2010
sind der Neubau und die Geheimhaltung der Baukosten in der öffentlichen
Diskussion."
Der Chefredakteur der "Ostfriesen-Zeitung" behaupte "großes öffentliches Interesse" an den Baukosten, er berufe sich auf den Presseauskunftsanspruch, zumal in den vergangenen Jahren Sparkassen-Filialen geschlossen worden seien. Das Gericht hat jedoch "keine hinreichende Dringlichkeit" für eine einstweilige Anordnung gesehen. Der Chefredakteur könne ein "Hauptsacheverfahren herbeiführen": "Auch bei längerer gerichtlicher Verfahrensdauer wird der Nachrichtenwert der begehrten Auskunft nicht verloren gehen."
Abschließend äußert das Oldenburger Verwaltungsgericht "große Zweifel", ob der Chefredakteur vor Gericht überhaupt erfolgreich sein könne.
Gegen dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Oldenburg Einspruch eingelegt werden.
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