Samstag, 29. Dezember 2012

Familiengericht Münster (III)

Einschub: Brief vom Jugendamt von Münster

Das erlebe ich bei der Beratung von Eltern nicht zum ersten Mal: Ahnt ein Jugendamt, dass sich das Blatt wenden wird, beginnen Absetzbewegungen. Die lese ich auch aus einem Brief heraus, den die Mutter aus Münster, die vor drei Monaten eine Wohnung in Wilhelmshaven fand, heute bekommen hat. Dass ihre Tochter, die seit dem 1. April 2011 bei anonymen Pflegeeltern lebt, immer noch gelegentlich in Trance fällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, wird nicht mehr behauptet. Damit hat das Familiengericht von Münster noch am 18. Juli 2012 ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrer Tochter begründet. Dabei berief sich das Gericht auf Ausführungen des Gutachters T. aus Drensteinfurt, die so allerdings in seinem "Gutachten" vom 11. März 2012 nicht zu finden sind.

Das Jugendamt von Münster schreibt, dass die dreieinhalbjährige Tochter "eine erfreuliche Entwicklung" nehme, die Frühförderung sei abgeschlossen worden. Probleme mit der Grobmotorik habe die Kleine kaum noch, sie "klettert gern, spielt sehr gerne mit dem Ball und mit Wasser", Tanzen und Singen liebe sie über alles, sogar im Haushalt helfe sie gern mit. Gefallen finde das Mädchen an Rollenspielen mit ihrem Teddy. Seit "einiger Zeit" besuche die Kleine einen Kindergarten, habe dort "bereits eine Freundin gefunden". Der Brief endet mit der Bemerkung: "N. ist ein ganzes Stück gewachsen und sie ist rundum gesund!"

Das ist doch prima. Die Gründe für das Umgangsverbot, das der Gutachter T. bis 2014 vorgeschlagen hat, sind also fast schon im Nu dahin. Dieser Brief macht sich sicherlich auch gut in der Akte, die vom Jugendamt in Wilhelmshaven für ein Gespräch im neuen Jahr angefordert wird.

Folge 3: Dieser Gutachter ist Partei

Mittwoch, 26. Dezember 2012

Familiengericht Münster (II)

Mit dem Datum beginnen die Fehler

Einer Mutter aus Münster sind beide Kinder weggenommen worden. Die Dreijährige lebt seit eineinhalb Jahren in einer anonymen Pflegefamilie, der Fünfjährige beim nichtehelichen Vater. Das Familiengericht von Münster gibt ein zweites Gutachten in Auftrag, die Mutter verweigert die Teilnahme. Ihr Vertrauen in Gutachter ist nach einem ersten Gutachten so sehr erschüttert, dass sie von ihrem Recht der Ablehnung Gebrauch macht.

Das Gutachten

Beschäftigen soll sich der Gutachter (ein Diplom-Psychologe) mit diesen Fragen:  "Ob und für welchen Zeitraum ein Umgang (der Mutter, der Verf.) eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen würde und wenn nicht, ob der Umgang zwischen der Kindesmutter und dem Kind (gemeint ist die Dreijährige, die bei Pflegeeltern lebt, der Verf.) ohne Einschränkung dem Kindeswohl entspricht oder ob die Wahrung des Kindeswohls eine konkrete, gegebenenfalls einschränkende Ausgestaltung des Umgangs erfordere."

Da weiß doch ein Diplom-Psychologe sofort, welche Antworten von ihm erwartet werden. Mit dem  Thema, ob das Mädchen nicht endlich zur Mutter zurückkehren sollte und wie diese Rückkehr zu gestalten wäre, soll er sich nicht beschäftigen. Die Trennung von Mutter und Kind dient also auf jeden Fall dem Kindeswohl. Allerdings steht im ersten Gutachten, dass diese Trennung nur vorübergehender Natur sein soll. Aber was bedeutet schon ein erstes Gutachten, wenn endlich ein zweites erstellt wird. Die Fragen sind tendenziös - wie sollen da die Antworten ausfallen?

Der Gutachter liest die Akten und stellt einleitend fest: "Mit Schreiben vom 1. Oktober 2007 beantragte die Kindesmutter, ihr Herrn Tjaden als gerichtlichen Beistand zuzuordnen."

Stimmt nicht. 2007 habe ich diese Mutter noch gar nicht gekannt. Außerdem verschweigt der Gutachter, dass die Mutter diesen Antrag im Oktober 2010 auch an das Oberlandesgericht in Hamm und später an das Verwaltungsgericht in Münster gestellt hat.

Der Gutachter behauptet: "Dies wurde mit Beschluss vom 8. 10. 2010 vom Familiengericht zurückgewiesen."

Dass der gleiche Antrag vom Oberlandesgericht in Hamm und vom Verwaltungsgericht in Münster genehmigt worden ist, erwähnt er ebenfalls nicht. Außerdem wurde ich mit diesem Beschluss als Beistand abgelehnt, weil das Verfahren vor dem Familiengericht in Münster abgeschlossen sei und sich in der nächsten Instanz befinde. Außerdem habe mir die Mutter eine zu weit gehende Vollmacht ausgestellt.

Der Gutachter schreibt: "Am 13. 10. 2010 stellte die Kindesmutter einen Eilantrag zur Übertragung der elterlichen Sorge für ihre Kinder auf ihre Person allein. Mit Schreiben vom 1. 11. 2010 nahm sie diesen jedoch nach einem richterlichen Hinweis wieder zurück. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kindesmutter noch einmal an einen Antrag, wo ein Wiedersehen der Geschwister beantragt worden sei. Der Bruder stelle keine Gefahr für seine Schwester dar."

Den richterlichen Hinweis vom Familiengericht in Münster hat es gegeben, die Rücknahme des Antrages auch. Statt dessen stellte die Mutter beim Oberlandesgericht in Hamm einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht. Verschweigt der Gutachter. In dem richterlichen Hinweis stand, dass die Mutter keine Verfahrenskostenhilfe bekomme, wenn sie den Antrag aufrecht erhalte.

Der Gutachter bringt zu Papier: "Mit Beschluss vom 18. 11. 2010 wurde erneut seitens des Familiengerichts der Antrag der Kindesmutter, ihr Herrn Tjaden als Beistand zuzuordnen, zurückgewiesen, unter anderem mit der Begründung, dass aufgrund der schriftlichen Äußerungen und seiner Veröffentlichung im Internet nicht zu erwarten sei, dass hier eine sachdienliche Unterstützung der Kindesmutter erfolgen könne. Er sei nicht in der Lage, den Sach- und Streitstand sachgerecht darzustellen."

Was die Richterin in diesem Beschluss schrieb, war mir bereits bekannt. Jemand, der mit dem Jugendamt gesprochen hatte, berichtete mir, dass diese Behörde mit meinen Internetveröffentlichungen über Jugendämter nicht einverstanden sei. Dennoch fuhr ich nach Münster, weil die Mutter einen Gesprächstermin mit dem Jugendamt hatte. Man ließ mich auf dem Flur warten, bis das Gespräch beendet war. Zwei Wochen später saß ich bei einem Termin der Mutter im Gerichtssaal, die Familienrichterin warf mich hinaus. So erging es in der Folgezeit auch anderen Beiständen. Die hatten allerdings noch nie etwas im Internet über Jugendämter oder über diesen Fall geschrieben...

Der Gutachter, der mich namentlich erwähnt, hat nie mit mir gesprochen. Das hätte aber zu einem fundierten Bericht gehört. Unter den Tisch fallen lässt er auch einen Eilantrag des Verfahrensbeistandes an das Oberlandesgericht in Hamm. Als dem Verfahrensbeistand zu Ohren gekommen war, dass die Mutter und ich als Patenonkel die Kinder gemeinsam taufen lassen wollten, wurde diese Taufe vom Verfahrensbeistand als Kindeswohlgefährdung eingestuft. Der Mutter müsse das Recht auf Religionsausübung für ihre Kinder entzogen werden. Dieser Antrag wurde schließlich vom Oberlandesgericht in Hamm zurückgewiesen. Nichts davon ist von dem Gutachter erwähnt worden. Siehe dazu Bild 8 in dieser Fotoserie.

Der Verfahrensbeistand mutmaßte in seinem Antrag, dass ich die Mutter aus dem Internet kenne. Das ist unwahr.

Angemerkt sei auch: Diese Mutter hat inzwischen eine Wohnung in Wilhelmshaven. Niemand hat etwas dagegen, wenn ich bei einem Gespräch dabei bin. Nächstes Jahr soll sogar eine große Runde gebildet werden. Dazu eingeladen haben wir auch den nichtehelichen Vater der Kinder...Wir werden ihm seine Angst noch nehmen müssen, dass man in Wilhelmshaven genauso reagiert wie in Münster!

Folge 2: Brief vom Jugendamt



Familiengericht Münster (I)

Nur verlängerter Arm des Jugendamtes?

Da beschäftige ich mich seit fünf Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern, berate Eltern, helfe ihnen, so gut ich kann, obwohl ich mir gelegentlich auf nichts mehr einen Reim machen kann, weil sich sogar Scharlatane als Experten aufspielen dürfen – wenn man mir aber schon im Dezember 2007 verraten hätte, was ich jetzt weiß, hätte ich mich auch nie gewundert. Was ich jetzt weiß, ist: Bekommt man eine Richterstelle am Familiengericht von Münster, muss man nicht einmal lesen können. Man macht, was das Jugendamt sagt – und gut ist.

Ein Gutachten und ein Beschluss

In einer Serie werde ich dieses Gutachten analysieren. In den vergangenen fünf Jahren sind mir viele Gutachten zugeschickt worden. Bei den meisten habe ich mich gefragt, warum sie von der Richterin oder vom Richter nicht sofort zerrissen worden sind, weil sie wertlos waren. Da wurde Dorfklatsch zusammengetragen, Hörensagen als Tatsachen dargestellt, unter den Teppich gekehrt, was nicht zum Roten Faden passte.

Folge 1: Mit dem Datum beginnen die Fehler

Montag, 12. November 2012

Staatsanwaltschaft Hannover


Erlebt bei Wulff wieder ein Debakel?

Den letzten Dreck zusammenkratzen müssen, soll für die Staatsanwaltschaft mit einem Debakel im Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff enden? Da kennt die “Süddeutsche” aber das “Haus der Staatsanwälte” in Hannover nicht. Der Bau ist seinerzeit so schnell hochgezogen worden, dass sich die ersten Risse durch Wände und Decken zogen, als die Büros noch leer standen. Ich war dort 1989 zu einem persönlichen Gespräch mit einem Staatsanwalt und sprach leise, damit sich von der Decke keine Betonbrocken lösten und mich erschlugen. Davon hat sich das “Haus der Staatsanwälte” nie erholt…

Business as usual

Freitag, 17. August 2012

Zensur

"Web-Killer" erfolgloser als Hamburger Landgericht

Sie versprechen ihren Kundinnen und Kunden, die auch im Internet nichts Negatives über sich lesen wollen, eine Menge: die Web-Killer aus München. Angeblich lassen sie gegen Bezahlung Beiträge löschen und bei google verschwinden. Darauf hat sich im Mai 2012 auch ein Sozialpädagoge aus Lüneburg verlassen. Deshalb baten mich die Web-Killer schriftlich in seinem Auftrag um Löschung/Entfernung der Beiträge auf www.wagniskinder.de/11.html Ich jagte zwei Löcher in dieses Schreiben.

Erfolglos auf ganzer Linie