Donnerstag, 5. Dezember 2019

Nicht ins Watt

Muss sich nicht mehr fürchten. 
Klaus-Peter Wolf darf an seinem Schreibtisch sitzen bleiben

Inzwischen haben wir es in einigen Zeitungsredaktionen bereits mit einer neuen Generation von Redakteuren zu tun, die sind mit dem Internet sozialisiert worden, haben also eine enthemmte Sprache, einen ruppigen Umgangston als Normalität kennengelernt. Dadurch ist ihre Sensibilität für das, was geht oder nicht geht, herabgesetzt. So erklärt es sich für mich, dass auch zunehmend Leserbriefe gedruckt werden, die man, als ich noch in einer Lokalredaktion gearbeitet habe, niemals gedruckt hätte. Herr Gerdo Brauer kommentierte einen Artikel in der Ostfriesen-Zeitung online:
„Herr Wolf, wir brauchen Sie hier nicht und wir können auf Sie verzichten! Gehen Sie dahin zurück, wo Sie hergekommen sind.“
Ich habe das an mir abtropfen lassen und nicht darauf reagiert. Offensichtlich war das ein Fehler, denn einige Wochen später veröffentlichte eben dieser Gerdo Brauer einen Leserbrief in dem von „integrationsunfähigen NRWlern“ geredet wurde, die ich nach Ostfriesland hole. Der Brief endete mit dem Satz: „Früher hätte man solche Nestbeschmutzer bei Nebel ins Watt gejagt.“
Nun will der ehemalige Norder FDP-Ratsherr Gerdo Brauer den Schriftsteller nicht mehr ins Watt schicken. Vor der Verhandlung, die am Mittwoch vor dem Landgericht in Aurich stattfand, ist er bereits als Ratsherr zurück- und als FDP-Mitglied aus dem Ortsverband ausgetreten. Nun entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei Wolf. 

Was mir Klaus-Peter Wolf 1982 geschrieben hat

Freitag, 20. September 2019

Die Moral

Immer anlassbezogen. 
Von der Berliner Landgerichts-Geschichte

Und jetzt rufen wir alle erst einmal "Drecksfotze". Damit würden wir uns laut Berliner Landgericht "haarscharf an der Grenze des...noch Hinnehmbaren" (Az 27 AR 17/19)bewegen. Ob wir mit "du alte Drecksfotze" diese Grenze überschreiten würden, ist fraglich. Denn auch "Schlampe" und "Geisteskranke" sind juristisch betrachtet zumindest in Berlin zulässige Begriffe. Morddrohungen sollten stets "anlassbezogen" sein, wenn wir auch damit durchkommen wollen. 

Anlässe sind leicht auffindbar, man begegnet ihnen an fast jeder Straßenecke. Mal ist eine Frau mit ihrem Auto zu schnell, mal stellt sie sich beim Parken dusselig an - schon darf es um sie geschehen sein. 

Auch die "anlassbezogene Tötung" von "Drecksfotzen" wäre in jeder Hinsicht nicht weiter schlimm Um Mord würde es sich schon einmal nicht handeln, weil dazu niedere Beweggründe nötig wären. Denn: Was vom Berliner Landgericht erlaubt wird, kann niemals nieder sein.

Montag, 12. August 2019

Aufgelesen (II)

Äußerungsrecht: Beschwerde abgelehnt

Die Klage des Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaares Karin und Tom Nietiedt gegen mich wegen meiner Beiträge über das “Gebüsch-Gerücht” schlummert immer noch in einer Akte des Oldenburger Landgerichtes. Prozesskostenhilfe soll mir nicht gewährt werden, hat das Landgericht entschieden. Dagegen legte mein Anwalt Beschwerde beim Oldenburger Oberlandesgericht ein. Mit Beschluss vom 24. April 2015 wurde unsere Beschwerde abgelehnt.

Hier weiterlesen, 4. Mai 2015

Und nun ein Orwell-Staat?

7. August 2015. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten mündlich, in gedruckter Form oder im Internet zu behaupten oder zu verbreiten,
a) die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen und
b) der Kläger habe wegen Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen.
Urteil des Oldenburger Landgerichtes, hier weiterlesen

Sparkasse nimmt meine Anwaltskanzlei

Doch die Sparkasse Wilhelmshaven lässt sich nicht zwingen. Sie widerspricht ohne Begründung meinem gerichtlichen Mahnbescheid. Dafür nutzt sie nicht ihre eigene Rechtsabteilung, sondern eine Wilhelmshavener Anwaltskanzlei, die um die Ecke ihren Sitz hat. Das weiß ich so genau, weil das eine Anwaltskanzlei ist, die bisher mich vertreten hat.

Ich sach mal, 18. August 2015


Anjas Erste Property: Kein Gerichts-Interesse für falsche Adressen
„Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht.“ Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland.
Hier weiterlesen, 3. Juni 2016

Es ist eilig, die Zeit drängt, ein Gericht muss ein Fax haben, damit die Verhandlung ausfallen kann, der Kläger kein Säumnisurteil bekommt, doch die von ihm mitgeteilte Fax-Nummer ist falsch, stellt der Richter fest. Die Hauptverhandlung beginnt - ohne Kläger. Gibt es nicht?

Doch: am Oldenburger Landgericht! 12. Juni 2016

Kein Wildtierverbot

Hannover. Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen. 

Region Hannover, 16. Januar 2017

Verleumdung kann auch üble Nachrede sein

Zweierlei Maß vor Gericht.

Das Jugendamt, 2. Januar 2018


Sektenvorwurf berechtigt
„Wer andere Meinungen zitiert, macht diese automatisch auch zu seinen eigenen.“ Mit diesem Vorwurf war die südkoreanische evangelische Freikirche „Good News Mission“ gegen das Bistum Mainz vor das Verwaltungsgericht gezogen, nachdem der Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Dr. Eckhard Türk, seine gegenüber Medien geäußerte Kritik gegen die koreanische Religionsgemeinschaft nicht zurückgenommen hatte. Er habe rufschädigende Äußerungen zu unterlassen, verlangte die Freikirche von der Ersten Kammer eine entsprechende Entscheidung. Türk hatte die Freikirche als „gefährliche christliche Sekte“ bezeichnet und ihre Veranstaltungen als „manipulative Türöffner“ bewertet.
Gestern verkündeten die Richter unter Vorsitz von Christof Berthold das Urteil, mit dem sie dem Sektenbeauftragten des Bistums Recht gaben.

Allgemeine Zeitung Mainz, 22. Februar 2018

Warten seit 2012

Die Anklageschrift liegt dem Gericht bereits seit fast eineinhalb Jahren vor, konnte aber aufgrund von Personalnot und vieler vorrangiger Verfahren, bei denen es um Fälle mit Untersuchungshaft ging, lange nicht geprüft werden. Inzwischen haben sich die Richter der Wirtschaftsstrafkammer mit dem umfangreichen Aktenmaterial befassen können. Am Ende ihrer Prüfung haben sie über die Annahme der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden.

Nordwest-Zeitung, 15. Mai 2018

Hat Richter Verfahren verschleppt? 

H. ist ein Gerichtsprofi. Noch vor kurzem war der Jurist mit Doktortitel als Richter am Amtsgericht in Güstrow tätig. Nun wird ihm selbst der Prozess gemacht. Als Verkehrsrichter soll er von 2013 bis 2015 insgesamt 816 Verfahren absichtlich so lange verschleppt haben, bis die Vorwürfe verjährt waren.

Das tat er deshalb, so die Staatsanwaltschaft, um weniger arbeiten zu müssen und mehr Freizeit zu haben. Zwei Arbeitstage in der Woche soll H. überhaupt nicht mehr an seinem Arbeitsplatz erschienen sein. Die Anklage lautet auf Rechtsbeugung. Im Fall einer Verurteilung droht H.mindestens ein Jahr Haft. Damit würden die Taten als Verbrechengelten. Verbrechen aus Faulheit, sozusagen.

Kieler Nachrichten, 21. März 2019


"Vollkommen schmerzfrei"
Auch gegen die junge Welt ging Höckers Kanzlei für Medien- und Markenrecht bereits vor – im Namen des früheren Verfassungsschutzagenten J. H., der mehrere Jahre als Agitator der Kölner Neonaziszene aufgefallen war und dem Phantombild eines NSU-Terroristen ähnelte. Diesen Prozess hat Höckers Kanzlei gewonnen, daher kann der Name des »geheimen Mitarbeiters« des Inlandsgeheimdienstes, der angeblich nie ein echter Nazi war, hier nicht ausgeschrieben werden.

»Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal, welche politische Gesinnung er hat«, erklärte Höcker dem Deutschlandfunk, nachdem er 2017 durchgesetzt hatte, dass Bundesbehörden die AfD nicht als »rechtsextrem« bezeichnen dürfen. Als die AfD Anfang Mai dieses Jahres eine »1. Konferenz der freien Medien« in Räumen des Deutschen Bundestags abhielt, referierte dort das CDU-Mitglied Ralf Höcker über »Presserecht und Reputationsmanagement«.
Junge Welt, 4. Juli 2019

Wie Anwälte gegen Medien vorgehen
„Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu.
Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben.

Zahl der Drohbriefe gestiegen


Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge.
Deutschlandfunk, 8. August 2019 

Dienstag, 14. Mai 2019

Glyphosat-Urteil

In Deutschland ist das Recht preiswerter
In den USA hat ein Gericht einem Ehepaar zwei Milliarden Dollar Entschädigung zugesprochen, weil die Justiz einen direkten Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und Glyphosat sieht. Die Gesundheit ist in den Staaten also viel wert. Das Recht übrigens auch. Justizirrtümer können sehr teuer werden.
In Deutschland ist das anders. Hier zu Lande sind Gesundheit und Recht kaum etwas wert. Wer drei Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hat, muss froh sein, wenn die Haftentschädigung so hoch ist wie das Gehalt, das der Unschuldige als Beruftstätiger bekommen hätte. Als Hartz-IV-Empfänger müsste man sich schon fast lebenslänglich unschuldig wegsperren lassen, damit die Erben sich wenigstens über die Beerdigungskosten keine Sorgen machen müssen.