Montag, 12. August 2019

Aufgelesen (II)

Äußerungsrecht: Beschwerde abgelehnt

Die Klage des Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaares Karin und Tom Nietiedt gegen mich wegen meiner Beiträge über das “Gebüsch-Gerücht” schlummert immer noch in einer Akte des Oldenburger Landgerichtes. Prozesskostenhilfe soll mir nicht gewährt werden, hat das Landgericht entschieden. Dagegen legte mein Anwalt Beschwerde beim Oldenburger Oberlandesgericht ein. Mit Beschluss vom 24. April 2015 wurde unsere Beschwerde abgelehnt.

Hier weiterlesen, 4. Mai 2015

Und nun ein Orwell-Staat?

7. August 2015. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten mündlich, in gedruckter Form oder im Internet zu behaupten oder zu verbreiten,
a) die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen und
b) der Kläger habe wegen Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen.
Urteil des Oldenburger Landgerichtes, hier weiterlesen

Sparkasse nimmt meine Anwaltskanzlei

Doch die Sparkasse Wilhelmshaven lässt sich nicht zwingen. Sie widerspricht ohne Begründung meinem gerichtlichen Mahnbescheid. Dafür nutzt sie nicht ihre eigene Rechtsabteilung, sondern eine Wilhelmshavener Anwaltskanzlei, die um die Ecke ihren Sitz hat. Das weiß ich so genau, weil das eine Anwaltskanzlei ist, die bisher mich vertreten hat.

Ich sach mal, 18. August 2015


Anjas Erste Property: Kein Gerichts-Interesse für falsche Adressen
„Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht.“ Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland.
Hier weiterlesen, 3. Juni 2016

Es ist eilig, die Zeit drängt, ein Gericht muss ein Fax haben, damit die Verhandlung ausfallen kann, der Kläger kein Säumnisurteil bekommt, doch die von ihm mitgeteilte Fax-Nummer ist falsch, stellt der Richter fest. Die Hauptverhandlung beginnt - ohne Kläger. Gibt es nicht?

Doch: am Oldenburger Landgericht! 12. Juni 2016

Kein Wildtierverbot

Hannover. Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen. 

Region Hannover, 16. Januar 2017

Verleumdung kann auch üble Nachrede sein

Zweierlei Maß vor Gericht.

Das Jugendamt, 2. Januar 2018


Sektenvorwurf berechtigt
„Wer andere Meinungen zitiert, macht diese automatisch auch zu seinen eigenen.“ Mit diesem Vorwurf war die südkoreanische evangelische Freikirche „Good News Mission“ gegen das Bistum Mainz vor das Verwaltungsgericht gezogen, nachdem der Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Dr. Eckhard Türk, seine gegenüber Medien geäußerte Kritik gegen die koreanische Religionsgemeinschaft nicht zurückgenommen hatte. Er habe rufschädigende Äußerungen zu unterlassen, verlangte die Freikirche von der Ersten Kammer eine entsprechende Entscheidung. Türk hatte die Freikirche als „gefährliche christliche Sekte“ bezeichnet und ihre Veranstaltungen als „manipulative Türöffner“ bewertet.
Gestern verkündeten die Richter unter Vorsitz von Christof Berthold das Urteil, mit dem sie dem Sektenbeauftragten des Bistums Recht gaben.

Allgemeine Zeitung Mainz, 22. Februar 2018

Warten seit 2012

Die Anklageschrift liegt dem Gericht bereits seit fast eineinhalb Jahren vor, konnte aber aufgrund von Personalnot und vieler vorrangiger Verfahren, bei denen es um Fälle mit Untersuchungshaft ging, lange nicht geprüft werden. Inzwischen haben sich die Richter der Wirtschaftsstrafkammer mit dem umfangreichen Aktenmaterial befassen können. Am Ende ihrer Prüfung haben sie über die Annahme der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden.

Nordwest-Zeitung, 15. Mai 2018

Hat Richter Verfahren verschleppt? 

H. ist ein Gerichtsprofi. Noch vor kurzem war der Jurist mit Doktortitel als Richter am Amtsgericht in Güstrow tätig. Nun wird ihm selbst der Prozess gemacht. Als Verkehrsrichter soll er von 2013 bis 2015 insgesamt 816 Verfahren absichtlich so lange verschleppt haben, bis die Vorwürfe verjährt waren.

Das tat er deshalb, so die Staatsanwaltschaft, um weniger arbeiten zu müssen und mehr Freizeit zu haben. Zwei Arbeitstage in der Woche soll H. überhaupt nicht mehr an seinem Arbeitsplatz erschienen sein. Die Anklage lautet auf Rechtsbeugung. Im Fall einer Verurteilung droht H.mindestens ein Jahr Haft. Damit würden die Taten als Verbrechengelten. Verbrechen aus Faulheit, sozusagen.

Kieler Nachrichten, 21. März 2019


"Vollkommen schmerzfrei"
Auch gegen die junge Welt ging Höckers Kanzlei für Medien- und Markenrecht bereits vor – im Namen des früheren Verfassungsschutzagenten J. H., der mehrere Jahre als Agitator der Kölner Neonaziszene aufgefallen war und dem Phantombild eines NSU-Terroristen ähnelte. Diesen Prozess hat Höckers Kanzlei gewonnen, daher kann der Name des »geheimen Mitarbeiters« des Inlandsgeheimdienstes, der angeblich nie ein echter Nazi war, hier nicht ausgeschrieben werden.

»Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal, welche politische Gesinnung er hat«, erklärte Höcker dem Deutschlandfunk, nachdem er 2017 durchgesetzt hatte, dass Bundesbehörden die AfD nicht als »rechtsextrem« bezeichnen dürfen. Als die AfD Anfang Mai dieses Jahres eine »1. Konferenz der freien Medien« in Räumen des Deutschen Bundestags abhielt, referierte dort das CDU-Mitglied Ralf Höcker über »Presserecht und Reputationsmanagement«.
Junge Welt, 4. Juli 2019

Wie Anwälte gegen Medien vorgehen
„Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu.
Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben.

Zahl der Drohbriefe gestiegen


Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge.
Deutschlandfunk, 8. August 2019 

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