Dienstag, 9. April 2013

Maulkorb

Wilhelmshavener
Amtsgericht will
mir einen Maulkorb
verpassen.









Richterbund hätte gern eine Mediensänfte

Das Oberlandesgericht (OLG) München lässt vor dem NSU-Prozess jedes Fingerspitzengefühl vermissen, zieht eisern-verbissen seine Linie gegen türkische Medien durch. Wer zu spät kommt, den will jetzt auch der Deutsche Richterbund bestrafen. Der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank hat alle Kritikerinnen und Kritiker der OLG-Entscheidung als "populististische Zwischenrufer" bezeichnet. Gerichte seien keine "nachgeordnete Behörde der Bundes- oder Landesregierung". Hat auch niemand behauptet. Christoph Frank redet an der Sache vorbei.

Mit einer kleinen Prise Einfühlungsvermögen käme der Richterbund-Vorsitzende selbst auf die Gründe für die Empörung: Eine Mörderbande zieht eine Blutspur durch Deutschland, die Opfer werden zu mutmaßlichen Tätern, Politik, Ermittlungsbehörden und der Verfassungsschutz versagen, dann der Schock: Die meisten Mordopfer kommen aus der Türkei, Journalisten aus der Türkei sollen an dem Prozess nicht teilnehmen dürfen, weil sie sich nicht früh genug einen Platz im Gerichtssaal gesichert haben. Jedes Opfer der jahrelangen Diffamierung muss das als neue Verhöhnung empfinden.

Wer da mit fadenscheinigen Gründen jede Kritik abwimmeln will, muss sich fragen lassen, welches Verhältnis er zum Rechtsstaat hat. Auch Richter haben keinen Anspruch auf eine Mediensänfte mit der sie an der Öffentlichkeit vorbeigetragen werden, damit diese jedes Urteil und jede Entscheidung bejubelt. Dazu hat es auch schon viel zu viele furchtbare Juristen gegeben...

Fehlt nur noch, dass der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank zum Hamburger Landgericht marschiert und jede kritische Äußerung vor und während des NSU-Prozesses verbieten lässt. Er könnte auch jemanden vorschicken, der Maulkörbe verteilen lässt, die man bei diesem Gericht zu Schleuderpreisen bekommt. Dort ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon so oft ins Schleudern geraten, dass man eigentlich den Verfassungsschutz einschalten müsste. Zumindest zur Beobachtung.

Auch vor anderen Gerichten geht inzwischen das Recht auf freie Meinungsäußerung immer häufiger vor die juristischen Hunde. Jetzt maßt sich sogar schon ein Richter ein Urteil über Diskussionen bei Facebook an, die er verbieten lässt. Wer dieses soziale Netzwerk kennt, der weiß, dass dort vieles geschrieben und verbreitet wird. Dort kann man dem Volk noch aufs Maul schauen. Bei Facebook hat eine Frau im Dezember 2011 auf den Seiten eines Wilhelmshavener Lokalpolitikers die Forderung verbreitet, dass der Islam aus Deutschland vertrieben werden müsse. Ich fragte sie daraufhin, wo sie denn nun Neofaschistin sei - bei diesem Lokalpolitiker oder woanders. Diese Frage ist mir vorige Woche Mittwoch vom Wilhelmshavener Amtsgericht auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft verboten worden. Ich habe bereits Berufung eingelegt. Für den Wiederholungsfall drohte mir dieser Wilhelmshavener Richter mit einer Haftstrafe!

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, sagt der Volksmund. Und Richter wollen nun diesen Wald abholzen, weil sich zwischen den Facebook-Bäumen auch Wirrköpfe herumtreiben? Auf meinen Facebook-Seiten halte ich es so: Rechtsradikale Sprüche werden wieder gelöscht. Dann kündige ich diesen Leuten die Facebook-Freundschaft. Das ist meine Entscheidung. Dafür brauche ich keine Richter.

Der Prozessbericht aus Wilhelmshaven







3 Kommentare:

  1. Möchte man eine einstweilige Verfügung wegbekommen, dann ist es kostengünstiger und erfolgversprechender, gegen die Verfügung zunächst Mal nicht vorzugehen.

    Verfügungsverfahren sind Schnellverfahren, die Möglichkeiten der ZPO können nicht ausgeschöpft werden.

    Besser ist es, hat man es eilig, zu beantragen, dass die Hauptsacheklage vom Gegner erhoben wird. Im Hauptsacheverfahren kann man alle Register ziehen.

    Hat man es nicht eilig, was ein Vorteil wäre, dann einfach abwarten, bis der Gegner von sich aus Klage erhebt. Bis zur Aufhebung der Vefügung keinesfalls gegen diese verstoßen. Kann teuer werden.

    Nebenbeibemerkt: Das Hauptproblem sind nicht die Richter, sondern die Anwälte.

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    1. lieber rolf,

      bei mir geht es nicht um ein äußerungsrechtliches, sondern um ein Strafverfahren.

      Mit äußerungsrechtlichen habe ich hinlängliche Erfahrungen: Die Abmahnungen des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bzw. eines leitenden Angestellten schickte ich ungelesen zurück. Also mussten einstweilige Verfügungen erwirkt werden.

      Die zweite Äußerung, die mir verboten werden sollte, konnte ich von meinem blog familiensteller.blogspot.com allerdings gar nicht entfernen, weil sie dort gar nicht stand, von mir also gar nicht veröffentlicht worden war.

      Dann klagten die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bzw. der leitende Angestellte. Wie ich das erste Verfahren teilweise verloren habe, hast du im Gerichtssaal selbst miterlebt.

      Die nächsten Verfahren gewann ich. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg musste nach eigenen Angaben für diese Niederlagen 100 000 Euro bezahlen...

      Dass nun aber eine Meinungsäußerung von mir strafrechtlich verfolgt werden soll, ist für mich eine neue Maulkorb-Qualität. Da soll mir z. B. eine Frage, die ich bei Facebook gestellt habe, zum Verhängnis werden? Wenn das Praxis wird, kann man jedes Interview mit kritischen Fragen strafrechtlich verfolgen...

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    2. das bundesverfassungsgericht hat die mediensänfte entfernt. eine kluge entscheidung.

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