Montag, 3. Januar 2011

Gesetzesbruch

3. Januar 2011
Vor Familiengerichten - wie lange noch?

Und täglich wird das Gesetz gebrochen. Nicht nur von Gaunern, Totschlägern und Mördern. Sondern auch von Gerichten. Familiengerichten genauer gesagt. Und die Kinder bleiben lange weg. Weg gekommen sind sie aufgrund einer Gefährdungsmeldung. Über die muss innerhalb von 24 Stunden entschieden werden. Widersprechen die Eltern und gibt es keine gerichtliche Entscheidung, sind die Kinder sofort wieder da.


Also beeilen sich die Familiengerichte, beraumen eine Anhörung an, verlassen sich meistens darauf, was von Jugendämtern behauptet wird. Nächster Schritt: Das Gericht bestellt eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die oder der besucht die Eltern, macht Tests, stellt Fragen, befragt auch das persönliche Umfeld. "Sagen Sie mal, trinkt der Herr Meier eigentlich zu viel?"

Stopp. So weit darf es gar nicht erst kommen. Für die zwangsweise Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern in Familiensachen gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hat der Bundesgerichtshof festgestellt (BGH, FamRZ 2010, 720). Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm im September 2010 angeschlossen (II-3 UF 177/09).

Und wenn nun alle Eltern, die von Kindesentzug bedroht sind, den Gang zu Sachverständigen verweigern? Dann muss die Gutachterin oder der Gutachter zur mündlichen Verhandlung in den Gerichtssaal kommen und sich dort ein Bild machen. Ist finanziell längst nicht so lukrativ wie illegales Vorgehen.

Wird jemand beschuldigt, muss er über seine Rechte aufgeklärt werden. Aber niemand klärt Eltern darüber auf, dass sie eine Zwangsbegutachtung ablehnen können? Familienrichterinnen und Familienrichter verraten so was nicht? Legal, illegal, scheißegal...

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