Donnerstag, 27. Oktober 2011

Endlos?

Stachowske (links) verlässt das Gerichtsgebäude.








27. Oktober 2011
Arbeitsgerichts-Vorhang wieder zu - viele Fragen offen

Wenn Ruthard Stachowske ein vorzügliches Zeugnis haben will. Bekommt er. Wenn die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alle Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) zurücknehmen soll. Macht sie. Doch eins kommt nicht infrage: eine Rückkehr von Stachowske. Das hat heute vor dem Lüneburger Arbeitsgericht der Jugendhilfe-Anwalt klar gemacht: "Herr Stachowske betritt nie, nie wieder das Gebäude."

Drei Dutzend Zuhörerinnen und Zuhörer, Presse- und NDR-Vertreter haben im Sitzungssaal 1 die erste Verhandlung verfolgt. Ruthard Stachowske klagt gegen seine Kündigung, die Anfang Juli 2011 ausgesprochen worden ist. Inzwischen gibt es drei weitere Kündigungen, im Gerichtssaal überreichte der Jugendhilfe-Anwalt die fünfte.

Der jüngste Kündigungsgrund: Ruthard Stachowske soll für eine Wasserpumpe in seinem Garten Ersatzteile gekauft haben, die er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zweimal in Rechnung stellte.

Die Lüneburger Arbeitsrichterin Kriesten geht von einer langen Dauer des Rechtsstreites aus, der sogar zumindest in die zweite Instanz gehen könnte. Ihr Versuch, beide Parteien an einen Verhandlungstisch zu bringen, ist vorerst gescheitert.

Vieles bleibt nach dem ersten Termin undurchsichtig. Ruthard Stachowske arbeitet seit 1984 für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, seit 1993 als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Zuletzt hat er 6665 Euro brutto monatlich verdient. Möglicherweise macht ihn sein Arbeitsvertrag unkündbar. Zumindest bei ordentlichen Kündigungen.

Der Hamburger Anwalt von Ruthard Stachowske fordert die Rücknahme aller Kündigungen und die Wiedereinstellung seines Mandanten, der im Gerichtssaal recht schweigsam gewesen ist. Auch zu der Tatsache, dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bei der Sparkasse drei Konten hat, die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch dagegen zwei bei der Volksbank, sagte Stachowske nichts.

Eines dieser Volksbank-Konten spielte eine wichtige Rolle, als die Strafgelder erörtert wurden, die Klientinnen und Klienten für Fehlverhalten zahlen mussten. Die sollen in Briefumschläge gesteckt und im Büro der TG-Buchhaltung abgegeben worden sein. Diese Stachowske-Behauptung konterte der Jugendhilfe-Anwalt mit einem Konto-Auszug der Volksbank. Verbucht worden war eine vierstellige Summe mit dem Vermerk "Konsequenzgeld".

Hat Ruthard Stachowske Privatreisen als Dienstfahrten abgerechnet? war eine weitere Verhandlungsfrage. Auch sie wurde noch nicht eindeutig beantwortet.

Arbeitsrichterin Kriesten hat noch viel Aufklärungsarbeit vor sich. Das jedenfalls steht fest.

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