Montag, 27. Juli 2020

Recht auf Vergessen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Für Bundesgerichtshof keine klare Sache

Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Regionalverbandes und ein Paar, das Anlagemodelle anbietet, wollen von google endlich vergessen werden. Bei der Suche sollen negative Berichte nicht mehr angezeigt werden. Werden sie aber weiterhin. Denn der Bundesgerichtshof hat heute eine Klage zurückgewiesen und die Entscheidung über eine zweite Klage ausgesetzt. 

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VI ZR 405/18 neigte sich die Waage des Gerichtes auf die Seite der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Geschäftsführer des Regionalverbandes hatte die Lokalpresse 2011 berichtet, weil er sich krank gemeldet hatte, bevor bekannt wurde, wie schlecht es finanziell um diesen Verband bestellt war. Dazu das Gericht in seiner Urteilbegründung: "...die Grundrechte des Klägers (haben) auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs im konkreten Fall hinter den Interessen der Beklagten und den in deren Waagschale zu legenden Interessen ihrer Nutzer, der Öffentlichkeit und der für die verlinkten Zeitungsartikel verantwortlichen Presseorgane zurückzutreten..." Der Kläger könne sein Ansinnen weder auf europäisches noch auf deutsches Recht stützen. 

Im Verfahren VI ZR 476/18 waren Berichte eines US-amerikanischen Unternehmens, das im Verdacht steht, Negatives über Firmen nur deshalb zu berichten, um gegen Zahlung eines "Schutzgeldes" Negatives wieder zu löschen, der Stein des Anstoßes.  Die Kläger behaupteten, ebenfalls erpresst worden zu sein. Der Bundesgerichtshof verschob seine Entscheidung und schaltete den Gerichtshof der Europäischen Union ein, der sich mit diesen Fragen beschäftigen soll: 1. Können sich die Kläger auf andere Weise gegen die nach ihren Angaben falschen Behauptungen wehren (einstweilige Verfügung)? 2. Können die Kläger google dazu zwingen, die Verlinkung zu diesen angeblich falschen Behauptungen zu löschen, wenn die Suchmaschine gar nicht anzeigt, was über die Kläger behauptet wird? 

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Nicht ins Watt

Muss sich nicht mehr fürchten. 
Klaus-Peter Wolf darf an seinem Schreibtisch sitzen bleiben

Inzwischen haben wir es in einigen Zeitungsredaktionen bereits mit einer neuen Generation von Redakteuren zu tun, die sind mit dem Internet sozialisiert worden, haben also eine enthemmte Sprache, einen ruppigen Umgangston als Normalität kennengelernt. Dadurch ist ihre Sensibilität für das, was geht oder nicht geht, herabgesetzt. So erklärt es sich für mich, dass auch zunehmend Leserbriefe gedruckt werden, die man, als ich noch in einer Lokalredaktion gearbeitet habe, niemals gedruckt hätte. Herr Gerdo Brauer kommentierte einen Artikel in der Ostfriesen-Zeitung online:
„Herr Wolf, wir brauchen Sie hier nicht und wir können auf Sie verzichten! Gehen Sie dahin zurück, wo Sie hergekommen sind.“
Ich habe das an mir abtropfen lassen und nicht darauf reagiert. Offensichtlich war das ein Fehler, denn einige Wochen später veröffentlichte eben dieser Gerdo Brauer einen Leserbrief in dem von „integrationsunfähigen NRWlern“ geredet wurde, die ich nach Ostfriesland hole. Der Brief endete mit dem Satz: „Früher hätte man solche Nestbeschmutzer bei Nebel ins Watt gejagt.“
Nun will der ehemalige Norder FDP-Ratsherr Gerdo Brauer den Schriftsteller nicht mehr ins Watt schicken. Vor der Verhandlung, die am Mittwoch vor dem Landgericht in Aurich stattfand, ist er bereits als Ratsherr zurück- und als FDP-Mitglied aus dem Ortsverband ausgetreten. Nun entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei Wolf. 

Was mir Klaus-Peter Wolf 1982 geschrieben hat