15. August 2010
Einem Richter kommen Zweifel
Wird Freitag, der 13. August 2010 zu einem Wendepunkt? Besteht Hoffnung, dass Hamburg in die demokratische Zone der Bundesrepublik Deutschland zurück kehrt? Sicher ist das noch nicht, die Möglichkeit besteht jedoch. Denn am Hamburger Landgericht kommt ein Richter offenbar ins Grübeln. Andreas Buske heißt der. Dieser Richter hat bislang in vielen Verfahren die Meinungsfreiheit weggeurteilt. Deswegen erfreute er sich bei allen, die Kritik nicht dulden wollen, großer Beliebtheit. Doch nun hat Andreas Buske einer zuverlässigen Quelle zufolge verlauten lassen, dass er sich seiner juristischen Sache nicht mehr sicher ist.
Vor zwei Tagen standen bei ihm u. a. Jan Ullrich und Gerhard Schröder auf der juristischen Matte. Sie landeten mit ihren Klagen unsanft. dpa meldete: "Altkanzler Schröder scheitert mit Klage." Das ist eine neue Erfahrung für den 66-Jährigen. Als es um Schröders Haare ging, wurde die Behauptung, dieselben seien gefärbt, von Andreas Buske verboten. Diese Entscheidung fanden viele Medien ziemlich haarig.
Dieses Mal zog Schröder vor das Hamburger Landgericht, weil er nach seinen Angaben nicht der Beifahrer war, der bei der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann im Auto der ehemaligen Bischöfin gesessen hat. Beklagte war die "Hamburger Morgenpost". Die hatte auf stur geschaltet, als der Altkanzler eine entsprechende Richtigstellung verlangte. Andreas Buske entschied laut dpa: "Einen Anspruch auf Berichtigung hätte der 66-Jährige nur bei einer ´fortgesetzten Rufbeeinträchtigung´ gehabt."
Für diese "fortgesetzte Rufbeeinträchtigung" ist gesorgt. Von Schröder selbst. Der hat Rechtsmittel gegen diesen Beschluss angekündigt und erreicht so, dass dieses Thema nicht in Vergessenheit gerät. Das zeugt von einer gewissen Rücksichtslosigkeit gegenüber sich selbst, aber auch gegenüber Margot Käßmann. Als Berater eines Schweizer Medienunternehmens müsste Schröder eigentlich wissen, dass "nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern", aber wer seine Haarfarbe vor Gericht verteidigt hat, ist wohl auch ansonsten unbelehrbar.
Kein Wunder, dass da Andreas Buske ins Grübeln kommt und sich fragt, warum so viele zu ihm rennen, die vor anderen Gerichten in das juristische Messer der Lächerlichkeit laufen würden.
Sonntag, 15. August 2010
Freitag, 30. Juli 2010
Eiserner Besen
30. Juli 2010
Erwecken Sie bloß nicht den Eindruck von Tatsachen
Zum Hamburger Landgericht gehören zwei Medien-Kammern. Die kehren mit eisernem Besen. Sind sozusagen juristische Besenkammern. Erwecken aber einen anderen Eindruck. Das darf man jedoch nicht. Eindruck erwecken. Eindruck machen darf man aber.
Den machen die beiden Vorsitzenden Richter Buske und Schulz. Während Buske kaum noch zwischen Meinungsäußerungen und Schilderung von Tatsachen unterscheidet, unterscheidet sich Schulz von Buske durch seine Verhandlungsführung.
Buske ist eher der Dichter und Denker. 24, 25, der Beklagte möge passen. Denn: Jede Meinungsäußerung hat nach Buskes Auffassung auch einen Tatsachenkern. Und der ist dem Beweis zugänglich. Zwar nicht jedem, aber zumindest Schulz in der anderen Kammer.
Geht jetzt ein wenig hin und her? Für Beklagte aber auch. Zitiert jemand einen Beschluss von Schulz wortwörtlich und fügt diesem Zitat eine kritische Bemerkung an, dann wird von diesem Jemand ein Eindruck erweckt. Siehe oben. Begriffen. Darf man nicht. Doch: Zitieren darf man. Aber nur Schulz. Sonst erweckt man einen Eindruck.
Unterschiede gibt es auch: Während Schulz Zeugen nicht anhört, kommt es Buske auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen nicht an. Glaubwürdig sind nur die Beschlüsse der beiden Medien-Kammern.
Dafür muss man nicht studiert haben, denn Glauben ist nicht wissen. Studieren schadet aber nicht. Muss nicht Verfassungsrecht sein. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehen schon genug einfach nur so herum. Müssen Buske und Schulz also nicht auch noch.
Noch gibt es zwar ein paar Zeitungen, Zeitschriften und elektronische Medien, die meinen, schreiben zu müssen, was sie schreiben wollen. Aber auch diese Meinung enthält einen Tatsachenkern. Nötig sind also Anschlusstatsachen. Behauptet ein Journalist, dass die Bundesregierung mit ihrem Sparpaket viele Familien noch weiter in die Armut treibt, ist das ein Klagegrund.
Fiktiv betrachtet: Merkel klagt 24, 25 gegen diese Meinungsäußerung, dann ist das für Buske gar keine. Für Schulz auch nicht. Buske würde sagen: "Wenn Sie mir jetzt 12 Familien präsentieren, die ärmer werden, reicht das nicht. Wenn schon, dann will ich hier alle haben. Ausnahmslos." Schulz würde sagen: "Sie erwecken den Eindruck, dass unsere Bundeskanzlerin..."
Real genommen: Wo man verklagt wird, ist nicht wichtig. Wichtig ist: Man verliert. Den Glauben an die Justiz.
Erwecken Sie bloß nicht den Eindruck von Tatsachen
Zum Hamburger Landgericht gehören zwei Medien-Kammern. Die kehren mit eisernem Besen. Sind sozusagen juristische Besenkammern. Erwecken aber einen anderen Eindruck. Das darf man jedoch nicht. Eindruck erwecken. Eindruck machen darf man aber.
Den machen die beiden Vorsitzenden Richter Buske und Schulz. Während Buske kaum noch zwischen Meinungsäußerungen und Schilderung von Tatsachen unterscheidet, unterscheidet sich Schulz von Buske durch seine Verhandlungsführung.
Buske ist eher der Dichter und Denker. 24, 25, der Beklagte möge passen. Denn: Jede Meinungsäußerung hat nach Buskes Auffassung auch einen Tatsachenkern. Und der ist dem Beweis zugänglich. Zwar nicht jedem, aber zumindest Schulz in der anderen Kammer.
Geht jetzt ein wenig hin und her? Für Beklagte aber auch. Zitiert jemand einen Beschluss von Schulz wortwörtlich und fügt diesem Zitat eine kritische Bemerkung an, dann wird von diesem Jemand ein Eindruck erweckt. Siehe oben. Begriffen. Darf man nicht. Doch: Zitieren darf man. Aber nur Schulz. Sonst erweckt man einen Eindruck.
Unterschiede gibt es auch: Während Schulz Zeugen nicht anhört, kommt es Buske auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen nicht an. Glaubwürdig sind nur die Beschlüsse der beiden Medien-Kammern.
Dafür muss man nicht studiert haben, denn Glauben ist nicht wissen. Studieren schadet aber nicht. Muss nicht Verfassungsrecht sein. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehen schon genug einfach nur so herum. Müssen Buske und Schulz also nicht auch noch.
Noch gibt es zwar ein paar Zeitungen, Zeitschriften und elektronische Medien, die meinen, schreiben zu müssen, was sie schreiben wollen. Aber auch diese Meinung enthält einen Tatsachenkern. Nötig sind also Anschlusstatsachen. Behauptet ein Journalist, dass die Bundesregierung mit ihrem Sparpaket viele Familien noch weiter in die Armut treibt, ist das ein Klagegrund.
Fiktiv betrachtet: Merkel klagt 24, 25 gegen diese Meinungsäußerung, dann ist das für Buske gar keine. Für Schulz auch nicht. Buske würde sagen: "Wenn Sie mir jetzt 12 Familien präsentieren, die ärmer werden, reicht das nicht. Wenn schon, dann will ich hier alle haben. Ausnahmslos." Schulz würde sagen: "Sie erwecken den Eindruck, dass unsere Bundeskanzlerin..."
Real genommen: Wo man verklagt wird, ist nicht wichtig. Wichtig ist: Man verliert. Den Glauben an die Justiz.
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