Dienstag, 15. Mai 2018

Landgericht Hamburg (II)

Erdogan-Anwalt verliebt in ein Gericht

17. Mai 2016. Hamburger Landgericht, verbiet du voran..."Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland", sagt der Anwalt des türkischen Präsidenten Erdogan, Hubertus von Sprenger. Ähnlich zufrieden haben sich auch schon Juristen beispielsweise der Zeugen Jehovas geäußert, wenn sie mit Hilfe der Richter eine neue Lehre erfanden, weil die alte kritisiert worden war. Ich konnte vor Jahren ein Lied davon singen, es war allerdings ein garstiges Lied.

Erst fängt das Hamburger Landgericht wie so oft ganz gut an, wenn das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann als Satire anerkannt wird, doch dann macht das Gericht auch ganz schnell wieder schlecht weiter. "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" dürfe ebenso behauptet werden wie "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt", Sexualbezüge dürften aber nicht hergestellt werden. Die sind vom Hamburger Landgericht deswegen einstweilig verboten worden.

Dazu der Anwalt von Jan Böhmermann, Christian Schertz, der eher selten Kunst- und Meinungsfreiheit verteidigt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch." Das Gedicht dürfe nicht zerpflückt werden, zudem müsse der Kontext in der Sendung beachtet werden. Darüber wird das Hamburger Landgericht wohl eher schmunzeln. Dort kennt man nicht einmal den Grundgesetz-Text - weder einzeln noch im Zusammenhang.

Wenn mit Schertz nicht zu scherzen ist, zwingt er Erdogan nun zu einer Klage. Das Ergebnis könnte sein: Das Hamburger Landgericht erlaubt die Sexualbezüge und verbietet das Sackdoofe und die Gummimasken. Auch dann wird der Anwalt von Erdogan sicherlich "beglückt" sein über die "gute Rechtsprechung in Deutschland". Jemand sollte ihm sagen: "Das ist nicht Rechtsprechung in Deutschland, das ist Verfassungsbruch in Hamburg." Der aber nur noch bis 2040 möglich ist. Spätestens dann ist laut neuen Erkenntnissen der Zeugen Jehovas die Welt mitsamt Hamburger Landgericht untergegangen.

Hamburger Landgericht jetzt auch türkisch
Kein Zweifel: Jan Böhmermann hat ein schlechtes Gedicht über Erdogan zu Gehör gebracht. Wenn das Hamburger Landgericht nun zivilrechtlich Teile dieses Werkes verbietet, wird es auch nicht besser.
Und das Gericht wird auch nicht besser, weil es nun von Nordkorea in die Türkei umzieht, denn die Verhandlungen finden immer noch an der Elbe statt, die Urteile sollen auch in Deutschland gelten, obwohl sie oft verfassungswidrig sind.
Hier weiterlesen, 10. Februar 2017

Richter vermissen Schöpfungshöhe

15.Mai 2018. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Urteil des Hamburger Landesgerichtes bestätigt, was eigentlich nicht verwunderlich ist, denn der Erfinder des Tatsachenkerns in Meinungsäußerungen ist jetzt Richter am Oberlandesgericht. Jan Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" bleibt deshalb teilweise verboten.

Das Gericht unterscheidet nicht etwa zwischen schlechter und guter Kunst, es äußert Zweifel daran, dass es sich bei Böhmermanns Zeilen überhaupt um "Kunst im Sinne des Grundgesetes handelt". Satire könne Kunst sein, meinen die Richter, Satire müsse aber keine Kunst sein. Bemängelt wird vom Gericht die "Schöpfungshöhe". Hätte Jan Böhmermann also auf der Zugspitze über Erdogan gelästert,hätte die Schöpfungshöhe gestimmt?



Mittwoch, 27. September 2017

Der Test

5. Juli 2017
Auf dem Prüfstand: Der "Rechtsstaat"

17. Juni 2013: Zwei Polizeibeamte dringen mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung ein. Es ist 21.40 Uhr. Sie geben sich falsche Namen, sie deuten den Grund für ihre Aktion nur an. Ich erfahre später, dass ich mein Patenkind versteckt haben soll. 

Da das Wilhelmshavener Jugendamt mauert und mich auslacht, stelle ich Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen Hausfriedensbruchs.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird ein halbes Jahr später eingestellt. Die Polizeibeamten haben angeblich nur ihre Pflicht getan. Aus dem Einstellungsbeschluss erfahre ich, wie die Polizisten wirklich heißen. Ich erfahre auch, wie die Jugendamtsmitarbeiterin heißt, die diese Aktion gestartet hat. Sie behauptet, nichts sagen zu können, weil sie nicht in meiner Wohnung gewesen sei.

2014: Die Polizeibeamten zerren mich wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung vor Gericht. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin darf auf Geheiß ihres Dienstherrn vor Gericht nicht aussagen. Ich sage vor Gericht die Wahrheit, die Polizeibeamten lügen. 

Ich stelle Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen falscher uneidlicher Aussage und argumentiere so: Vor Gericht hat es eine Version der Geschichte von mir gegeben und eine der Polizeibeamten. Da die Jugendamtsmitarbeiterin während der Aktion schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden hat, ist sie Augenzeugin. Sie muss entweder meine oder die Version der Polizeibeamten bestätigen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird nach einigen Wochen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft nur, was in den Gerichtsakten steht. Die Jugendamtsmitarbeiterin wird nicht verhört.

Juni 2017: Ich stelle Strafantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt.

Ergebnis: Steht noch nicht fest. Dürfte aber vorhersehbar sein...

Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de

27. September 2017
Test nicht bestanden
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