Sonntag, 10. Februar 2013

Verwaltungsgericht Münster

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Richterin

Auch vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat die Mutter, die jetzt in Wilhelmshaven wohnt, auf ihr Recht gepocht. Das könne sie vor diesem Gericht aber gar nicht, erklärte die Richterin (Az. 6 K 2315/11). Sie argumentierte so: Für jedes Ansinnen gebe es ein zuständiges Gericht - das Familiengericht für das Sorgerecht, das Sozialgericht für Hartz-IV-Empfänger, das Strafgericht für Kriminelle, das Verwaltungsgericht für Verwaltungsakte (nicht für die Anfechtung von Gerichtsbeschlüssen).

Der Fall noch einmal in aller Kürze: Die Caritas von Münster verfasst am 22. September 2009 eine Gefährdungsmeldung, das Jugendamt schaltet das Familiengericht ein, nach einer Anhörung am 24. September 2009 wird der Mutter das Baby weggenommen.

Unsere Argumentation: Das Jugendamt hat die 24-Stunden-Frist zwischen Gefährdungsmeldung und gerichtlicher Anhörung versäumt. Deshalb ist dieser Verwaltungsakt nichtig.

Die Argumentation der Richterin: Da die Mutter vor Gericht Teile ihres Sorgerechtes für die inzwischen über 3-Jährige verloren habe, könne sie das Verwaltungsgericht nicht einschalten. Das könne allenfalls der Ersatzpfleger. Die Richterin: "Das ist meine Rechtsauffassung."

Überträgt man diese Rechtsauffassung auf den Fall Schavan, dann müsste nun dies geschehen: Die ehemalige Bundesbildungsministerin klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die Universität, die ihr den Doktortitel entzogen hat. Die Richterin entscheidet: Da Annette Schavan ihren Doktortitel verloren hat, darf sie gar nicht klagen. Das können nur die Universität und die Wissenschaftler, von denen die ehemalige Bundesbildungsministerin angeblich abgeschrieben hat. Die Uni hat den Doktortitel kassiert, die Wissenschaftler haben ihre Doktortitel noch.

Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat ein Sicherheitsbeamter im Saal gesessen, weil er von der Richterin darum gebeten worden ist. Als ich die Richterin darauf hinwies, dass sie sich in ihrer Zusammenfassung des Falles getäuscht hatte, weil sie bei der Gefährdungsmeldung vom 23. September 2009 ausgegangen war, lüftete der Rechtsvertreter der Stadt Münster kurz einen Aktendeckel und behauptete, in der Akte befinde sich ein Antrag vom 23. September 2009. Den wollte die Richterin gar nicht sehen. Auf meinen Einwand reagierten weder der Jugendamtsmitarbeiter noch der städtische Rechtsvertreter. Sie blieben sogar stumm, als ich sagte: "Das ist eine Fälschung."...

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Donnerstag, 17. Januar 2013

In Münster

Rotten sich immer wieder Richterinnen und Richter zusammen

In der Stadt Münster, die niemand wirklich braucht, rotten sich täglich Richterinnen und Richter zusammen, um allerlei Unfug zu treiben. Das machen sie nicht nur im Amtsgericht, sie treiben es auch im Land-, im Verwaltungs- und im Oberverwaltungsgericht. Kenntnisse irgendwelcher Art sind dafür nicht erforderlich, geographische schon gar nicht. Die letzte Fortbildungsveranstaltung soll dem Vernehmen nach im 18. Jahrhundert abgesagt worden sein. Die Richterinnen und Richter aus der Stadt Münster sind damals der gleichen Quelle zufolge wegen einer Hexenverbrennung anderweitig verhindert gewesen. Danach sind selbst in Münster keine Hexen mehr verbrannt worden, aber wenn in dieser Stadt erst einmal etwas abgesagt worden ist, dann gilt - wie überall in Ostwestfalen - das Motto: "Was Neues gibt es bei uns erst, wenn es überall schon längst wieder abgeschafft worden ist." Verwegene Kreise rechnen deshalb in den nächsten Jahren mit dem Auftauchen der ersten Hippies vor dem ansonsten hässlichen Bahnhof.

In dieser Stadt also haben sich vor zwei Tagen der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Jaenecke, der Richter am Oberverwaltungsgericht Werkmeister und die Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller zusammengerottet, um über eine Fahrtkostenerstattung für eine ausgefallene Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu entscheiden. Die Klägerin reiste vergeblich aus Wilhelmshaven an, weil die Richterin einen Tag vor dem Termin krank geworden war. Das hatte man der Klägerin auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig mitteilen können. Was jedoch nicht dem Gericht angelastet werden könne, weil die Klägerin ihre Wilhelmshavener Adresse nicht als ladungsfähige Adresse angegeben habe.

Fällig sind nun Zitate aus diesem Beschluss. Das erste: "Jedenfalls muss die Staatskasse Reisekosten, die sich wegen der Aufhebung eines gerichtlichen Termins an sich erübrigt haben, dann nicht übernehmen, wenn es der betreffenden Prozesspartei anzulasten ist, dass diese Kosten trotz Wegfalls des Reiseanlasses dennoch entstanden sind. Dies ist vorliegend aber der Fall, weil es die Klägerin...unterlassen hat, dem Verwaltungsgericht ihre neue Adresse in Wilhelmshafen mit den entsprechenden Möglichkeiten, sie dort auch kurzfristig zu erreichen, mitzuteilen." Das zweite: "...die Klägerin sei...am 29. September 2012 nach Wilhelmshafen verzogen..."

Bevor sich diese Richterin und die beiden Richter wieder auseinanderrotten, sei ihnen mitgeteilt: Eine Stadt, die Wilhelmshafen heißt, gibt es nicht. Der Grund ist jedem hinreichend Gebildeten bekannt. Deshalb blieb er dieser Richterin und den beiden Richtern verborgen...