Donnerstag, 17. Januar 2013

In Münster

Rotten sich immer wieder Richterinnen und Richter zusammen

In der Stadt Münster, die niemand wirklich braucht, rotten sich täglich Richterinnen und Richter zusammen, um allerlei Unfug zu treiben. Das machen sie nicht nur im Amtsgericht, sie treiben es auch im Land-, im Verwaltungs- und im Oberverwaltungsgericht. Kenntnisse irgendwelcher Art sind dafür nicht erforderlich, geographische schon gar nicht. Die letzte Fortbildungsveranstaltung soll dem Vernehmen nach im 18. Jahrhundert abgesagt worden sein. Die Richterinnen und Richter aus der Stadt Münster sind damals der gleichen Quelle zufolge wegen einer Hexenverbrennung anderweitig verhindert gewesen. Danach sind selbst in Münster keine Hexen mehr verbrannt worden, aber wenn in dieser Stadt erst einmal etwas abgesagt worden ist, dann gilt - wie überall in Ostwestfalen - das Motto: "Was Neues gibt es bei uns erst, wenn es überall schon längst wieder abgeschafft worden ist." Verwegene Kreise rechnen deshalb in den nächsten Jahren mit dem Auftauchen der ersten Hippies vor dem ansonsten hässlichen Bahnhof.

In dieser Stadt also haben sich vor zwei Tagen der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Jaenecke, der Richter am Oberverwaltungsgericht Werkmeister und die Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller zusammengerottet, um über eine Fahrtkostenerstattung für eine ausgefallene Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu entscheiden. Die Klägerin reiste vergeblich aus Wilhelmshaven an, weil die Richterin einen Tag vor dem Termin krank geworden war. Das hatte man der Klägerin auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig mitteilen können. Was jedoch nicht dem Gericht angelastet werden könne, weil die Klägerin ihre Wilhelmshavener Adresse nicht als ladungsfähige Adresse angegeben habe.

Fällig sind nun Zitate aus diesem Beschluss. Das erste: "Jedenfalls muss die Staatskasse Reisekosten, die sich wegen der Aufhebung eines gerichtlichen Termins an sich erübrigt haben, dann nicht übernehmen, wenn es der betreffenden Prozesspartei anzulasten ist, dass diese Kosten trotz Wegfalls des Reiseanlasses dennoch entstanden sind. Dies ist vorliegend aber der Fall, weil es die Klägerin...unterlassen hat, dem Verwaltungsgericht ihre neue Adresse in Wilhelmshafen mit den entsprechenden Möglichkeiten, sie dort auch kurzfristig zu erreichen, mitzuteilen." Das zweite: "...die Klägerin sei...am 29. September 2012 nach Wilhelmshafen verzogen..."

Bevor sich diese Richterin und die beiden Richter wieder auseinanderrotten, sei ihnen mitgeteilt: Eine Stadt, die Wilhelmshafen heißt, gibt es nicht. Der Grund ist jedem hinreichend Gebildeten bekannt. Deshalb blieb er dieser Richterin und den beiden Richtern verborgen...




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