Dienstag, 23. März 2010

Cyberstalking

16. März 2010
Berichterstatter soll sich Anwalt nicht mehr nähern

Morgenstund´ hat: Notebook aufklappen, einschalten, die erste AOL-Meldung misslesen, weil mir zu Ohren gekommen ist, was hoffentlich noch fast alle zu der Auffassung kommen lässt, ich  müsse mich verhört haben: "Unterlassungsabenteuer" lautet die AOL-Schlagzeile auf meinen ersten Blick, dann begreife ich - dort steht "Unterwasserabenteuer".

Wer mich dermaßen verwirrt? Die Antwort: Ein Anwalt, der vor dem Berliner Landgericht für einen Prozessberichterstatter eine "Bannmeile" durchdrücken will. Dieser Prozessberichterstatter heißt Rolf Schälike, wohnt in Hamburg, ist 71 Jahre alt und besucht seit vier Jahren Verhandlungen der Pressekammern in Hamburg und Berlin. Anschließend macht er sich auf http://www.buskeismus.de/ auf schriftliche Weise Gedanken über das Prozessgeschehen. Namensgeber der Seiten des 71-Jährigen ist der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichtes Andreas Buske, der Beschlüsse das Äußerungsrecht betreffend fasst, die nicht immer nachvollziehbar sind.

Verhört habe ich mich nicht, denn auf http://www.buskeismus.de/ steht diese Presseerklärung:


"Hinweis auf das gerichtliche Verfahren

86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, dem 17. 3.2010, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als ´Cyber-Stalking´ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17. 3. 2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28. 4.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann."

Manchmal schalte ich einen TV-Sender ein, der Bilder aus aller Welt über den Bildschirm flimmern lässt und dazu anmerkt: "No comment".
Den erspare ich mir ebenfalls, erinnere nur an jene Lehrerin, die vor Gericht gezogen ist und dort erreichen wollte, dass Noten für ihre Unterrichtsleistungen und entsprechende kritische Anmerkungen von Schülern wieder aus dem Netz verschwinden. Die Lehrerin ist juristisch auf die Nase gefallen und hat sich lächerlich gemacht.

Ich bin der Letzte, der jenen Anwalt davon abhalten möchte, sich in ein ähnliches Schicksal zu klagen.

So ist es gekommen. 

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