Mittwoch, 26. Dezember 2012

Familiengericht Münster (II)

Mit dem Datum beginnen die Fehler

Einer Mutter aus Münster sind beide Kinder weggenommen worden. Die Dreijährige lebt seit eineinhalb Jahren in einer anonymen Pflegefamilie, der Fünfjährige beim nichtehelichen Vater. Das Familiengericht von Münster gibt ein zweites Gutachten in Auftrag, die Mutter verweigert die Teilnahme. Ihr Vertrauen in Gutachter ist nach einem ersten Gutachten so sehr erschüttert, dass sie von ihrem Recht der Ablehnung Gebrauch macht.

Das Gutachten

Beschäftigen soll sich der Gutachter (ein Diplom-Psychologe) mit diesen Fragen:  "Ob und für welchen Zeitraum ein Umgang (der Mutter, der Verf.) eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen würde und wenn nicht, ob der Umgang zwischen der Kindesmutter und dem Kind (gemeint ist die Dreijährige, die bei Pflegeeltern lebt, der Verf.) ohne Einschränkung dem Kindeswohl entspricht oder ob die Wahrung des Kindeswohls eine konkrete, gegebenenfalls einschränkende Ausgestaltung des Umgangs erfordere."

Da weiß doch ein Diplom-Psychologe sofort, welche Antworten von ihm erwartet werden. Mit dem  Thema, ob das Mädchen nicht endlich zur Mutter zurückkehren sollte und wie diese Rückkehr zu gestalten wäre, soll er sich nicht beschäftigen. Die Trennung von Mutter und Kind dient also auf jeden Fall dem Kindeswohl. Allerdings steht im ersten Gutachten, dass diese Trennung nur vorübergehender Natur sein soll. Aber was bedeutet schon ein erstes Gutachten, wenn endlich ein zweites erstellt wird. Die Fragen sind tendenziös - wie sollen da die Antworten ausfallen?

Der Gutachter liest die Akten und stellt einleitend fest: "Mit Schreiben vom 1. Oktober 2007 beantragte die Kindesmutter, ihr Herrn Tjaden als gerichtlichen Beistand zuzuordnen."

Stimmt nicht. 2007 habe ich diese Mutter noch gar nicht gekannt. Außerdem verschweigt der Gutachter, dass die Mutter diesen Antrag im Oktober 2010 auch an das Oberlandesgericht in Hamm und später an das Verwaltungsgericht in Münster gestellt hat.

Der Gutachter behauptet: "Dies wurde mit Beschluss vom 8. 10. 2010 vom Familiengericht zurückgewiesen."

Dass der gleiche Antrag vom Oberlandesgericht in Hamm und vom Verwaltungsgericht in Münster genehmigt worden ist, erwähnt er ebenfalls nicht. Außerdem wurde ich mit diesem Beschluss als Beistand abgelehnt, weil das Verfahren vor dem Familiengericht in Münster abgeschlossen sei und sich in der nächsten Instanz befinde. Außerdem habe mir die Mutter eine zu weit gehende Vollmacht ausgestellt.

Der Gutachter schreibt: "Am 13. 10. 2010 stellte die Kindesmutter einen Eilantrag zur Übertragung der elterlichen Sorge für ihre Kinder auf ihre Person allein. Mit Schreiben vom 1. 11. 2010 nahm sie diesen jedoch nach einem richterlichen Hinweis wieder zurück. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kindesmutter noch einmal an einen Antrag, wo ein Wiedersehen der Geschwister beantragt worden sei. Der Bruder stelle keine Gefahr für seine Schwester dar."

Den richterlichen Hinweis vom Familiengericht in Münster hat es gegeben, die Rücknahme des Antrages auch. Statt dessen stellte die Mutter beim Oberlandesgericht in Hamm einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht. Verschweigt der Gutachter. In dem richterlichen Hinweis stand, dass die Mutter keine Verfahrenskostenhilfe bekomme, wenn sie den Antrag aufrecht erhalte.

Der Gutachter bringt zu Papier: "Mit Beschluss vom 18. 11. 2010 wurde erneut seitens des Familiengerichts der Antrag der Kindesmutter, ihr Herrn Tjaden als Beistand zuzuordnen, zurückgewiesen, unter anderem mit der Begründung, dass aufgrund der schriftlichen Äußerungen und seiner Veröffentlichung im Internet nicht zu erwarten sei, dass hier eine sachdienliche Unterstützung der Kindesmutter erfolgen könne. Er sei nicht in der Lage, den Sach- und Streitstand sachgerecht darzustellen."

Was die Richterin in diesem Beschluss schrieb, war mir bereits bekannt. Jemand, der mit dem Jugendamt gesprochen hatte, berichtete mir, dass diese Behörde mit meinen Internetveröffentlichungen über Jugendämter nicht einverstanden sei. Dennoch fuhr ich nach Münster, weil die Mutter einen Gesprächstermin mit dem Jugendamt hatte. Man ließ mich auf dem Flur warten, bis das Gespräch beendet war. Zwei Wochen später saß ich bei einem Termin der Mutter im Gerichtssaal, die Familienrichterin warf mich hinaus. So erging es in der Folgezeit auch anderen Beiständen. Die hatten allerdings noch nie etwas im Internet über Jugendämter oder über diesen Fall geschrieben...

Der Gutachter, der mich namentlich erwähnt, hat nie mit mir gesprochen. Das hätte aber zu einem fundierten Bericht gehört. Unter den Tisch fallen lässt er auch einen Eilantrag des Verfahrensbeistandes an das Oberlandesgericht in Hamm. Als dem Verfahrensbeistand zu Ohren gekommen war, dass die Mutter und ich als Patenonkel die Kinder gemeinsam taufen lassen wollten, wurde diese Taufe vom Verfahrensbeistand als Kindeswohlgefährdung eingestuft. Der Mutter müsse das Recht auf Religionsausübung für ihre Kinder entzogen werden. Dieser Antrag wurde schließlich vom Oberlandesgericht in Hamm zurückgewiesen. Nichts davon ist von dem Gutachter erwähnt worden. Siehe dazu Bild 8 in dieser Fotoserie.

Der Verfahrensbeistand mutmaßte in seinem Antrag, dass ich die Mutter aus dem Internet kenne. Das ist unwahr.

Angemerkt sei auch: Diese Mutter hat inzwischen eine Wohnung in Wilhelmshaven. Niemand hat etwas dagegen, wenn ich bei einem Gespräch dabei bin. Nächstes Jahr soll sogar eine große Runde gebildet werden. Dazu eingeladen haben wir auch den nichtehelichen Vater der Kinder...Wir werden ihm seine Angst noch nehmen müssen, dass man in Wilhelmshaven genauso reagiert wie in Münster!

Folge 2: Brief vom Jugendamt



5 Kommentare:

  1. frage, wer ein gutachten in auftrag gibt, und ich sage dir, was drin stehen wird...

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    1. solche schlampig arbeitenden gutachter sollten die finger von unseren kindern lassen!

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    2. auftrag erfüllt...kinder bleiben auf der strecke.

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    3. herr tjaden kann also nichts sachdienliches beitragen. deswegen war der junge jetzt wohl auch zum ersten mal in wilhelmshaven...siehe fotos auf wagniskinder.de unter "jugendamt münster"

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  2. ein diplom-psychologe ist doch gar nicht qualifiziert genug...

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