Mittwoch, 2. März 2016

Die verrückte Stadt (III)

Sind Post und Gericht bekanntermaßen langsam?

Das Wilhelmshavener Amtsgericht müsste eigentlich das Mekka für Gerichtsreporter sein. Auch Satiriker wären im Gerichtssaal keineswegs fehl am Platze.

Die jüngste Story: Ein Angeklagter wird am 1. Dezember 2015 wegen Betruges verurteilt. Die Geldstrafe ist gering. Die Berufungsfrist endet am 8. Dezember 2015. Der Angeklagte legt am 7. Dezember 2015 auf dem Postweg Berufung ein. Laut Strafprozessordnung müsste er nun unverzüglich die schriftliche Urteilsbegründung bekommen.

Bekommt er aber nicht. Statt dessen lehnt die Amtsrichterin die Berufung mit Beschluss vom 5. Januar 2016 ab. Der Brief des Angeklagten sei erst am 9. Dezember 2015 beim Gericht eingegangen. Darüber beschwert er sich, entscheidend sei nach seiner Auffassung das Datum des Poststempels, nicht, wie die Richteri angemerkt hat, die "bekannte Langsamkeit der Post, die Briefe nur noch selten innerhalb von 24 Stunden" zustelle.

2. März 2016. Die schriftliche Urteilsbegründung der Wilhelmshavener Amtsrichterin liegt dem Angeklagten immer noch nicht vor. Nun ist er gespannt, ob sich die Richterin früher oder aber auch später auf die "bekannte Langsamkeit des Wilhelmshavener Amtsgerichtes" beruft. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen