Sonntag, 10. Januar 2010

Der Oberbürgermeister

10. Januar 2010
Es war einmal in Wilhelmshaven

"Die Interviews wurden tatsächlich niemals geführt. Auch wenn der satirische Inhalt der Interviews nicht verkannt werden kann, so sind sie doch von dem Bestreben getragen, mich in meinem Persönlichkeitsrecht zu verletzen", will Oberbürgermeister Eberhard Menzel vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen fiktive Interviews erwirken, die seit dem 14. September 2006 von der Internet-Zeitung 2sechs3acht4 veröffentlicht werden. Termin: 17. Oktober, 9.30 Uhr. Der vorläufige Streitwert liegt bei 5000 Euro. Bedroht werden soll der Redakteur Heinz-Peter Tjaden als Erfinder dieser Gespräche - wenn es nach dem Wilhelmshavener Oberbürgermeister geht - mit einem Ordnungsgeld bis zu 100 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

In seinem Antrag weist Eberhard Menzel auch darauf hin: "Er (gemeint ist Tjaden) hat angekündigt, über das gerichtliche Verfahren gegen ihn auf einer bereits eingerichteten Homepage http://klageob.beeplog.de zu berichten." Dazu der Antragsgegner: "Es interessieren sich schon mehrere Redakteure aus dem Bundesgebiet für den Fall. Dürfen die auch nicht berichten?"

Die Verhandlung findet statt, die Richterin kann in den fiktiven Interviews nichts Beleidigendes entdecken, der Oberbürgermeister zieht am nächsten Tag seinen Antrag zurück.
Die fiktiven Interviews erscheinen weiter, sogar eine Broschüre mit den ausgedachten Gesprächen erscheint.

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