Donnerstag, 14. Januar 2010

Frage an Bertelsmann

14. Januar 2010
Gibt es ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Diese Frage könnte ich auch an andere Unternehmen stellen - ich stelle sie hier aber nur an Bertelsmann: Gibt es auch noch ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Vor vielen Monaten hat mich eine weibliche Stimme angerufen, sie bot mir monatlich einen Krimi an: "Wenn Sie den wieder zurückschicken, müssen Sie ihn natürlich auch nicht bezahlen."

Nach einiger Zeit stapelten sich die ungelesenen Bücher, also machte ich im November und Dezember 2009 von meinem Rückgaberecht Gebrauch. Damit war für mich die Sache erledigt - aber nicht für Bertelsmann.

Der Club verschickte Mahnungen, schaltete schließlich eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh ein. Die ursprüngliche Forderung kletterte schnell von 51,11 auf 134,28 Euro. Sogar bei der Schufa zog der Anwalt Erkundigungen ein und berechnete dafür 1,30 Euro.

Kurz vor Weihnachten bekam ich Post vom Amtsgericht in Hagen: ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich widersprach umgehend, wies darauf hin, dass ich die Bücher, die ich bezahlen sollte, an Bertelsmann zurückgeschickt hatte.

Darauf reagierte der Club zwischen den Jahren mit einem Kontoauszug, darüber stand: "Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Rücksendung ist bei uns eingetroffen - den Wert der Ware haben wir gutgeschrieben." Die Gutschrift betrug 111,05 Euro, blieb ein Rest von 19,51 Euro.

Wer nun der Meinung ist, dass man danach einen Inkassoanwalt wieder losgeworden ist, erlebt eine Enttäuschung, denn heute habe ich erneut Post aus Gütersloh bekommen. Der Anwalt von Bertelsmann hat mir ebenfalls einen Kontoauszug geschickt. Der Negativsaldo beträgt 134,28 Euro, den ich bis zum 22. Januar 2010 ausgleichen soll.

Gibt es inzwischen etwa Juristen, die Forderungen stellen, die laut Auskunft des Gläubigers gar nicht mehr existieren - nie existiert haben?

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