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Dienstag, 30. April 2013

Familiengericht Münster (VII)

Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer

7. Januar 2013. Jedes Gutachten hat ein Ende. Dieses auch. T. aus Drensteinfurt, der quer durch den Analysegarten die Heimmitarbeiterin, die Pflegeeltern und den Jugendamtsmitarbeiter zitiert hat, wobei man meistens nur erahnen kann, wer was gesagt haben soll, verlässt sich nun auf die Pflegeeltern als Quelle. Die hätten über ein dissoziatives Abgleiten des Mädchens in der Anfangsphase berichtet. Woraus zu schließen wäre, dass die Heimmitarbeiterin und der Jugendamtsmitarbeiter ein anderes Kind gemeint haben, wenn sie ihre Berichte verfassten.  

Aus den angeblichen Schilderungen der Pflegeeltern schließt der Gutachter auf eine Frühtraumatisierung des Kindes. Merke: Bis dahin ist die Kleine gut drei Monate bei ihrer Mutter gewesen, von Ende September 2009 bis wahrscheinlich Ende März 2011 bei einer Ersatzpflegemutter. Wann also soll diese Frühtraumatisierung stattgefunden haben? Man ahnt es bereits: In den gut drei Monaten bei der Mutter. Das "desorganisierte Bindungsmuster" der Kleinen, von dem T. anschließend ausgeht, stellt er in den freien zeitlichen Raum - und springt zu gestörten Kindern im Allgemeinen: "Kinder mit solchen Bindungsverhaltensweisen zeigen z. B. tranceartige Zustände, ein Erstarren ihrer Bewegungen (Einfrieren) oder deutliche Zeichen von Angst und Erregung, wenn sie mit der Bindungsperson zusammen kommen."

Der nächste Sprung ist noch größer. T. landet bei "ungelösten Traumata" der Eltern und fügt dieses Zitat an: "Das Verhalten des eigenen Kindes, etwa das Schreien des Säuglings, triggert das einst erlebte Traumata, da es etwa an das eigene Weinen und den eigenen Schmerz erinnert." Was sich auf das Verhalten der Eltern auswirke. Dieser Gutachter kennt weder den Kindesvater noch dessen Eltern, er ist auch nicht nach Costa Rica gefahren, um die Familie der Mutter kennenzulernen. Und warum ist T. nicht bei der Ersatzpflegemutter gewesen? Die kennt das Kind bislang immer noch am längsten.

Welches Kind wäre nicht durch den Wind, wenn es alle paar Monate ein neues Zuhause präsentiert bekäme? Doch die Mutter scheidet auch für diesen Gutachter auf jeden Fall als wichtigste Bezugsperson aus. Er empfiehlt ein weiteres Umgangsverbot von 18 bis 24 Monaten - und fügt hinzu: "Dies betrifft auch etwaige Umgangskontakte mit dem Kindesvater und dem Bruder.." Diese Empfehlung ist nicht nur mehrfach ungesetzlich, sie ist auch nicht fundiert. Der Gutachter jedoch spekuliert weiter und zweifelt dann sogar noch an, ob ein Umgang der Kindesmutter mit ihrem Kind ab 2014 sinnvoll wäre. Die müsse sich auf jeden Fall erst einmal psychiatrisch untersuchen lassen: "Vom Ergebnis einer solchen Untersuchung wären dann Behandlungsmöglichkeiten abzuleiten."

Nur wenige Medien beschäftigen sich mit Gutachtern bei Familiengerichten. Tun sie es, fällt das Urteil vernichtend aus. Die Redakteurin Katrin Hummel von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat sich diesem Thema zuletzt am 12. November 2012 gewidmet, schlechter Rat sei teuer, schreibt sie.  Das stellten vor ihr auch schon andere fest.

Das erste Gutachten in einer Familiensache habe ich Anfang 2009 gelesen. Es umfasste mehr als 150 Seiten. Der Gutachter reagierte auf meine Kritik sehr aggressiv, schließlich behauptete er sogar, ich sei ein Rechtsradikaler. Wegen dieser Verleumdung flog er von einer Hochschule. Dann lief mir ein Sozialpädagoge aus Lüneburg über den Weg, der jahrelang einen Titel führte, den er wieder zurückgeben musste. Dieser Sozialpädagoge zerrte mich mehrfach auf Kosten seines Arbeitgebers vor das Hamburger Landgericht und diffamierte sogar Ex-Klientinnen. Als sein Arbeitgeber die Kosten für alle verlorenen Verfahren zusammengezählt hatte, kam eine fast sechsstellige Summe heraus. 

Seit Oktober 2012 hat es die Mutter aus Münster mit Gesprächspartnern aus Wilhelmshaven zu tun. Die reagieren so, wie ich stets reagiert habe: mit ungläubigem Staunen und mit dem Hinweis, dass Gesetze missachtet werden. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter aus Münster hat behauptet, dass die Pflegeeltern alle meine Berichte lesen und deswegen "irritiert" seien. Für diese Irritationen sorge aber nicht ich, sondern das Jugendamt von Münster-Kinderhaus, das die Pflegeeltern überhaupt nicht auf eine Rückkehr des Mädchens zu seiner Mutter vorbereitet. Die Kinder zählen überhaupt nicht. Dass die Kleine einen Bruder hat, ist in Münster längst in Vergessenheit geraten. Auch der Gutachter T. erwähnt das nur am Rande. Dennoch behauptet er, ein "familienpsychologisches Gutachten" verfasst zu haben. Wo fängt bei dem eigentlich Familie an?

Zum Beginn der Serie

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Verwaltungsrichterin

Kind nicht in Lebensgefahr - Kind an der Nordsee

Was haben sie in Münster alles zusammen geschwafelt. Die beiden Kinder (ein Fünfjähriger und eine Dreijährige) seien bei der Mutter in Lebensgefahr. Kommissar Internet kann nichts Sachdienliches beitragen, damit sich diese Geschichte zum Guten wendet. Das hat vor gut einem Jahr sogar ein Gutachter in einem Schriftsatz für das Familiengericht von Münster so festgehalten, weil viele so genannte Experten gern fixieren, was ein Jugendamt ihnen vorgesagt hat. Auch für Nachplappern gibt es schließlich Geld, da kann man ruhig wichtige Daten so durcheinander würfeln, dass jedes Spielcasino sagen würde: “Sie halten sich entweder an die Regeln – oder Sie fliegen hier raus.” Doch das Jugendamt von Münster ist kein Spielcasino…

Viel behauptet, 30. April 2013


Samstag, 5. Januar 2013

Familiengericht Münster (VI)


Gutachter wirft sich selbst unethisches Verhalten vor?

Was ich hier schreibe, weiß auch der Gutachter T. aus Drensteinfurt. Nach jeder Folge bekommt er eine mail von mir. Darauf reagiert er allerdings nicht. Was ich verständlich finde, denn eine Rechtfertigung für seine Ausführungen wird er wohl kaum finden können, denn die Widersprüche zwischen Gutachten, Gerichtsbeschluss und Brief des Jugendamtes an die Mutter vom 27. Dezember 2012 sind so groß, dass sie unmöglich überbrückt werden können.

In so einer Art Zusammenfassung schreibt der Gutachter, dass die Mutter seine Arbeit erschwert habe, weil sie  eine Mitwirkung verweigerte: "Eine Einschätzung ihrer Persönlichkeit ist somit dem Unterzeichner nicht möglich." Deswegen könne er nur Mutmaßungen anstellen, "was jedoch ethisch und fachlich bedenklich ist". Wer daraus schließt, dass diesem Gutachter dann auch die Beantwortung der Fragen des Familiengerichtes zum zukünftigen Umgang von Mutter und Kind unmöglich sein muss, der irrt sich allerdings. Noch schlimmer: Anschließend macht er genau das, was er angeblich selbst unethisch findet. 

Er schreibt: "Aufgrund der Berichte über das Verhalten des Kindes, insbesondere hinsichtlich seines Verhaltens nach Wechsel in die aktuelle Pflegestelle und seines Interaktionsverhaltens ergeben sich deutliche Hinweise für eine frühkindliche Traumatisierung, die sehr wohl - folgt man dem Vorgutachten - damit in Zusammenhang steht, dass die Mutter kein stabiles Beziehungsmuster anbieten konnte und wechselhaftes, teilweise unsensibles und überstimulierendes Verhalten zeigte, was das Kind enorm im Bindungsverhalten verunsicherte und irritierte."

Merke: Zur Welt gekommen ist das Mädchen am 9. Juni 2009 in Münster. Das Kind wurde der Mutter am 24. September 2009 im Gerichtssaal weggenommen. An diesem Tag war das Mädchen laut einem ärztlichen Attest normal entwickelt. Dieses Attest erwähnt - wie bereits berichtet - der Gutachter mit keinem Wort. Dafür zitiert er eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, die behauptet haben soll, das Mädchen habe auf die Pflegeeltern zuerst "mit heftiger Abwehr und Weinen" reagiert. Die gleiche Mitarbeiterin soll einer Notiz des Jugendamtes von Münster zufolge im Februar 2011 gesagt haben, die Kontaktaufnahme zwischen Pflegeeltern und Kind verlaufe gut. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter besuchte nach seinen Angaben die Pflegeeltern im Juni 2011 und brachte am 30. Juni 2011 ebenfalls nichts zu Papier, was auf eine Traumatisierung des Kindes auch nur ansatzweise hindeutet. Diese Schriftstücke hat der Gutachter nicht gelesen?

Erschreckend wirkt: Mit einem offenbar zusammengeschusterten Gutachten wird vom Familiengericht von Münster ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrem Kind begründet. Liefen vor jedem Familiengericht Verfahren so ab, wie das hier beschriebene, dann könnte man in Deutschland fast allen Eltern fast alle Kinder wegnehmen...Denn nicht nur in Densteinfurt gibt es Diplom-Psychologen, die nicht das Rückgrat haben, um einem Gericht zu sagen: "Mit mir nicht!"

Inzwischen gibt es Hinweise, dass die Pflegeeltern in Coesfeld leben könnten. So entstünde ein geographisches Dreieck zwischen Sitz des Jugendamtes, des Familiengerichtes und des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, Wohnort der Pflegeeltern und Wohnort des Verfahrensbeistandes, der Ende 2010 eine geplante Taufe der beiden Kinder als "Kindeswohlgefährdung" einstufte (Bild 8)

Folge 6: Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer


Samstag, 29. Dezember 2012

Familiengericht Münster (III)

Einschub: Brief vom Jugendamt von Münster

Das erlebe ich bei der Beratung von Eltern nicht zum ersten Mal: Ahnt ein Jugendamt, dass sich das Blatt wenden wird, beginnen Absetzbewegungen. Die lese ich auch aus einem Brief heraus, den die Mutter aus Münster, die vor drei Monaten eine Wohnung in Wilhelmshaven fand, heute bekommen hat. Dass ihre Tochter, die seit dem 1. April 2011 bei anonymen Pflegeeltern lebt, immer noch gelegentlich in Trance fällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, wird nicht mehr behauptet. Damit hat das Familiengericht von Münster noch am 18. Juli 2012 ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrer Tochter begründet. Dabei berief sich das Gericht auf Ausführungen des Gutachters T. aus Drensteinfurt, die so allerdings in seinem "Gutachten" vom 11. März 2012 nicht zu finden sind.

Das Jugendamt von Münster schreibt, dass die dreieinhalbjährige Tochter "eine erfreuliche Entwicklung" nehme, die Frühförderung sei abgeschlossen worden. Probleme mit der Grobmotorik habe die Kleine kaum noch, sie "klettert gern, spielt sehr gerne mit dem Ball und mit Wasser", Tanzen und Singen liebe sie über alles, sogar im Haushalt helfe sie gern mit. Gefallen finde das Mädchen an Rollenspielen mit ihrem Teddy. Seit "einiger Zeit" besuche die Kleine einen Kindergarten, habe dort "bereits eine Freundin gefunden". Der Brief endet mit der Bemerkung: "N. ist ein ganzes Stück gewachsen und sie ist rundum gesund!"

Das ist doch prima. Die Gründe für das Umgangsverbot, das der Gutachter T. bis 2014 vorgeschlagen hat, sind also fast schon im Nu dahin. Dieser Brief macht sich sicherlich auch gut in der Akte, die vom Jugendamt in Wilhelmshaven für ein Gespräch im neuen Jahr angefordert wird.

Folge 3: Dieser Gutachter ist Partei