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Mittwoch, 2. Januar 2013

Familiengericht Münster (V)

Beschäftigt das Familiengericht von Münster Hellseher?

Wenn mir jemand erzählt, das Fußballspiel, das er gesehen habe, sei gut gewesen, eine halbe Stunde später behauptet, das Spiel sei doch eher mies gewesen und um Mitternacht sagt, dass er gar nicht im Stadion gewesen sei, darf der beim nächsten Mal in der Kneipe woanders sitzen. Das geht aber beim Jugendamt von Münster-Kinderhaus nicht. Das sitzt einer Mutter täglich im Nacken - warum das eigentlich so gewesen ist, wissen die allerdings irgendwann nicht mehr. Muss ich jedenfalls aus den folgenden Ausführungen des Gutachters schließen, der über einen Besuch im Jugendamt berichtet, der am 1. März 2012 im Beisein einer Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes stattgefunden haben soll.

Der Gutachter zitiert ohne Zuordnung der Zitate. Wer was gesagt hat, kann man nur erahnen. So schreibt er: "Im September 2009 sei seitens der Caritas eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt worden. So sei (der Bruder) auf seine Schwester losgegangen und die Mutter habe nicht interveniert. (Das Mädchen) habe zunehmend an Gewicht verloren. Der Anweisung, dass die Kindesmutter täglich zum Kinderarzt gehen sollte, sei diese nicht nachgekommen. Schließlich sei eine Mitteilung ans Familiengericht ergangen. Die Kindesmutter habe zeitgleich ihre Schweigepflichtsentbindung widerrufen und die Zusammenarbeit aufgekündigt. Am 24. September 2009 sei ein Anhörungstermin beim Familiengericht gewesen..."

Geht es nicht genauer mit exakter Benennung der sprechenden Personen - oder ist das nicht wichtig? Außerdem muss den Ausführungen des Gutachters zufolge an einem einzigen Tag erstaunlich viel geschehen sein. Denn "im Sepember 2009" bedeutet: am 22. September 2009. Von diesem Tag stammt die Gefährdungsmeldung der Caritas. An diesem Tag soll ein Zweijähriger auf seine drei Monate alte Schwester "losgegangen" sein. Und die hat am 24. September 2009 bei einem attestierten Arztbesuch keine einzige Schramme? Die Schweigepflichtsentbindung datiert das Jugendamt Münster-Kinderhaus in einem Schriftsatz an die Mutter mit dem 28. September 2009!  Die Beendigung der Zusammenarbeit ebenfalls. Für den Gewichtsverlust des Säuglings gibt es keinen einzigen Beleg - aus der Wiegekarte und aus einem Attest erfährt man das Gegenteil. 

Will mir der Gutachter erzählen, dass im Familiengericht von Münster Hellseher arbeiten, die bereits wissen, was eine Mutter vier Tage später tun wird und diese Kaffeesatzleserei in eine Begründung für einen Kindesentzug einfließen lassen? Oder soll ich dem Gutachter entgegnen, dass im Jugendamt Münster-Kinderhaus ein Mitarbeiter beschäftigt wird, der bei Schriftsätzen jede Gründlichkeit vermissen lässt? Außerdem: Hätte der Gutachter vor dem Jugendamtsbesuch die Akten gründlich studiert, hätte er diese Zitate wohl kaum zu Papier gebracht. Ist seine Akteneinsicht etwa nur selektiv gewesen?

Stutzig macht auch die Anmerkung des Gutachters, die ebenfalls niemandem zugeordnet wird, dass nach dem Anhörungstermin am 24. September 2009 dies geschehen sei: "(Das Mädchen sei) ins St. Mauritz Kinderheim gekommen und von dort einer Pflegefamilie zugeführt worden." An einem einzigen Tag wird einer Mutter das Baby weggenommen, wird das Mädchen in ein Heim gebracht und bekommt das Kind eine Pflegestelle? So was klappt ohne jede Vorbereitung? Oder haben die Vorbereitungen bereits am 18. September 2009 begonnen? Denn an diesem Tag hat die Mutter die Schweigepflichtsentbindung zurückgezogen und die Zusammenarbeit aufgekündigt! 

Schon zückt der Gutachter eine Räuberpistole: "So habe (die Mutter) später von einer internationalen Schutztruppe berichtet, die (ihre Tochter) befreien werde. Jedenfalls solle er (gemeint ist der Jugendamtsmitarbeiter) jederzeit damit rechnen. Dies habe sie mit innerer Überzeugung und für sich authentisch vorgetragen, weswegen Zweifel an der psychischen  Gesundheit der Mutter laut geworden seien." Und wenn ich nun wegen dieser Behauptung Zweifel an der psychischen Gesundheit aller Gesprächsteilnehmer am 1. März 2012 laut werden lasse? 

Vor einigen Monaten hat mir diese Mutter erzählt, dass sich bei Facebook Leute gemeldet hätten, die das Mädchen befreien wollten. Die Kleine sei in Stuttgart. Die Straße habe man bereits herausgefunden. Nur die Hausnummer kenne man noch nicht. Die Mutter und ich waren uns schnell einig, dass es sich dabei nur um Spinner handeln kann, ich wendete mich an das Stuttgarter Jugendamt und bekam die Antwort, dass man mir nicht antworten dürfe. Ich glaubte keinen Augenblick, dass die Kleine in Baden-Württemberg ist. Ich vermutete die Pflegeeltern im Raum Münster, im Einzugsbereich des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Denn dieses Heim war für die Suche nach Pflegeeltern zuständig, dieses Heim teilte dem Jugendamt im Februar 2011 mit, man habe Pflegeeltern gefunden. Das wusste auch die Mutter. Dass die Kleine im Raum Münster lebt, kann inzwischen auch nicht mehr bezweifelt werden. 

Sind wir wieder bei dem, was der Gutachter verschweigt. Weil er es nicht erfahren hat? So hat der Jugendamtsmitarbeiter im vorigen Jahr einen Brief an das Familiengericht von Münster weitergeleitet. Der stammte von einem so genannten Heimkinderverband, dessen Vorsitzender in einem Kinderheim aufgewachsen und misshandelt worden ist. Dieser Verein besteht aus ihm und ein paar Verwandten einer Frau, die im Internet über Gespräche mit Toten berichtet. Dieser Verband behauptete in diesem Schreiben, er könne und wolle der Mutter nicht mehr helfen, weil sie Jugendämter beschimpfe. Was dieser Verein fast täglich macht. Der Vorsitzende hat mir gedroht, als ich mich einer von ihm geplanten Kampagne gegen die Gründung eines Kinderheimes in Bonn nicht anschloss. Bei einer Beerdigung drehte er einen Film und gab einem Jugendamt die Schuld für den Tod dieser Mutter. Den Witwer habe ich vor fünf Jahren kennengelernt, damals war seine Tochter in einem Kinderheim. 

Warum nur hat der Jugendamtsmitarbeiter einen derart dubiosen Verein in das Verfahren eingeführt, während er jede Unterhaltung mit mir ablehnte?  

Der Gutachter lädt derweil weiter zum munteren Rätselraten ein: "Es sei zu befürchten, dass die Umgangskontakte zwischen Mutter und Kind (die es seit fast zwei Jahren nicht mehr gibt, der Verf.) N. irritieren können. Zum Beispiel durch eine In-Aussicht-Stellung, dass N. zu ihr zurückkehren werde. Denn die Kindesmutter fühle sich in einem legitimen Kampf gegen ein Unrecht, was ihr angetan worden sei. Immer wieder führe sie Menschenrechte an, die in ihrem Fall verletzt worden seien." Wer hat das denn nun wieder gesagt? War das der Jugendamtsmitarbeiter, dem man dann Unkenntnis der Gesetze vorwerfen müsste, oder war das die Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, die in einem Telefongespräch mit mir Andeutungen über die Probleme der Mutter gemacht hat, die für mich nach übler Nachrede klangen?

Folge 5: Gutachter wirft sich selbst unethisches Verhalten vor?

Dienstag, 1. Januar 2013

Familiengericht Münster (IV)

Dieser Gutachter ist Partei

Wie sorgfältig der Gutachter die Akten studiert und ausgewertet hat, kann man nur beurteilen, wenn man diesen Fall in allen Einzelheiten kennt. Aber auch dann ist es nicht leicht, die Ausführungen nachzuvollziehen. Immer wieder springt der Gutachter hin und her, wechselt nach Belieben die Jahre, welcher Methodik er folgt, bleibt unerfindlich. Wie aus dem Nichts taucht beispielsweise der Satz auf: "Für N. sei inzwischen eine Pflegefamilie gefunden worden." 

Dazu muss man wissen, dass die Kleine bis Ende März 2011 bei einer Ersatzpflegefamilie gelebt hat. Wann also ist für N. eine Pflegefamilie gefunden worden? Der Gutachter schreibt: "Ein Anbahnungsprozess im Monat Dezember sei sehr erfolgreich verlaufen." Da er sich vorher gedanklich im Jahr 2011 aufgehalten hat, müsste man vermuten, dass der Dezember 2011 gemeint ist. Aber auch Dezember 2010 kann nicht stimmen. 2010 hat es zwar einen "Anbahnungsprozess" mit Pflegeeltern gegeben. Da jedoch die Mutter Widerstand leistete, sprangen diese Pflegeeltern wieder ab. Den zweiten Versuch starteten Sankt-Mauritz-Kinderheim und Jugendamt in aller Heimlichkeit. Dazu gab es eine Gesprächsnotiz aus Februar 2011.

Eigentlich ist der Fall klar. Das hätte der Gutachter aber nur erkennen können, wenn er die Akten gleichsam von Widersprüchlichem, Ungenauem und schlicht Falschem befreit hätte, um einen Überblick zu bekommen. Der Mutter ist das Mädchen am 24. September 2009 im Gerichtssaal weggenommen worden. Das entscheidende Gespräch zwischen Mutter und Jugendamt fand dem Jugendamt zufolge am 28. September 2009 statt. Der Vater fehlte bei diesem Treffen. Das Gespräch hat aber keinesfalls am 28. September 2009 stattgefunden. Denn sonst ergäbe sich der folgende zeitliche Ablauf: 22. September 2009 Gefährdungsmeldung der Caritas, 24. September 2009 Kindesentzug, 28. September 2009 Gespräch mit der Mutter, deren Tochter noch zuhause ist.

Der Gutachter geht darüber hinweg, sonst hätte er mit dem 18. September 2009 den wirklichen Gesprächstermin herausgefunden. An diesem Tag hat die Mutter jede Zusammenarbeit für beendet erklärt, weil sie sich genervt fühlte von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die sie auf Schritt und Tritt kontrollierte. Außerdem hatte sie den Kinderarzt gewechselt. Dennoch machte am 22. September 2009 die Caritas-Mitarbeiterin einen Hausbesuch. Die erklärte den Bruder zur Gefahr für seine Schwester, stellte Probleme des Säuglings bei der Nahrungsaufnahme fest und bescheinigte der Mutter eine gewisse Hilflosigkeit. Warum der neue Kinderarzt dem Baby zwei Tage später gute Gesundheit bescheinigt hat, muss jedem ein Rätsel bleiben. Dieses Attest ist bis heute auch von keinem Gericht gewürdigt worden. Der Gutachter macht das ebenfalls nicht. Er ist offenbar Partei, kein unabhängiger Analytiker. Sonst hätte er darauf kommen müssen: Die Erklärung der Mutter vom 18. September 2009 ist der eigentliche Grund für den Kindesentzug gewesen. Der hätte aber nicht lange Bestand gehabt. 

Zudem verschweigt der Gutachter die Existenz einer Großmutter aus Costa Rica, die 2009 in Deutschland gewesen ist, um ihrer Tochter zu helfen. Dass die Mutter dem Verwaltungsgericht von Münster ein Hilfesystem vorgeschlagen hat, erwähnt er ebenfalls nicht. Auch die immer seltsamer werdenden Begründungen für den Entzug erst des Mädchens, dann auch noch des Jungen zitiert der Gutachter nur dann, wenn sie gegen die Mutter gewendet werden können. Schon die Begründung, der Junge sei der Mutter im März 2010 wegen ihres Verhaltens im Gerichtssaal weggenommen worden, mutet merkwürdig an, der schließlich angeblich entscheidende Hinweis des Jugendamtes, die Mutter nehme die Wirklichkeit anders wahr als die Behörde, ist als Begründung lächerlich, denn jeder von uns nimmt das, was wir Wirklichkeit nennen, anders wahr als alle anderen. Wer das bestreiten wollte, müsste sich fragen lassen, ob er totalitären Gedankenmustern anhängt, zu denen Begriffe wie Volksseele und Volksempfinden gehören. Das marxistische gesellschaftliche Ohr will ich hier gar nicht erwähnen. 

Derweil blättert der Gutachter weiter in den Akten und findet dort zwei Besuchskontakte der Mutter mit ihrer Tochter im Sankt-Mauritz-Kinderheim. Den ersten erwähnt er nur mit dem Datum 9. November 2010, den zweiten vom 21. Januar 2011 ausführlich. Die Kleine habe bereits aggressiv reagiert, als sie nach Münster gebracht werden sollte. Das berichtet nicht etwa die Ersatzpflegemutter, das berichtet - so der Gutachter - das Sankt-Mauritz-Kinderheim. Die Ersatzpflegemutter erwähnt der Gutachter erst später - betrachtet sie aber wieder mit den Augen der Kinderheimmitarbeiterin: "(Das Mädchen) habe gelacht, jedoch immer wieder auch zur Pflegemutter herüber gesehen, als wenn sie um Hilfe bitte." Und wenn die Kleine sich nur gewünscht hat, dass die Ersatzpflegemutter mitspielt? 

Ich habe zweimal mit dieser Heimmitarbeiterin telefoniert. Beim ersten Mal erging sie sich in Andeutungen über die angeblichen Probleme der Mutter, die sie aber nicht näher erläuterte, beim zweiten Mal verwies sie mich an das Jugendamt, weil sie mit mir nicht mehr sprechen dürfe. Für die Andeutungen habe ich bis heute immer nur eine Erklärung gefunden: Die Heimmitarbeiterin wollte Zweifel säen. 

Folge 4: Hellseher im Familiengericht?