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Mittwoch, 27. September 2017

Der Test

5. Juli 2017
Auf dem Prüfstand: Der "Rechtsstaat"

17. Juni 2013: Zwei Polizeibeamte dringen mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung ein. Es ist 21.40 Uhr. Sie geben sich falsche Namen, sie deuten den Grund für ihre Aktion nur an. Ich erfahre später, dass ich mein Patenkind versteckt haben soll. 

Da das Wilhelmshavener Jugendamt mauert und mich auslacht, stelle ich Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen Hausfriedensbruchs.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird ein halbes Jahr später eingestellt. Die Polizeibeamten haben angeblich nur ihre Pflicht getan. Aus dem Einstellungsbeschluss erfahre ich, wie die Polizisten wirklich heißen. Ich erfahre auch, wie die Jugendamtsmitarbeiterin heißt, die diese Aktion gestartet hat. Sie behauptet, nichts sagen zu können, weil sie nicht in meiner Wohnung gewesen sei.

2014: Die Polizeibeamten zerren mich wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung vor Gericht. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin darf auf Geheiß ihres Dienstherrn vor Gericht nicht aussagen. Ich sage vor Gericht die Wahrheit, die Polizeibeamten lügen. 

Ich stelle Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen falscher uneidlicher Aussage und argumentiere so: Vor Gericht hat es eine Version der Geschichte von mir gegeben und eine der Polizeibeamten. Da die Jugendamtsmitarbeiterin während der Aktion schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden hat, ist sie Augenzeugin. Sie muss entweder meine oder die Version der Polizeibeamten bestätigen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird nach einigen Wochen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft nur, was in den Gerichtsakten steht. Die Jugendamtsmitarbeiterin wird nicht verhört.

Juni 2017: Ich stelle Strafantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt.

Ergebnis: Steht noch nicht fest. Dürfte aber vorhersehbar sein...

Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de

27. September 2017
Test nicht bestanden
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Sonntag, 4. Oktober 2015

Die verrückte Stadt

In Wilhelmshaven geht immer noch mehr

2. Oktober 2015. In Hannover sind gestern fünf Fachgerichte in ein neues Gebäude gezogen. Das ist eine gute Idee, findet die niedersächsische Justizministerin. Eine gute Idee hätte ich auch für Wilhelmshaven. Das ist eine schrumpfende Stadt am Jadebusen, in der ich geboren bin und in der ich von 2004 bis Mitte 2014 noch einmal gelebt habe, um festzustellen, dass ich mit den dortigen unsäglichen Verhältnissen nicht zurecht komme. Wenn ich dort gedacht habe, dass mehr nicht mehr geht, ging garantiert noch mehr.

Deswegen müsste eigentlich auch das gehen: Errichtet wird ein neues Gebäude für das Jobcenter, das Amtsgericht, die Polizei, das Jugendamt und für den Oberbürgermeister. Vor dem Einzug müssen sich alle dazu verpflichten, keine Post zu verschicken, gearbeitet werden darf nur nachts, wenn alle anderen schlafen und die Existenz des Gebäudes wird verschwiegen. Es darf sozusagen nichts nach außen dringen.

Zu mir dringt derzeit nämlich viel aus Wilhelmshaven: In Burgwedel bei Hannover habe ich am 17. Februar 2014 einen Mietvertrag unterschrieben, nach und nach räumte ich meine Wohnung in Wilhelmshaven. Dem Jobcenter von Wilhelmshaven teilte ich am 6. März 2014 mit, dass ich umziehe. 

Im Juni 2014 behauptete das Jobcenter, ich hätte meinen Umzug verschwiegen, forderte die Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen für März und April 2014 und strengte ein Bußgeldverfahren an. Dagegen wehrte ich mich mit dem Hinweis, erstens meinen Umzug gemeldet und zweitens nach und nach meinen Wohnort gewechselt zu haben. Meine Schlüssel für die Wohnung in Wilhelmshaven hätte ich am 2. September 2014 übergeben.

Doch das Jobcenter zog das Bußgeldverfahren durch und beauftragte die Bundesagentur für Arbeit mit dem Inkasso, obwohl ich inzwischen geklagt hatte. Das Amtsgericht von Wilhelmshaven schickte mir Anfang 2015 eine Ladung für eine Verhandlung am 17. April 2015, in dieser Ladung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich ein schriftliches Verfahren beantragen könne, dann müsse ich am 17. April 2015 nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Also beantragte ich ein schriftliches Verfahren. Dennoch ereilte mich im Mai 2015 ein Säumnisurteil, erlassen von einem Richter, der mir wohlbekannt war.

Dieser Richter hatte mich 2012 zu einer Geldstrafe verurteilt, er warf mir Verleumdung zweier Ratsherren aus Wilhelmshaven vor und drohte mir im Gerichtssaal mit Gefängnis, wenn ich meine Äußerungen wiederholen würde. Meine Äußerungen fand später das Landgericht von Oldenburg völlig in Ordnung, ich wurde frei gesprochen. Hier klicken

Vorher schon hatte mich dieser Richter zu einer Geldbuße verdonnert, weil ich als Radler angeblich eine Einbahnstraße in falscher Richtung benutzt hatte. Angehalten worden war ich von einem Polizisten und von drei Mitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven, die zu einem Ordnungsdienst gehörten - aber nicht in dieser Einbahnstraße. Vor Gericht erschienen nur der Polizist und ein Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven, dass sie zu Viert gewesen waren, als sie mich stoppten, bestritten sie. Der Richter wischte meine Angaben vom Tisch. Hier klicken

Deswegen flatterte im Mai 2015 ein Befangenheitsantrag in das Wilhelmshavener Amtsgericht, weil ich nicht ein drittes Mal von diesem Richter verurteilt werden wollte. Der Richter erklärte sich für nicht befangen. Im September 2015 wurde ich um eine weitere Stellungnahme gebeten. Die bekam das Wilhelmshavener Amtsgericht.

Heute erreichte mich diese Mitteilung des Gerichtes: "In der Bußgeldsache gegen Sie wegen Ordnungswidrigkeit wird mitgeteilt, dass der Richter L. mittlerweile im Ruhestand ist und nach dem hiesigen Geschäftsverteilungsplan nunmehr Richter K. der zuständige Richter des streitigen Verfahrens ist. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Befangenheitsantrag damit erledigt hat. Es wird diesbezüglich um Stellungnahme binnen 2 Wochen gebeten."

Einmal abgesehen davon, dass inzwischen die Inkassostelle der Bundesagentrur für Arbeit fast schon wöchentlich bei mir auf der Matte steht, weil sie das Bußgeld kassieren will und sich das Jobcenter von Wilhelmshaven in Schweigen hüllt, wenn ich mich dort beschwere - auch diesen Richter kenne ich.

Verklagt hat mich nämlich voriges Jahr ein Polizeibeamter, der sich bei einer Durchsuchung meiner Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013 einen falschen Namen gab, der mit einem Kollegen gegen 21.40 Uhr mit Gewalt in meine Wohnung eindrang und der nun nicht mehr wahr haben wollte, dass er dies alles im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes getan hatte. Die Jugendamtsmitarbeiterin, die für diese Aktion verantwortlich zeichnete, durfte vor Gericht nicht aussagen, im Namen des Oberbürgermeisters wurde ich verleumdet. 

Auf die Klage des Polizisten reagierte der Richter so, dass mein Anwalt und ich im Dezember 2014 frohgemut nach Wilhelmshaven fuhren. Der Richter hatte mir Prozesskostenhilfe gewährt, außerdem hatte er meinem Anwalt mitgeteilt, dass er die Klage für unbegründet halte. Dennoch verurteilte er mich, bescheinigte mir aber auch Glaubwürdigkeit. Hier klicken

Wilhelmshaven ist eine schrumpfende Stadt. Müsste sie aber gar nicht sein. Blühende Landschaften könnten dort entstehen mit der Ansiedlung von Betrieben, die Lachsäcke, Scherzkekse und ähnliches produzieren...

4. Oktober 2015. Dieser Polizeibeamte sollte ein besonders großes Büro bekommen Hier klicken 

Die verrückte Stadt (II)  

Dienstag, 30. April 2013

Familiengericht Münster (VII)

Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer

7. Januar 2013. Jedes Gutachten hat ein Ende. Dieses auch. T. aus Drensteinfurt, der quer durch den Analysegarten die Heimmitarbeiterin, die Pflegeeltern und den Jugendamtsmitarbeiter zitiert hat, wobei man meistens nur erahnen kann, wer was gesagt haben soll, verlässt sich nun auf die Pflegeeltern als Quelle. Die hätten über ein dissoziatives Abgleiten des Mädchens in der Anfangsphase berichtet. Woraus zu schließen wäre, dass die Heimmitarbeiterin und der Jugendamtsmitarbeiter ein anderes Kind gemeint haben, wenn sie ihre Berichte verfassten.  

Aus den angeblichen Schilderungen der Pflegeeltern schließt der Gutachter auf eine Frühtraumatisierung des Kindes. Merke: Bis dahin ist die Kleine gut drei Monate bei ihrer Mutter gewesen, von Ende September 2009 bis wahrscheinlich Ende März 2011 bei einer Ersatzpflegemutter. Wann also soll diese Frühtraumatisierung stattgefunden haben? Man ahnt es bereits: In den gut drei Monaten bei der Mutter. Das "desorganisierte Bindungsmuster" der Kleinen, von dem T. anschließend ausgeht, stellt er in den freien zeitlichen Raum - und springt zu gestörten Kindern im Allgemeinen: "Kinder mit solchen Bindungsverhaltensweisen zeigen z. B. tranceartige Zustände, ein Erstarren ihrer Bewegungen (Einfrieren) oder deutliche Zeichen von Angst und Erregung, wenn sie mit der Bindungsperson zusammen kommen."

Der nächste Sprung ist noch größer. T. landet bei "ungelösten Traumata" der Eltern und fügt dieses Zitat an: "Das Verhalten des eigenen Kindes, etwa das Schreien des Säuglings, triggert das einst erlebte Traumata, da es etwa an das eigene Weinen und den eigenen Schmerz erinnert." Was sich auf das Verhalten der Eltern auswirke. Dieser Gutachter kennt weder den Kindesvater noch dessen Eltern, er ist auch nicht nach Costa Rica gefahren, um die Familie der Mutter kennenzulernen. Und warum ist T. nicht bei der Ersatzpflegemutter gewesen? Die kennt das Kind bislang immer noch am längsten.

Welches Kind wäre nicht durch den Wind, wenn es alle paar Monate ein neues Zuhause präsentiert bekäme? Doch die Mutter scheidet auch für diesen Gutachter auf jeden Fall als wichtigste Bezugsperson aus. Er empfiehlt ein weiteres Umgangsverbot von 18 bis 24 Monaten - und fügt hinzu: "Dies betrifft auch etwaige Umgangskontakte mit dem Kindesvater und dem Bruder.." Diese Empfehlung ist nicht nur mehrfach ungesetzlich, sie ist auch nicht fundiert. Der Gutachter jedoch spekuliert weiter und zweifelt dann sogar noch an, ob ein Umgang der Kindesmutter mit ihrem Kind ab 2014 sinnvoll wäre. Die müsse sich auf jeden Fall erst einmal psychiatrisch untersuchen lassen: "Vom Ergebnis einer solchen Untersuchung wären dann Behandlungsmöglichkeiten abzuleiten."

Nur wenige Medien beschäftigen sich mit Gutachtern bei Familiengerichten. Tun sie es, fällt das Urteil vernichtend aus. Die Redakteurin Katrin Hummel von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat sich diesem Thema zuletzt am 12. November 2012 gewidmet, schlechter Rat sei teuer, schreibt sie.  Das stellten vor ihr auch schon andere fest.

Das erste Gutachten in einer Familiensache habe ich Anfang 2009 gelesen. Es umfasste mehr als 150 Seiten. Der Gutachter reagierte auf meine Kritik sehr aggressiv, schließlich behauptete er sogar, ich sei ein Rechtsradikaler. Wegen dieser Verleumdung flog er von einer Hochschule. Dann lief mir ein Sozialpädagoge aus Lüneburg über den Weg, der jahrelang einen Titel führte, den er wieder zurückgeben musste. Dieser Sozialpädagoge zerrte mich mehrfach auf Kosten seines Arbeitgebers vor das Hamburger Landgericht und diffamierte sogar Ex-Klientinnen. Als sein Arbeitgeber die Kosten für alle verlorenen Verfahren zusammengezählt hatte, kam eine fast sechsstellige Summe heraus. 

Seit Oktober 2012 hat es die Mutter aus Münster mit Gesprächspartnern aus Wilhelmshaven zu tun. Die reagieren so, wie ich stets reagiert habe: mit ungläubigem Staunen und mit dem Hinweis, dass Gesetze missachtet werden. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter aus Münster hat behauptet, dass die Pflegeeltern alle meine Berichte lesen und deswegen "irritiert" seien. Für diese Irritationen sorge aber nicht ich, sondern das Jugendamt von Münster-Kinderhaus, das die Pflegeeltern überhaupt nicht auf eine Rückkehr des Mädchens zu seiner Mutter vorbereitet. Die Kinder zählen überhaupt nicht. Dass die Kleine einen Bruder hat, ist in Münster längst in Vergessenheit geraten. Auch der Gutachter T. erwähnt das nur am Rande. Dennoch behauptet er, ein "familienpsychologisches Gutachten" verfasst zu haben. Wo fängt bei dem eigentlich Familie an?

Zum Beginn der Serie

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Verwaltungsrichterin

Kind nicht in Lebensgefahr - Kind an der Nordsee

Was haben sie in Münster alles zusammen geschwafelt. Die beiden Kinder (ein Fünfjähriger und eine Dreijährige) seien bei der Mutter in Lebensgefahr. Kommissar Internet kann nichts Sachdienliches beitragen, damit sich diese Geschichte zum Guten wendet. Das hat vor gut einem Jahr sogar ein Gutachter in einem Schriftsatz für das Familiengericht von Münster so festgehalten, weil viele so genannte Experten gern fixieren, was ein Jugendamt ihnen vorgesagt hat. Auch für Nachplappern gibt es schließlich Geld, da kann man ruhig wichtige Daten so durcheinander würfeln, dass jedes Spielcasino sagen würde: “Sie halten sich entweder an die Regeln – oder Sie fliegen hier raus.” Doch das Jugendamt von Münster ist kein Spielcasino…

Viel behauptet, 30. April 2013


Sonntag, 10. Februar 2013

Verwaltungsgericht Münster

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Richterin

Auch vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat die Mutter, die jetzt in Wilhelmshaven wohnt, auf ihr Recht gepocht. Das könne sie vor diesem Gericht aber gar nicht, erklärte die Richterin (Az. 6 K 2315/11). Sie argumentierte so: Für jedes Ansinnen gebe es ein zuständiges Gericht - das Familiengericht für das Sorgerecht, das Sozialgericht für Hartz-IV-Empfänger, das Strafgericht für Kriminelle, das Verwaltungsgericht für Verwaltungsakte (nicht für die Anfechtung von Gerichtsbeschlüssen).

Der Fall noch einmal in aller Kürze: Die Caritas von Münster verfasst am 22. September 2009 eine Gefährdungsmeldung, das Jugendamt schaltet das Familiengericht ein, nach einer Anhörung am 24. September 2009 wird der Mutter das Baby weggenommen.

Unsere Argumentation: Das Jugendamt hat die 24-Stunden-Frist zwischen Gefährdungsmeldung und gerichtlicher Anhörung versäumt. Deshalb ist dieser Verwaltungsakt nichtig.

Die Argumentation der Richterin: Da die Mutter vor Gericht Teile ihres Sorgerechtes für die inzwischen über 3-Jährige verloren habe, könne sie das Verwaltungsgericht nicht einschalten. Das könne allenfalls der Ersatzpfleger. Die Richterin: "Das ist meine Rechtsauffassung."

Überträgt man diese Rechtsauffassung auf den Fall Schavan, dann müsste nun dies geschehen: Die ehemalige Bundesbildungsministerin klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die Universität, die ihr den Doktortitel entzogen hat. Die Richterin entscheidet: Da Annette Schavan ihren Doktortitel verloren hat, darf sie gar nicht klagen. Das können nur die Universität und die Wissenschaftler, von denen die ehemalige Bundesbildungsministerin angeblich abgeschrieben hat. Die Uni hat den Doktortitel kassiert, die Wissenschaftler haben ihre Doktortitel noch.

Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat ein Sicherheitsbeamter im Saal gesessen, weil er von der Richterin darum gebeten worden ist. Als ich die Richterin darauf hinwies, dass sie sich in ihrer Zusammenfassung des Falles getäuscht hatte, weil sie bei der Gefährdungsmeldung vom 23. September 2009 ausgegangen war, lüftete der Rechtsvertreter der Stadt Münster kurz einen Aktendeckel und behauptete, in der Akte befinde sich ein Antrag vom 23. September 2009. Den wollte die Richterin gar nicht sehen. Auf meinen Einwand reagierten weder der Jugendamtsmitarbeiter noch der städtische Rechtsvertreter. Sie blieben sogar stumm, als ich sagte: "Das ist eine Fälschung."...

Zum Beginn der Serie


Samstag, 5. Januar 2013

Familiengericht Münster (VI)


Gutachter wirft sich selbst unethisches Verhalten vor?

Was ich hier schreibe, weiß auch der Gutachter T. aus Drensteinfurt. Nach jeder Folge bekommt er eine mail von mir. Darauf reagiert er allerdings nicht. Was ich verständlich finde, denn eine Rechtfertigung für seine Ausführungen wird er wohl kaum finden können, denn die Widersprüche zwischen Gutachten, Gerichtsbeschluss und Brief des Jugendamtes an die Mutter vom 27. Dezember 2012 sind so groß, dass sie unmöglich überbrückt werden können.

In so einer Art Zusammenfassung schreibt der Gutachter, dass die Mutter seine Arbeit erschwert habe, weil sie  eine Mitwirkung verweigerte: "Eine Einschätzung ihrer Persönlichkeit ist somit dem Unterzeichner nicht möglich." Deswegen könne er nur Mutmaßungen anstellen, "was jedoch ethisch und fachlich bedenklich ist". Wer daraus schließt, dass diesem Gutachter dann auch die Beantwortung der Fragen des Familiengerichtes zum zukünftigen Umgang von Mutter und Kind unmöglich sein muss, der irrt sich allerdings. Noch schlimmer: Anschließend macht er genau das, was er angeblich selbst unethisch findet. 

Er schreibt: "Aufgrund der Berichte über das Verhalten des Kindes, insbesondere hinsichtlich seines Verhaltens nach Wechsel in die aktuelle Pflegestelle und seines Interaktionsverhaltens ergeben sich deutliche Hinweise für eine frühkindliche Traumatisierung, die sehr wohl - folgt man dem Vorgutachten - damit in Zusammenhang steht, dass die Mutter kein stabiles Beziehungsmuster anbieten konnte und wechselhaftes, teilweise unsensibles und überstimulierendes Verhalten zeigte, was das Kind enorm im Bindungsverhalten verunsicherte und irritierte."

Merke: Zur Welt gekommen ist das Mädchen am 9. Juni 2009 in Münster. Das Kind wurde der Mutter am 24. September 2009 im Gerichtssaal weggenommen. An diesem Tag war das Mädchen laut einem ärztlichen Attest normal entwickelt. Dieses Attest erwähnt - wie bereits berichtet - der Gutachter mit keinem Wort. Dafür zitiert er eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, die behauptet haben soll, das Mädchen habe auf die Pflegeeltern zuerst "mit heftiger Abwehr und Weinen" reagiert. Die gleiche Mitarbeiterin soll einer Notiz des Jugendamtes von Münster zufolge im Februar 2011 gesagt haben, die Kontaktaufnahme zwischen Pflegeeltern und Kind verlaufe gut. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter besuchte nach seinen Angaben die Pflegeeltern im Juni 2011 und brachte am 30. Juni 2011 ebenfalls nichts zu Papier, was auf eine Traumatisierung des Kindes auch nur ansatzweise hindeutet. Diese Schriftstücke hat der Gutachter nicht gelesen?

Erschreckend wirkt: Mit einem offenbar zusammengeschusterten Gutachten wird vom Familiengericht von Münster ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrem Kind begründet. Liefen vor jedem Familiengericht Verfahren so ab, wie das hier beschriebene, dann könnte man in Deutschland fast allen Eltern fast alle Kinder wegnehmen...Denn nicht nur in Densteinfurt gibt es Diplom-Psychologen, die nicht das Rückgrat haben, um einem Gericht zu sagen: "Mit mir nicht!"

Inzwischen gibt es Hinweise, dass die Pflegeeltern in Coesfeld leben könnten. So entstünde ein geographisches Dreieck zwischen Sitz des Jugendamtes, des Familiengerichtes und des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, Wohnort der Pflegeeltern und Wohnort des Verfahrensbeistandes, der Ende 2010 eine geplante Taufe der beiden Kinder als "Kindeswohlgefährdung" einstufte (Bild 8)

Folge 6: Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer


Mittwoch, 2. Januar 2013

Familiengericht Münster (V)

Beschäftigt das Familiengericht von Münster Hellseher?

Wenn mir jemand erzählt, das Fußballspiel, das er gesehen habe, sei gut gewesen, eine halbe Stunde später behauptet, das Spiel sei doch eher mies gewesen und um Mitternacht sagt, dass er gar nicht im Stadion gewesen sei, darf der beim nächsten Mal in der Kneipe woanders sitzen. Das geht aber beim Jugendamt von Münster-Kinderhaus nicht. Das sitzt einer Mutter täglich im Nacken - warum das eigentlich so gewesen ist, wissen die allerdings irgendwann nicht mehr. Muss ich jedenfalls aus den folgenden Ausführungen des Gutachters schließen, der über einen Besuch im Jugendamt berichtet, der am 1. März 2012 im Beisein einer Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes stattgefunden haben soll.

Der Gutachter zitiert ohne Zuordnung der Zitate. Wer was gesagt hat, kann man nur erahnen. So schreibt er: "Im September 2009 sei seitens der Caritas eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt worden. So sei (der Bruder) auf seine Schwester losgegangen und die Mutter habe nicht interveniert. (Das Mädchen) habe zunehmend an Gewicht verloren. Der Anweisung, dass die Kindesmutter täglich zum Kinderarzt gehen sollte, sei diese nicht nachgekommen. Schließlich sei eine Mitteilung ans Familiengericht ergangen. Die Kindesmutter habe zeitgleich ihre Schweigepflichtsentbindung widerrufen und die Zusammenarbeit aufgekündigt. Am 24. September 2009 sei ein Anhörungstermin beim Familiengericht gewesen..."

Geht es nicht genauer mit exakter Benennung der sprechenden Personen - oder ist das nicht wichtig? Außerdem muss den Ausführungen des Gutachters zufolge an einem einzigen Tag erstaunlich viel geschehen sein. Denn "im Sepember 2009" bedeutet: am 22. September 2009. Von diesem Tag stammt die Gefährdungsmeldung der Caritas. An diesem Tag soll ein Zweijähriger auf seine drei Monate alte Schwester "losgegangen" sein. Und die hat am 24. September 2009 bei einem attestierten Arztbesuch keine einzige Schramme? Die Schweigepflichtsentbindung datiert das Jugendamt Münster-Kinderhaus in einem Schriftsatz an die Mutter mit dem 28. September 2009!  Die Beendigung der Zusammenarbeit ebenfalls. Für den Gewichtsverlust des Säuglings gibt es keinen einzigen Beleg - aus der Wiegekarte und aus einem Attest erfährt man das Gegenteil. 

Will mir der Gutachter erzählen, dass im Familiengericht von Münster Hellseher arbeiten, die bereits wissen, was eine Mutter vier Tage später tun wird und diese Kaffeesatzleserei in eine Begründung für einen Kindesentzug einfließen lassen? Oder soll ich dem Gutachter entgegnen, dass im Jugendamt Münster-Kinderhaus ein Mitarbeiter beschäftigt wird, der bei Schriftsätzen jede Gründlichkeit vermissen lässt? Außerdem: Hätte der Gutachter vor dem Jugendamtsbesuch die Akten gründlich studiert, hätte er diese Zitate wohl kaum zu Papier gebracht. Ist seine Akteneinsicht etwa nur selektiv gewesen?

Stutzig macht auch die Anmerkung des Gutachters, die ebenfalls niemandem zugeordnet wird, dass nach dem Anhörungstermin am 24. September 2009 dies geschehen sei: "(Das Mädchen sei) ins St. Mauritz Kinderheim gekommen und von dort einer Pflegefamilie zugeführt worden." An einem einzigen Tag wird einer Mutter das Baby weggenommen, wird das Mädchen in ein Heim gebracht und bekommt das Kind eine Pflegestelle? So was klappt ohne jede Vorbereitung? Oder haben die Vorbereitungen bereits am 18. September 2009 begonnen? Denn an diesem Tag hat die Mutter die Schweigepflichtsentbindung zurückgezogen und die Zusammenarbeit aufgekündigt! 

Schon zückt der Gutachter eine Räuberpistole: "So habe (die Mutter) später von einer internationalen Schutztruppe berichtet, die (ihre Tochter) befreien werde. Jedenfalls solle er (gemeint ist der Jugendamtsmitarbeiter) jederzeit damit rechnen. Dies habe sie mit innerer Überzeugung und für sich authentisch vorgetragen, weswegen Zweifel an der psychischen  Gesundheit der Mutter laut geworden seien." Und wenn ich nun wegen dieser Behauptung Zweifel an der psychischen Gesundheit aller Gesprächsteilnehmer am 1. März 2012 laut werden lasse? 

Vor einigen Monaten hat mir diese Mutter erzählt, dass sich bei Facebook Leute gemeldet hätten, die das Mädchen befreien wollten. Die Kleine sei in Stuttgart. Die Straße habe man bereits herausgefunden. Nur die Hausnummer kenne man noch nicht. Die Mutter und ich waren uns schnell einig, dass es sich dabei nur um Spinner handeln kann, ich wendete mich an das Stuttgarter Jugendamt und bekam die Antwort, dass man mir nicht antworten dürfe. Ich glaubte keinen Augenblick, dass die Kleine in Baden-Württemberg ist. Ich vermutete die Pflegeeltern im Raum Münster, im Einzugsbereich des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Denn dieses Heim war für die Suche nach Pflegeeltern zuständig, dieses Heim teilte dem Jugendamt im Februar 2011 mit, man habe Pflegeeltern gefunden. Das wusste auch die Mutter. Dass die Kleine im Raum Münster lebt, kann inzwischen auch nicht mehr bezweifelt werden. 

Sind wir wieder bei dem, was der Gutachter verschweigt. Weil er es nicht erfahren hat? So hat der Jugendamtsmitarbeiter im vorigen Jahr einen Brief an das Familiengericht von Münster weitergeleitet. Der stammte von einem so genannten Heimkinderverband, dessen Vorsitzender in einem Kinderheim aufgewachsen und misshandelt worden ist. Dieser Verein besteht aus ihm und ein paar Verwandten einer Frau, die im Internet über Gespräche mit Toten berichtet. Dieser Verband behauptete in diesem Schreiben, er könne und wolle der Mutter nicht mehr helfen, weil sie Jugendämter beschimpfe. Was dieser Verein fast täglich macht. Der Vorsitzende hat mir gedroht, als ich mich einer von ihm geplanten Kampagne gegen die Gründung eines Kinderheimes in Bonn nicht anschloss. Bei einer Beerdigung drehte er einen Film und gab einem Jugendamt die Schuld für den Tod dieser Mutter. Den Witwer habe ich vor fünf Jahren kennengelernt, damals war seine Tochter in einem Kinderheim. 

Warum nur hat der Jugendamtsmitarbeiter einen derart dubiosen Verein in das Verfahren eingeführt, während er jede Unterhaltung mit mir ablehnte?  

Der Gutachter lädt derweil weiter zum munteren Rätselraten ein: "Es sei zu befürchten, dass die Umgangskontakte zwischen Mutter und Kind (die es seit fast zwei Jahren nicht mehr gibt, der Verf.) N. irritieren können. Zum Beispiel durch eine In-Aussicht-Stellung, dass N. zu ihr zurückkehren werde. Denn die Kindesmutter fühle sich in einem legitimen Kampf gegen ein Unrecht, was ihr angetan worden sei. Immer wieder führe sie Menschenrechte an, die in ihrem Fall verletzt worden seien." Wer hat das denn nun wieder gesagt? War das der Jugendamtsmitarbeiter, dem man dann Unkenntnis der Gesetze vorwerfen müsste, oder war das die Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, die in einem Telefongespräch mit mir Andeutungen über die Probleme der Mutter gemacht hat, die für mich nach übler Nachrede klangen?

Folge 5: Gutachter wirft sich selbst unethisches Verhalten vor?

Dienstag, 1. Januar 2013

Familiengericht Münster (IV)

Dieser Gutachter ist Partei

Wie sorgfältig der Gutachter die Akten studiert und ausgewertet hat, kann man nur beurteilen, wenn man diesen Fall in allen Einzelheiten kennt. Aber auch dann ist es nicht leicht, die Ausführungen nachzuvollziehen. Immer wieder springt der Gutachter hin und her, wechselt nach Belieben die Jahre, welcher Methodik er folgt, bleibt unerfindlich. Wie aus dem Nichts taucht beispielsweise der Satz auf: "Für N. sei inzwischen eine Pflegefamilie gefunden worden." 

Dazu muss man wissen, dass die Kleine bis Ende März 2011 bei einer Ersatzpflegefamilie gelebt hat. Wann also ist für N. eine Pflegefamilie gefunden worden? Der Gutachter schreibt: "Ein Anbahnungsprozess im Monat Dezember sei sehr erfolgreich verlaufen." Da er sich vorher gedanklich im Jahr 2011 aufgehalten hat, müsste man vermuten, dass der Dezember 2011 gemeint ist. Aber auch Dezember 2010 kann nicht stimmen. 2010 hat es zwar einen "Anbahnungsprozess" mit Pflegeeltern gegeben. Da jedoch die Mutter Widerstand leistete, sprangen diese Pflegeeltern wieder ab. Den zweiten Versuch starteten Sankt-Mauritz-Kinderheim und Jugendamt in aller Heimlichkeit. Dazu gab es eine Gesprächsnotiz aus Februar 2011.

Eigentlich ist der Fall klar. Das hätte der Gutachter aber nur erkennen können, wenn er die Akten gleichsam von Widersprüchlichem, Ungenauem und schlicht Falschem befreit hätte, um einen Überblick zu bekommen. Der Mutter ist das Mädchen am 24. September 2009 im Gerichtssaal weggenommen worden. Das entscheidende Gespräch zwischen Mutter und Jugendamt fand dem Jugendamt zufolge am 28. September 2009 statt. Der Vater fehlte bei diesem Treffen. Das Gespräch hat aber keinesfalls am 28. September 2009 stattgefunden. Denn sonst ergäbe sich der folgende zeitliche Ablauf: 22. September 2009 Gefährdungsmeldung der Caritas, 24. September 2009 Kindesentzug, 28. September 2009 Gespräch mit der Mutter, deren Tochter noch zuhause ist.

Der Gutachter geht darüber hinweg, sonst hätte er mit dem 18. September 2009 den wirklichen Gesprächstermin herausgefunden. An diesem Tag hat die Mutter jede Zusammenarbeit für beendet erklärt, weil sie sich genervt fühlte von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die sie auf Schritt und Tritt kontrollierte. Außerdem hatte sie den Kinderarzt gewechselt. Dennoch machte am 22. September 2009 die Caritas-Mitarbeiterin einen Hausbesuch. Die erklärte den Bruder zur Gefahr für seine Schwester, stellte Probleme des Säuglings bei der Nahrungsaufnahme fest und bescheinigte der Mutter eine gewisse Hilflosigkeit. Warum der neue Kinderarzt dem Baby zwei Tage später gute Gesundheit bescheinigt hat, muss jedem ein Rätsel bleiben. Dieses Attest ist bis heute auch von keinem Gericht gewürdigt worden. Der Gutachter macht das ebenfalls nicht. Er ist offenbar Partei, kein unabhängiger Analytiker. Sonst hätte er darauf kommen müssen: Die Erklärung der Mutter vom 18. September 2009 ist der eigentliche Grund für den Kindesentzug gewesen. Der hätte aber nicht lange Bestand gehabt. 

Zudem verschweigt der Gutachter die Existenz einer Großmutter aus Costa Rica, die 2009 in Deutschland gewesen ist, um ihrer Tochter zu helfen. Dass die Mutter dem Verwaltungsgericht von Münster ein Hilfesystem vorgeschlagen hat, erwähnt er ebenfalls nicht. Auch die immer seltsamer werdenden Begründungen für den Entzug erst des Mädchens, dann auch noch des Jungen zitiert der Gutachter nur dann, wenn sie gegen die Mutter gewendet werden können. Schon die Begründung, der Junge sei der Mutter im März 2010 wegen ihres Verhaltens im Gerichtssaal weggenommen worden, mutet merkwürdig an, der schließlich angeblich entscheidende Hinweis des Jugendamtes, die Mutter nehme die Wirklichkeit anders wahr als die Behörde, ist als Begründung lächerlich, denn jeder von uns nimmt das, was wir Wirklichkeit nennen, anders wahr als alle anderen. Wer das bestreiten wollte, müsste sich fragen lassen, ob er totalitären Gedankenmustern anhängt, zu denen Begriffe wie Volksseele und Volksempfinden gehören. Das marxistische gesellschaftliche Ohr will ich hier gar nicht erwähnen. 

Derweil blättert der Gutachter weiter in den Akten und findet dort zwei Besuchskontakte der Mutter mit ihrer Tochter im Sankt-Mauritz-Kinderheim. Den ersten erwähnt er nur mit dem Datum 9. November 2010, den zweiten vom 21. Januar 2011 ausführlich. Die Kleine habe bereits aggressiv reagiert, als sie nach Münster gebracht werden sollte. Das berichtet nicht etwa die Ersatzpflegemutter, das berichtet - so der Gutachter - das Sankt-Mauritz-Kinderheim. Die Ersatzpflegemutter erwähnt der Gutachter erst später - betrachtet sie aber wieder mit den Augen der Kinderheimmitarbeiterin: "(Das Mädchen) habe gelacht, jedoch immer wieder auch zur Pflegemutter herüber gesehen, als wenn sie um Hilfe bitte." Und wenn die Kleine sich nur gewünscht hat, dass die Ersatzpflegemutter mitspielt? 

Ich habe zweimal mit dieser Heimmitarbeiterin telefoniert. Beim ersten Mal erging sie sich in Andeutungen über die angeblichen Probleme der Mutter, die sie aber nicht näher erläuterte, beim zweiten Mal verwies sie mich an das Jugendamt, weil sie mit mir nicht mehr sprechen dürfe. Für die Andeutungen habe ich bis heute immer nur eine Erklärung gefunden: Die Heimmitarbeiterin wollte Zweifel säen. 

Folge 4: Hellseher im Familiengericht?



Samstag, 29. Dezember 2012

Familiengericht Münster (III)

Einschub: Brief vom Jugendamt von Münster

Das erlebe ich bei der Beratung von Eltern nicht zum ersten Mal: Ahnt ein Jugendamt, dass sich das Blatt wenden wird, beginnen Absetzbewegungen. Die lese ich auch aus einem Brief heraus, den die Mutter aus Münster, die vor drei Monaten eine Wohnung in Wilhelmshaven fand, heute bekommen hat. Dass ihre Tochter, die seit dem 1. April 2011 bei anonymen Pflegeeltern lebt, immer noch gelegentlich in Trance fällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, wird nicht mehr behauptet. Damit hat das Familiengericht von Münster noch am 18. Juli 2012 ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrer Tochter begründet. Dabei berief sich das Gericht auf Ausführungen des Gutachters T. aus Drensteinfurt, die so allerdings in seinem "Gutachten" vom 11. März 2012 nicht zu finden sind.

Das Jugendamt von Münster schreibt, dass die dreieinhalbjährige Tochter "eine erfreuliche Entwicklung" nehme, die Frühförderung sei abgeschlossen worden. Probleme mit der Grobmotorik habe die Kleine kaum noch, sie "klettert gern, spielt sehr gerne mit dem Ball und mit Wasser", Tanzen und Singen liebe sie über alles, sogar im Haushalt helfe sie gern mit. Gefallen finde das Mädchen an Rollenspielen mit ihrem Teddy. Seit "einiger Zeit" besuche die Kleine einen Kindergarten, habe dort "bereits eine Freundin gefunden". Der Brief endet mit der Bemerkung: "N. ist ein ganzes Stück gewachsen und sie ist rundum gesund!"

Das ist doch prima. Die Gründe für das Umgangsverbot, das der Gutachter T. bis 2014 vorgeschlagen hat, sind also fast schon im Nu dahin. Dieser Brief macht sich sicherlich auch gut in der Akte, die vom Jugendamt in Wilhelmshaven für ein Gespräch im neuen Jahr angefordert wird.

Folge 3: Dieser Gutachter ist Partei

Mittwoch, 26. Dezember 2012

Familiengericht Münster (I)

Nur verlängerter Arm des Jugendamtes?

Da beschäftige ich mich seit fünf Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern, berate Eltern, helfe ihnen, so gut ich kann, obwohl ich mir gelegentlich auf nichts mehr einen Reim machen kann, weil sich sogar Scharlatane als Experten aufspielen dürfen – wenn man mir aber schon im Dezember 2007 verraten hätte, was ich jetzt weiß, hätte ich mich auch nie gewundert. Was ich jetzt weiß, ist: Bekommt man eine Richterstelle am Familiengericht von Münster, muss man nicht einmal lesen können. Man macht, was das Jugendamt sagt – und gut ist.

Ein Gutachten und ein Beschluss

In einer Serie werde ich dieses Gutachten analysieren. In den vergangenen fünf Jahren sind mir viele Gutachten zugeschickt worden. Bei den meisten habe ich mich gefragt, warum sie von der Richterin oder vom Richter nicht sofort zerrissen worden sind, weil sie wertlos waren. Da wurde Dorfklatsch zusammengetragen, Hörensagen als Tatsachen dargestellt, unter den Teppich gekehrt, was nicht zum Roten Faden passte.

Folge 1: Mit dem Datum beginnen die Fehler

Dienstag, 8. März 2011

Sorgerecht

8. März 2011
Darf das Jugendamt von Münster diesen Antrag ablehnen?

Der Fall: Einer nichtehelichen Mutter wird am 18. März 2010 das Sorgerecht in den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Einleitung erzieherischer Hilfen und Gesundheitsfürsorge für ihre beiden Kinder entzogen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt am 1. März 2011 diesen Beschluss (13 UF 83/10 OLG Hamm, 57 F 201/09 AG Münster).

Schon vor dem OLG-Beschluss ist das Jugendamt von Münster vor dem Verwaltungsgericht Münster verklagt worden. Die Verhandlung hat heute, 11 Uhr, stattgefunden (Az. 6 K 2298/10). Die Mutter beantragt einen Hilfeplan und Hilfeplangespräche mit dem Ziel, die Rückkehr der beiden Kinder in die Familie einzuleiten. Unterstützt werde sie dabei von ihrer Mutter, die deswegen nach Deutschland komme. Zukünftige Besuchskontakte wünsche sie nur noch mit beiden Kindern, die Trennung der Geschwister müsse aufgehoben werden.

Der Vertreter der Stadt Münster und eine Jugendamtsmitarbeiterin lehnen diesen Antrag ab. Ohne Begründung. Die Jugendamtsmitarbeiterin weist darauf hin, dass der Junge beim Kindesvater "gut aufgehoben" sei, für das Mädchen gebe es bereits Anbahnungskontakte mit einer Pflegefamilie.

Die Richterin beendet die Verhandlung mit der Ankündigung, dass sie in zwei bis drei Wochen einen Beschluss verkünden werde.

Die Frage lautet jetzt: Darf das Jugendamt von Münster den Antrag der Mutter überhaupt ablehnen? Oder liegt hier Amtsmissbrauch vor?

Ich bitte um Hinweise. Danke.

Montag, 3. Januar 2011

Gesetzesbruch

3. Januar 2011
Vor Familiengerichten - wie lange noch?

Und täglich wird das Gesetz gebrochen. Nicht nur von Gaunern, Totschlägern und Mördern. Sondern auch von Gerichten. Familiengerichten genauer gesagt. Und die Kinder bleiben lange weg. Weg gekommen sind sie aufgrund einer Gefährdungsmeldung. Über die muss innerhalb von 24 Stunden entschieden werden. Widersprechen die Eltern und gibt es keine gerichtliche Entscheidung, sind die Kinder sofort wieder da.


Also beeilen sich die Familiengerichte, beraumen eine Anhörung an, verlassen sich meistens darauf, was von Jugendämtern behauptet wird. Nächster Schritt: Das Gericht bestellt eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die oder der besucht die Eltern, macht Tests, stellt Fragen, befragt auch das persönliche Umfeld. "Sagen Sie mal, trinkt der Herr Meier eigentlich zu viel?"

Stopp. So weit darf es gar nicht erst kommen. Für die zwangsweise Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern in Familiensachen gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hat der Bundesgerichtshof festgestellt (BGH, FamRZ 2010, 720). Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm im September 2010 angeschlossen (II-3 UF 177/09).

Und wenn nun alle Eltern, die von Kindesentzug bedroht sind, den Gang zu Sachverständigen verweigern? Dann muss die Gutachterin oder der Gutachter zur mündlichen Verhandlung in den Gerichtssaal kommen und sich dort ein Bild machen. Ist finanziell längst nicht so lukrativ wie illegales Vorgehen.

Wird jemand beschuldigt, muss er über seine Rechte aufgeklärt werden. Aber niemand klärt Eltern darüber auf, dass sie eine Zwangsbegutachtung ablehnen können? Familienrichterinnen und Familienrichter verraten so was nicht? Legal, illegal, scheißegal...

Samstag, 16. Oktober 2010

Ohne Anwalt

16. Oktober 2010
Braucht man nicht bei Familiensachen

Hat jemand ein seelisches Tief, ist jemand psychisch vorübergehend angeschlagen, bedient sich so manches Jugendamt bei den Kindern. Weg sind sie. Vorher werden meistens Gutachten erstellt. Viele genügen wissenschaftlichen Kriterien nicht. Ob sich Familiengerichte die Ergebnisse von Gutachten zueigen machen, steht auch nicht immer fest. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Deswegen braucht man eine Anwältin oder einen Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt? Nicht unbedingt. Doch bei den Verhandlungen sollte jemand dabei sein. Damit nicht anschließend über das Gesagte oder Nichtgesagte ein Streit entbrennt. Oder aus anderen Gründen die Funken fliegen.

Das FamFG bietet zwei Möglichkeiten: Die erste ist in § 10 geregelt. Als Bevollmächtigter für die Sache eintreten kann ein Familienmitglied. In Familiensachen gibt es keinen Anwaltszwang. Existiert kein Familienmitglied, das einem Gerichtsverfahren gewachsen ist, sucht man sich nach § 12 einen Beistand: "Beim Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird." So steht es auch in § 90 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Anträge, die bis zum Termin  erforderlich erscheinen, stellt man selbst. Der Beistand kann dabei durchaus Hilfestellung leisten, unterschrieben werden müssen die Anträge jedoch von den Eltern, von Mutter oder Vater.

Fehlt nur noch eine Zange für das Jugendamt. Die hat man bei Verfahrensfehlern. Die gibt es eigentlich bei jedem Kindesentzug. Hilfreich sein kann diese Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofes im Fall Olsson (Appl. no. 10465/83). Ein Auszug:


"1. Es genügt nicht, dass es dem Kind besser ginge, wenn es aus der Familie genommen wird.

2. Im Falle, dass keine Adoption vorliegt: Die Entscheidungen zur Herausnahme müssen deshalb als vorläufige, und sobald es die Umstände erlauben, aufzuhebende Maßnahme angesehen werden und jede zu ihrer Durchführung im Einklang mit der neuerlichen Zusammenführung der Familie stehen.

3. Die Bindung zwischen den Mitgliedern einer Familie und die Aussichten für ihre erfolgreiche Zusammenführung werden notgedrungen schwächer werden, wenn ihrem leichten und regelmäßigen Zugang zueinander Hindernisse in den Weg gelegt werden. Das ist eine unzulässige staatliche Einwirkung."

Klage eingereicht werden muss bei dem Verwaltungsgericht, dessen Zuständigkeitsbereich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes liegt. Bestätigt das Gericht Verfahrensfehler, sind Kinder schneller wieder zurück als man denkt.

Dazu ein konkreter Fall: Ich bekomme eine Vollmacht als Bevollmächtiger in mehreren Verfahren. Diese Vollmacht wird abgelehnt. Die von mir gestellten Anträge werden trotzdem zur Kenntnis genommen. Einen meiner Anträge wertet das Familiengericht als verfahrenseinleitenden Antrag. Die Mutter bekommt also einen neuen Termin. Schon meldet sich das Jugendamt und bietet der Mutter ein Gespräch an. Ich darf dabei sein, heißt es, dann werde ich wieder ausgeladen. Inzwischen hat mich die Mutter als Beistand vor dem Familiengericht benannt. Dazu gibt es noch keine Entscheidung des Familiengerichtes. Zum Termin beim Jugendamt nimmt die Mutter eine Vertraute mit. Das Verwaltungsgericht vergibt nächste Woche ein Aktenzeichen für die Klage gegen das Jugendamt, das von der Anwältin der Mutter, der mittlerweile das Mandat entzogen worden ist, angerufene Oberlandesgericht kündigt ebenfalls einen neuen Termin an. Auch dieses Gericht hat mich als Bevollmächtigten nach § 10 FamFG abgelehnt. Greifen wir also zu § 12 FamFG und § 90 ZPO...Geschafft haben wir das in 14 Tagen. Jede Anwältin  und jeder Anwalt braucht länger! Und wird teuer...

16. Oktober 2010, ein paar Stunden später

Eine Mutter hat eine Anwältin: Das OLG Hamm will ein schriftliches Verfahren einleiten, die Mutter nicht anhören


Eine Mutter hat Heinz-Peter Tjaden: Das OLG Hamm ordnet eine mündliche Verhandlung an, die Mutter bekommt Gehör, ich bin der Beistand, Sohnemann ist auch eingeladen :-)

Gesetzesbruch vor Familiengerichten - wie lange noch?