Mittwoch, 17. Dezember 2014

Aufgelesen

21. Dezember 2013
Strafantrag gegen Oldenburger Staatsanwalt
Az. NZS 640 Js 23468/12
Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Staatsanwalt Eiser wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und aller weiteren infrage kommenden Straftaten wie üble Nachrede, Verleumdung…
In seinem Schriftsatz von 27. November 2013, der mir am 21. Dezember 2013 zugegangen ist, behauptet er: “Es ist durchaus als ein erheblicher Angriff auf die Ehre eines Kommunalpolitikers (gemeint ist der Wilhelmshavener UWG-Ratsherr Frank Uwe Walpurgis) anzusehen, wenn diesem unterstellt wird, er habe über die Verhöhnung eines Vorstandsmitglieds (“Vergasen”) nur gelächelt und sei diesem gegenüber gewalttätig geworden.”

19. März 2014
Keine eigene Deutung des Revisionsgerichtes
Ist eine Äußerung mehrdeutig, muss sie vom Gericht von allen Seiten beleuchtet werden. Das hat das Oldenburger Landgericht am 31. Oktober 2013 getan. Das Revisionsgericht darf keinesfalls eine eigene Deutung an deren Stelle setzen. Weiter heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichtes von Oldenburg: “Soweit die Strafkammer auch eine Deutung dahingehend für möglich gehalten hat, dass in der Partei ´Freie Wähler´ unter dem Einfluss des Zeugen Walpurgis als ´Neofaschisten´ bezeichnete Personen ihre politische Heimat finden könnten, und auch insoweit eine Strafbarkeit verneint hat, ist dieses jedenfalls im Ergebnis ebenfalls nicht zu beanstanden.”

Ich schreibe nichts Falsches
Aber sicher, Herr (Rechtsanwalt) Laß! Ich werde auch weiterhin keine unrichtigen Angaben über den Polizeieinsatz veröffentlichen. Allerdings hätte ich da ein paar Fragen: “Welche meiner Veröffentlichungen ist denn bisher unzutreffend gewesen? Dass sich die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger genannt haben? Dass sie in meine Wohnung eingedrungen sind, ohne sich auszuweisen und mir einen Grund zu nennen?”

Ladung vergessen

Das Landgericht von Oldenburg vergisst die Ladung von Zeugen, die nach Angaben des Richters unbedingt angehört werden müssen.

Islamprozess, 27. Mai 2014


Voller Schadenersatz auch ohne Helm

Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juni 2014 entschieden.

Energieversorger fordert über 100 000 Euro für Haschisch-Plantage

Osnabrück - 30. Juni 2014. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am 30. Juni 2014 um 9:15 Uhr in Saal 393 über die Zivilklage eines Energieversorgers aus Oldenburg gegen einen Beklagten aus den Niederlanden wegen des Stromverbrauchs einer sogenannten Indoor-Cannabis-Plantage.

Die von Rechtsanwalt Dr. Schlüter aus Oldenburg vertretene Klägerin behauptet, dass sie mit dem Beklagten einen Vertrag über die Lieferung von Strom, Erdgas und Wasser für eine Abnahmestelle in Sögel geschlossen habe. Im Mai 2010 sei in dem mit Strom belieferten Objekt eine sog. Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabispflanzen aufgefunden worden. Dabei sei festgestellt worden, dass unter Umgehung des Stromzählers über 70 leistungsstarke Lampen sowie 50 Schaltgeräte für die Aufzucht der Pflanzen installiert gewesen seien. Aus den Leistungsdaten dieser Geräte und der Zeit ihres Betriebes errechnet die Klägerin für den Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2010 einen Zahlungsanspruch in Höhe von ca. 73.000,- € für den Stromverbrauch sowie ca. 38.000,- € Vertragsstrafe. Für diese Kosten habe der Beklagte einzustehen, der zwischenzeitlich auch wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtskräftig verurteilt worden sei.

Der Beklagte wendet gegen seine Inanspruchnahme ein, dass er das Objekt vermietet habe und somit seine Mieter für den Stromverbrauch aufzukommen hätten. Er selbst sei auch nicht wegen des Drogenanbaus, sondern wegen des anschließenden Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln verurteilt worden.

Die Vorsitzende wird im anstehenden Termin eine Güteverhandlung durchführen und den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtern. Eine abschließende Entscheidung ist im Termin noch nicht zu erwarten; dafür werden bei zivilrechtlichen Verhandlungen meistens eigene Verkündungstermine anberaumt.

Anwalt aus Wilhelmshaven fordert Unterlassungserklärung

23. August 2014. Auch in Wilhelmshaven (“sterbende Stadt an der Jade”) vertreiben einige Leute die Langeweile mit Klatsch und Tratsch. Darüber regen sich eigentlich nicht mehr viele auf. Für die meisten gilt das “Ärzte”-Motto: “Lasse reden.” Nicht aber für den Oberbürgermeister und einen Unternehmer aus Wilhelmshaven, die heute in der Lokalzeitung ein gemeinsames Vorgehen gegen “Verleumder” angekündigt haben. Zu diesen “Verleumdern” soll auch ich gehören. Behauptet jetzt jedenfalls der Anwalt des Unternehmers. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Was ich nicht tun werde. Denn ich bin schon lange ein Gegner der Einschüchterungs-Seuche, die Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen und äußerungsrechtliche Verfahren mit sich bringt. Gerüchte ernähren sich von dieser Seuche.

Das Gebüsch-Gerücht. Hier klicken

Wilhelmshavener Amtsgericht: Hier darf erfolgreich gelogen werden
Vom Wilhelmshavener Amtsgericht bin ich am 2. September 2014 zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden, weil zwei Polizeibeamte mit ihren Lügen erfolgreich waren. Während der Verhandlung verlas die Richterin ein im Namen des Oberbürgermeisters verfasstes Schreiben, in dem ich als Stalker einer Jugendamtsmitarbeiterin verleumdet werde. Gegen dieses Urteil gehe ich in Berufung, gegen den Oberbürgermeister habe ich Strafantrag gestellt.
Vom Wilhelmshavener Amtsgericht bin ich am 6. März 2014 u. a. dazu verurteilt worden, die Miete für Oktober, November und Dezember 2013 ein zweites Mal an Anjas Erste Property zu zahlen, weil die Richterin die ihr von mir vorgelegten Kontoauszüge nicht als Beweismittel anerkannt hat. Sie störte sich bei ihrem Urteil auch nicht daran, dass diese Heuschrecke, der in Wilhelmshaven viele Häuser gehören oder gehört haben, keine gültige deutsche Firmenadresse angeben kann, weil es die nach meinen Recherchen und nach Recherchen von Fernsehredakteuren gar nicht gibt. Gegen dieses Urteil bin ich in Berufung gegangen.
Hier weiterlesen, 10. September 2014

Unternehmer klagt auf Unterlassung

In 14 Tagen muss mein Anwalt dem Oldenburger Landgericht angezeigt haben, dass ich mich verteidigen werde, anschließend haben wir drei Wochen Zeit für die Entgegnung: Der Wilhelmshavener Unternehmer Tom Nietiedt und seine Ehefrau Karin klagen auf Unterlassung.
Unterlassen soll ich die folgenden Behauptungen: “a)…die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen, b) der Kläger habe wegen des Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen”.

Hier weiterstaunen, 1. November 2014

Darf man ein Gerücht nicht für eine Lüge halten?

Also lautet der Beschluss, dass der Tjaden stundenlang grübeln muss? Das Oldenburger Landgericht hat in dem Rechtsstreit Karin und Tom Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden meinen Prozesskostenhilfeantrag per Beschluss vom 4. Dezember 2014 abgelehnt, weil meine “beabsichtigte Verteidigung nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien keine Aussicht auf Erfolg” bietet. Zwei Richter und eine Richterin haben vor dieser Entscheidung ihre Köpfe zusammengesteckt. Sie studierten höchstrichterliche Urteile, das älteste stammt aus dem Jahre 1987, das jüngste aus dem Jahre 2013.

Hier weitergrübeln, 17. Dezember 2014

Dienstag, 7. Oktober 2014

Finanzielle Stärkung

Ich komme dem Gericht immer weiter entgegen.















Für das Amtsgericht von Wilhelmshaven

Über vier Monate sind vergangen, seit das Oldenburger Landgericht ein Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes aufgehoben hat. Frei gesprochen wurde ich von dem Vorwurf, die beiden Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner, die damals noch Freie Wähler gewesen sind und heute zur von ihnen gegründeten Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) gehören, verleumdet zu haben. Walpurgis und Walzner zeigten mich im Dezember 2011 an, die Staatsanwaltschaft von Oldenburg schusterte eine Anklageschrift zusammen.

Das Landgericht von Oldenburg entschied am 3. Juni 2014 auch, dass mir meine Auslagen zu erstatten sind. Darauf warte ich immer noch, obwohl ich dem Wilhelmshavener Amtsgericht bereits mit einer Cent-Überweisung finanziell unter die Arme gegriffen habe. (Siehe http://centaktion.blogspot.de "Anzahlung für Fachkraft").

Heute habe ich diesem Gericht ein weiteres Angebot gemacht. Siehe Citi-Postkarte. Irgendwie muss diesem Amtsgericht doch aus der Klemme geholfen werden...

Was mir so alles verboten werden sollte und soll

Die Broschüre "Deutsche Presse nicht platt machen", erschienen bei www.lulu.com
Die Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", ebenfalls erschienen bei www.lulu.com, erhältlich auch bei Amazon

Donnerstag, 18. September 2014

Der Tipp: Versicherungen und Strom

Auf die Kostenbremse treten

Jeder Haushalt benötigt Strom, die Kosten hierfür sind in den letzten Jahren allerdings stetig gestiegen, daher ist es für viele Haushalte mittlerweile an der Zeit sich einen neuen, günstigeren Stromanbieter zu suchen. Während es früher nicht möglich war sich seinen Stromanbieter selber auszusuchen, ist der Strommarkt heute offen und so kann jeder sich seinen Stromanbieter selber auswählen.

Wie es beispielsweise für eine Versicherung den Versicherungsvergleich gibt, so gibt es auch einen Stromanbietervergleich. Dieser hilft einen besonders günstigen Stromanbieter oder eine günstige Versicherung zu finden und dies sogar kostenlos. Dabei sind nur wenige Eingaben notwendig um eine Auswahl an günstigen Anbietern zu erhalten. Für den Vergleich aller Stromanbieter muss nur der letzte Jahresverbrauch und die Postleitzahl eingegeben werden.

Bei der Versicherung sieht das ein wenig anders aus. Je nach Versicherungsart sind mehr oder weniger Angaben notwendig. So benötigt der Rechner für den Vergleich der Kfz-Versicherungsanbieter mehr Angaben als der Rechner für den Vergleich der Anbieter von Hausratversicherungen.

Ganz gleich ob Versicherung oder Stromanbieter, mit einem Vergleich lässt sich Geld sparen. Solch ein Vergleich berücksichtigt nicht nur Tarife einzelner Anbieter, sondern auch die Anbieter, deren Leistungen und Service. Die günstigste Versicherung, oder der günstigste Stromanbieter nutzen dem Endverbraucher letztendlich aber wenig, wenn der Service oder die hierfür gebotenen Leistungen nicht akzeptabel sind.

Durch einen direkten Vergleich wird selbst dem Laien schnell klar, welcher Anbieter sich wirklich lohnt. Der Zeitaufwand hierfür ist dabei sehr minimal, denn der Vergleichsrechner benötigt nur ein paar Sekunden, um gewünschte Ergebnisse anzuzeigen.

Versicherung
Versicherungsvergleich
Stromanbietervergleich

Mittwoch, 20. August 2014

Säumige Zahler

Vor dem Landgericht in Oldenburg und nach dem Freispruch
Erst jagt mich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg mit einer merkwürdigen Anklageschrift vor das Amtsgericht in Wilhelmshaven, das mich zu einem Bußgeld von 1500 Euro wegen angeblicher Verleumdung zweier UWG-Ratsherren aus dieser Stadt verdonnert (der Richter droht mir im Wiederholungsfalle sogar mit Gefängnis), dann spricht mich das Oldenburger Landgericht in zwei Verfahren frei und kommt zu dem Ergebnis, dass der Anklagepunkt 1 ins Leere geht, weil die UWG-Ratsherren gar nicht gemeint gewesen sind, und dass der Anklagepunkt 2 mit meinen Veröffentlichungen gar nicht in Einklang gebracht werden kann, weil ich die von der Staatsanwaltschaft von Oldenburg behaupteten Zusammenhänge gar nicht hergestellt habe. Der endgültige Freispruch vom 3. Juni 2014 bedeutet: Ich bekomme meine Auslagen erstattet. Also schicke ich am 10. Juni 2014 eine Rechnung an das Oldenburger Landgericht.
Seither ist mir die baldige Erstattung meiner Kosten in mails und am Telefon mehrfach versprochen worden. Zuletzt vorige Woche. Doch mein Geld habe ich immer noch nicht. Auch nicht nach einem von mir angekündigten gerichtlichen Mahnbescheid. Deswegen ist mein Konto heute ins Minus gerutscht, eine Lastschrift wird morgen zurückgehen. Ich bekomme also Probleme, weil sich das Landgericht von Oldenburg als säumiger Zahler erweist und auch noch einen Mahnbescheid mit zusätzlichen Kosten riskiert?
Weitere Infos über den Islamprozess. Hier klicken

Dienstag, 17. Juni 2014

Gehört verboten

Meinen nun auch zwei Polizeibeamte

Steht die Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland nur auf tönernen Füßen, werden den Grundrechten vor deutschen Gerichten die Beine weg geschlagen? Diese Frage stellen sich viele Prozessbeobachter, wenn der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder erfolgreich gegen die Behauptung klagt, seine Haare seien gefärbt, oder Michael Ballack kurz vor seinem Karriere-Aus ebenfalls erfolgreich gerichtlich gegen die Vermutung vorgeht, er werde nicht mehr lange Fußball spielen.

Für Bundeskanzler Ludwig Erhard sind einige Autoren 1965 schlicht "Pinscher" gewesen, so manche Kritik hielt er für "entartet". Sein Vorgänger ließ einen Magazin-Macher ins Gefängnis werfen - und wusste das angeblich nicht einmal.

Mehr als einmal bin auch ich ins Visier von Organisationen geraten, die in der Demokratie nicht angekommen sind - oder mit Demokratie nichts anfangen können. Erst pflasterte mich die Neuapostolische Kirche erfolglos mit Strafanzeigen zu, dann scheiterten die Zeugen Jehovas mit dem Ansinnen, das blog http://zeugenjehovas.blogspot.com verbieten zu lassen. Ein CDU-Ratsherr hätte 1993 gern meinen Erzählband "Von Bachnoten und Bachblüten" wieder vom Buchmarkt gefegt, weil er glaubte, er käme in einer Erzählung vor,  und nun behaupten zwei Polizeibeamte aus Wilhelmshaven, meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" enthalte sie betreffende Verleumdungen und Beleidigungen. Ob sie bei der Staatsanwaltschaft damit Gehör finden werden, ist fraglich, denn bei einer Wohnungsdurchsuchung nannten sie falsche Namen. Sie müssten also der Staatsanwaltschaft erfolgreich vorlügen können, dass sie das nicht getan haben.

Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass ich in einem Islam-Prozess vom Oldenburger Landgericht frei gesprochen worden bin. Angezeigt wurde ich von zwei Ratsherren aus Wilhelmshaven. Einer der beiden hatte auf seinen Facebook-Seiten die Forderung "Der Islam muss raus aus Deutschland" geduldet, die von seiner politischen Beraterin stammte.

Auch an Strafanzeigen und Klagen kann man sich gewöhnen. Wenn derlei bei einer meiner Veröffentlichungen nicht geschieht, mache ich mir schon Gedanken...Was für den Deutschen Journalisten-Verband allerdings nicht gilt. Der berichtet über meine Erlebnisse nicht. Könnte daran liegen, dass der Vorsitzende aus Sande bei Wilhelmshaven stammt - und aus alter Verbundenheit so was gern verschweigen möchte. Dazu besteht allerdings seit einigen Wochen kein Grund mehr. Ich habe Wilhelmshaven wieder verlassen und wohne nun in Burgwedel bei Hannover...

Was ich so schreibe, erfahren Sie fast täglich auf http://heinzpetertjaden.wordpress.com

Meine Bücher finden Sie auf www.lulu.com

Mittwoch, 8. Januar 2014

Landgericht Hamburg

8. Januar 2014
Ex-Verteidigungsminister klagt gegen Buch
Der nach Plagiatsvorwürfen zurückgetretene Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat den münsterischen Lit-Verlag verklagt. Es geht um das Vorwort in dem Satire-Bändchen „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen“.
Der Ex-Minister fordert von dem Wissenschaftsverlag die Zahlung von 633,32 Euro sowie eine Erklärung, den Buchtitel „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen“ nicht weiter zu vertreiben. Für den 11. April ist eine Güteverhandlung vor dem Hamburger Landgericht angesetzt, wie ein Verlagssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Münster sagte.
Westfälische Nachrichten, 8. Januar 2014

12. Juli 2012
Papst wetzt so schnell wie Gerhard Schröder und die Zeugen Jehovas

“Der Papst war auch schon da”, singt Marius Müller-Westernhagen in einem Lied über “Freiheit”. Das gilt jetzt auch für das Hamburger Landgericht. Dort hat Benedikt eine einstweilige Verfügung gegen Titelbilder der Satire-Zeitschrift “Titanic” erwirkt. Dagegen will sich Chefredakteur Leo Fischer wehren. Vorher hat er aber erst einmal ein Glas Sekt geleert. Denn mehr Werbung geht nicht.

Vorsicht, Satire!

23. Mai 2011
Ein bissiger Kommentar

http://www.kanzleikompa.de/2011/05/23/fremde-auserungen-sollten-nicht-mit-eigenen-recherchen-belegt-werden-findet-das-olg-hamburg/

3. November 2010
Grundgesetz wegwerfen - Kommentar verbieten

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten... Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher..."


Hat am 5. Mai 1965 im "Spiegel" gestanden. In einem Leserbrief von Paul Sethe, der zu den fünf Gründungsherausgebern der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gehörte.

Doch dann kam das Internet - und diese Abhängigkeit nahm wieder ab? Nicht vor der Kammer 25 des Hamburger Landgerichtes. Richter Schulz hat gestern die Veröffentlichung eines Kommentars verboten. Den veröffentlichte ich am 17. Dezember 2009 in meinem blog http://familiensteller.blogspot.com, in dem ich mich kritisch mit einer Drogentherapieeinrichtung aus Lüneburg auseinandersetze.

Anlass war ein Beschluss des Hamburger Landgerichtes vom 9. Dezember 2009, mit dem einer Ex-Klientin eine bestimmte Behauptung per Einstweiliger Verfügung verboten wurde. Ich setzte diesen Beschluss ins Netz und fügte diese Anmerkungen hinzu: "Nun haben auch mir ehemalige Klientinnen berichtet, dass sie erlebt haben, was R. S. per Beschluss bestreiten will. Solche Aussagen liegen mir in schriftlicher Form vor, andere sind telefonisch gemacht worden."

Anschließend wies ich darauf hin, dass diese Aussagen aber nicht ausreichend seien, um den Beschluss vom 9. Dezember 2009 wieder zu kippen. Notwendig seien Versicherungen an Eides Statt. Die trudelten danach schnell ein.

Frohgemut fuhren ehemalige Klientinnen und Klienten, die in den Zeugenstand treten wollten, am 20. April 2010 nach Hamburg. Richter Schulz hatte wohl mit einem gewissen Ansturm gerechnet, zur Bewachung der Angereisten forderte er zwei Schwarzgekleidete an, die während der Verhandlung im Saal verharrten.

Unser Anwalt bestand auf Vernehmung der Zeuginnen und Zeugen, vorher werde er keine Anträge stellen. Außerdem verwies er auf die Versicherungen an Eides Statt, die dem Gericht vorlagen. Doch Richter Schulz stellte sich taub. Er beendete die Verhandlung mit einem Säumnisurteil.

Dagegen legten wir Widerspruch ein. Über den wurde gestern verhandelt. Mit dem gleichen Ergebnis wie am 20. April 2010. Mein Kommentar ist weiter verboten. Auch der Hinweis, dass ich die Trägerin der Drogentherapieeinrichtung unzählige Male um Stellungnahmen zu meinen Berichten und Kommentaren gebeten habe, fiel vom Richtertisch ins juristische Nirgendwo.

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes flatterte hinterher. Er lautete bis zum 2. November 2010 noch: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

21. April 2010
Gib Aids keine Chance! Spirale einsetzen?

Hier die Antwort

11. Januar 2010
Hobbydichterin vs Karl-Heinz Rummenigge

„Ich danke dir, danke dir ganz toll“, hat sich Karl-Heinz Rummenigge im November bei der Jahreshauptversammlung des FC Bayern München von Franz Beckerbauer als Präsident des Clubs verabschiedet. Dafür verlangt nun eine Hobbydichterin aus Hessen Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro, außerdem hat sie vor dem Landgericht in Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung beantragt. Angeblich stammen die von Rummenigge vorgetragenen Zeilen von ihr. Fest steht: Die einstweilige Verfügung bekommt sie.

Warum aber wendet sich diese Hobbydichterin als Hessin an das Landgericht in Hamburg? Diese Frage können beantworten: Altkanzler Gerhard Schröder, über den behauptet worden ist, er färbe seine Haare, Oskar Lafontaine, Claudia Schiffer und Oliver Kahn. Auch sie haben sich den fliegenden Gerichtsstand zunutze gemacht. Bedeutet: Da Veröffentlichungen von Medien überall zur Kenntnis genommen werden können, kann man auch überall klagen. Das Hamburger Landgericht ist schon lange kein Geheimtipp mehr für alle, die juristisch für sich das Bestmögliche herausholen wollen. Sogar die Zeugen Jehovas kennen die Vorzüge dieses Gerichts.

Auch ein 71-Jähriger aus Hamburg macht sich regelmäßig auf den Weg zum Sievekingplatz. Dort besucht er seit fast vier Jahren die Verhandlungen vor der so genannten „Pressekammer“ des Hamburger Landgerichtes. Rolf Schälike heißt dieser Mann, der sich einem Beschluss dieser Kammer nicht gebeugt hat und seither als kritischer Beobachter die Entscheidungen des Vorsitzenden Richters Andreas Buske im Internet unter www.buskeismus.de würdigt.

Die sind oft gewöhnungsbedürftig. So hat dieser Richter einen Verlag dazu verdonnert, jeden Kommentar vor der Veröffentlichung auf Rechtswidrigkeit zu überprüfen. In einem anderen Verfahren gestand er einem Beklagten zwar zu, dass dieser lediglich seine Meinung geäußert habe, aber - so Andreas Buske: Jede Meinungsäußerung hat einen „Tatsachenkern“. Dieser „Tatsachenkern“ sei dem Beweis zugänglich. Ende der Meinungsfreiheit.

Kein Geheimnis ist aber nicht nur die Entscheidungsfreudigkeit des Hamburger Landgerichtes - Eingeweihte wissen auch: Vor der nächst höheren Instanz haben diese Entscheidungen meistens keinen Bestand. Wer sich also an die Alster begibt, gewinnt oft Zeit - nicht aber zwingend die juristische Auseinandersetzung. Für die hessische Hobbydichterin gilt außerdem: Sie ist bundesweit bekannt geworden. Schade nur, dass ihre Gedichte nicht viel taugen - sonst käme von ihr demnächst ein Bestseller auf den Markt.

6. Februar 2010
Heute in der Nordwest-Zeitung

"Abmahnungen per E-Mail sind rechtens. Sie gelten auch dann als zugestellt, wenn sie von einem Spam-Filter oder einer Firewall abgefangen werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das entsprechende Urteil stammt aus dem Juli 2009, ist aber erst jetzt veröffentlicht worden (Az. 312 O 142/09)."


Ich vermute: Das Hamburger Landgericht hat dazu eine Pressemitteilung verschickt, die ist im vorigen Sommer an jeder Firewall abgeprallt...

Hamburger Landgericht (II)