Mittwoch, 20. August 2014

Säumige Zahler

Vor dem Landgericht in Oldenburg und nach dem Freispruch
Erst jagt mich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg mit einer merkwürdigen Anklageschrift vor das Amtsgericht in Wilhelmshaven, das mich zu einem Bußgeld von 1500 Euro wegen angeblicher Verleumdung zweier UWG-Ratsherren aus dieser Stadt verdonnert (der Richter droht mir im Wiederholungsfalle sogar mit Gefängnis), dann spricht mich das Oldenburger Landgericht in zwei Verfahren frei und kommt zu dem Ergebnis, dass der Anklagepunkt 1 ins Leere geht, weil die UWG-Ratsherren gar nicht gemeint gewesen sind, und dass der Anklagepunkt 2 mit meinen Veröffentlichungen gar nicht in Einklang gebracht werden kann, weil ich die von der Staatsanwaltschaft von Oldenburg behaupteten Zusammenhänge gar nicht hergestellt habe. Der endgültige Freispruch vom 3. Juni 2014 bedeutet: Ich bekomme meine Auslagen erstattet. Also schicke ich am 10. Juni 2014 eine Rechnung an das Oldenburger Landgericht.
Seither ist mir die baldige Erstattung meiner Kosten in mails und am Telefon mehrfach versprochen worden. Zuletzt vorige Woche. Doch mein Geld habe ich immer noch nicht. Auch nicht nach einem von mir angekündigten gerichtlichen Mahnbescheid. Deswegen ist mein Konto heute ins Minus gerutscht, eine Lastschrift wird morgen zurückgehen. Ich bekomme also Probleme, weil sich das Landgericht von Oldenburg als säumiger Zahler erweist und auch noch einen Mahnbescheid mit zusätzlichen Kosten riskiert?
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