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Freitag, 31. Dezember 2010

Stachowske-Theorie

31. Dezember 2010
Schlecht schreiben bringt Leser

Stachowske, Ruthard, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, hat einen schwer beschäftigten Anwalt. Der hat seine Kanzlei in Uelzen. Und wahrscheinlich ein Extra-Lager für die Schriftstücke, die er in Stachowskes Auftrag verfasst.

Zu den Akten gelegt worden ist jetzt auch eine Theorie, die dieser Honorarprofessor vor dem Hamburger Landgericht hat vertreten lassen. Die lautet: Wer Schlechtes über Ruthard Stachowske berichtet, lockt Leserinnen und Leser an. Und zwar auf die Seite http://familiensteller.blogspot.com/. Die diene Erwerbszwecken, denn verlinkt seien dort auch google-Anzeigen.

Mit der Leserzahl - so die Theorie weiter - wachsen die Werbeeinnahmen. Was irgendwie auch dem Honorarprofessor zu verdanken sei. Der deswegen - so die Forderung vor Gericht - mindestens 1 000 Euro der Werbeeinnahmen verlangen könne.

Hat das Hamburger Landgericht ins Land der Fabel verwiesen und somit als Klagepunkt abgewiesen. Was in Anzeigen stehe, habe mit dem redaktionellen Teil des blogs nichts zu tun. Schadenersatzansprüche könne der Honorarprofessor nur stellen, wenn seine Persönlichkeitsrechte in den Anzeigen verletzt werden.

Ist aber nicht der Fall. Denn dazu müsste Ruthard Stachowske erst einmal google-Anzeigen auf meiner Seite schalten - und wahrscheinlich sich selbst auch noch beleidigen. Oder so. Wieder eine Theorie dieses Honorarprofessor, die wohl nur er selbst versteht. Das Hamburger Landgericht versteht schon sehr viel, wenn Kläger etwas behaupten. Aber das hat selbst der Vorsitzende Richter Schulz nicht mehr verstanden.

Freitag, 30. Juli 2010

Eiserner Besen

30. Juli 2010
Erwecken Sie bloß nicht den Eindruck von Tatsachen

Zum Hamburger Landgericht gehören zwei Medien-Kammern. Die kehren mit eisernem Besen. Sind sozusagen juristische Besenkammern. Erwecken aber einen anderen Eindruck. Das darf man jedoch nicht. Eindruck erwecken. Eindruck machen darf man aber.

Den machen die beiden Vorsitzenden Richter Buske und Schulz. Während Buske kaum noch zwischen Meinungsäußerungen und Schilderung von Tatsachen unterscheidet, unterscheidet sich Schulz von Buske durch seine Verhandlungsführung.

Buske ist eher der Dichter und Denker. 24, 25, der Beklagte möge passen. Denn: Jede Meinungsäußerung hat nach Buskes Auffassung auch einen Tatsachenkern. Und der ist dem Beweis zugänglich. Zwar nicht jedem, aber zumindest Schulz in der anderen Kammer.

Geht jetzt ein wenig hin und her? Für Beklagte aber auch. Zitiert jemand einen Beschluss von Schulz wortwörtlich und fügt diesem Zitat eine kritische Bemerkung an, dann wird von diesem Jemand ein Eindruck erweckt. Siehe oben. Begriffen. Darf man nicht. Doch: Zitieren darf man. Aber nur Schulz. Sonst erweckt man einen Eindruck.

Unterschiede gibt es auch: Während Schulz Zeugen nicht anhört, kommt es Buske auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen nicht an. Glaubwürdig sind nur die Beschlüsse der beiden Medien-Kammern.

Dafür muss man nicht studiert haben, denn Glauben ist nicht wissen. Studieren schadet aber nicht. Muss nicht Verfassungsrecht sein. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehen schon genug einfach nur so herum. Müssen Buske und Schulz also nicht auch noch.

Noch gibt es zwar ein paar Zeitungen, Zeitschriften und elektronische Medien, die meinen, schreiben zu müssen, was sie schreiben wollen. Aber auch diese Meinung enthält einen Tatsachenkern. Nötig sind also Anschlusstatsachen. Behauptet ein Journalist, dass die Bundesregierung mit ihrem Sparpaket viele Familien noch weiter in die Armut treibt, ist das ein Klagegrund.

Fiktiv betrachtet: Merkel klagt 24, 25 gegen diese Meinungsäußerung, dann ist das für Buske gar keine. Für Schulz auch nicht. Buske würde sagen: "Wenn Sie mir jetzt 12 Familien präsentieren, die ärmer werden, reicht das nicht. Wenn schon, dann will ich hier alle haben. Ausnahmslos." Schulz würde sagen: "Sie erwecken den Eindruck, dass unsere Bundeskanzlerin..."

Real genommen: Wo man verklagt wird, ist nicht wichtig. Wichtig ist: Man verliert. Den Glauben an die Justiz.