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Donnerstag, 2. August 2018

Abmahnungen

Wie definiert Bundesregierung was?

Die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3169). Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu, schreiben die Abgeordneten unter Berufung auf eine Umfrage und eine Zeitungsmeldung. 

Sie wollen von der Bundesregierung wissen, wie diese die Begriffe "unseriöse Geschäftspraktiken" und "missbräuchliche Abmahnung" im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Unternehmen, Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen definiert. 

Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung anstrebt, den Tatbestand "geringfügiger Fehler" oder "Formfehler" einzuführen, und wie die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Tatbestand ist. Die Fragesteller wollen ferner wissen, ob die Bundesregierung die Einführung einer pauschalen Abmahngebühr in Erwägung zieht, wie viele Verbände der Bundesregierung bekannt sind, die von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und wie viele von diesen sich als "unseriös" einstufen lassen.

Dienstag, 12. Juli 2016

Sparkasse Leer

Bank will Neubau-Kosten nicht verraten/"Ostfriesen-Zeitung" verliert vor Gericht

Oldenburg/Leer. Der Chefredakteur der "Ostfriesen-Zeitung" will wissen, was der Neubau der Sparkassen-Zentrale in Leer kostet. Das will die Bank nicht verraten. Der Chefredakteur beantragt vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Das Gericht lehnt den Antrag ab (Az. 5 B 2982/16).

Aus der Urteilsbegründung vom 11. Juli 2016:  "Die Sparkasse Leer-Wittmund ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die im begrenzten Umfang auch mittelbar hoheitliche Aufgaben erfüllt. Ende Oktober 2010 beschloss sie den Neubau ihrer Zentrale in Leer und dabei u.a., zu den Kosten keine öffentlichen Angaben zu machen. Der 2013 begonnene Bau ist weitgehend fertiggestellt und der Umzug der Mitarbeiter abgeschlossen. Seit November 2010 sind der Neubau und die Geheimhaltung der Baukosten in der öffentlichen Diskussion."

Der Chefredakteur der "Ostfriesen-Zeitung" behaupte "großes öffentliches Interesse" an den Baukosten, er berufe sich auf den Presseauskunftsanspruch, zumal in den vergangenen Jahren Sparkassen-Filialen geschlossen worden seien. Das Gericht hat jedoch "keine hinreichende Dringlichkeit" für eine einstweilige Anordnung gesehen. Der Chefredakteur könne ein "Hauptsacheverfahren herbeiführen": "Auch bei längerer gerichtlicher Verfahrensdauer wird der Nachrichtenwert der begehrten Auskunft nicht verloren gehen."

Abschließend äußert das Oldenburger Verwaltungsgericht "große Zweifel", ob der Chefredakteur vor Gericht überhaupt erfolgreich sein könne.

Gegen dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Oldenburg Einspruch eingelegt werden.