Sonntag, 10. Februar 2013

Verwaltungsgericht Münster

Merkwürdige Rechtsauffassung einer Richterin

Auch vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat die Mutter, die jetzt in Wilhelmshaven wohnt, auf ihr Recht gepocht. Das könne sie vor diesem Gericht aber gar nicht, erklärte die Richterin (Az. 6 K 2315/11). Sie argumentierte so: Für jedes Ansinnen gebe es ein zuständiges Gericht - das Familiengericht für das Sorgerecht, das Sozialgericht für Hartz-IV-Empfänger, das Strafgericht für Kriminelle, das Verwaltungsgericht für Verwaltungsakte (nicht für die Anfechtung von Gerichtsbeschlüssen).

Der Fall noch einmal in aller Kürze: Die Caritas von Münster verfasst am 22. September 2009 eine Gefährdungsmeldung, das Jugendamt schaltet das Familiengericht ein, nach einer Anhörung am 24. September 2009 wird der Mutter das Baby weggenommen.

Unsere Argumentation: Das Jugendamt hat die 24-Stunden-Frist zwischen Gefährdungsmeldung und gerichtlicher Anhörung versäumt. Deshalb ist dieser Verwaltungsakt nichtig.

Die Argumentation der Richterin: Da die Mutter vor Gericht Teile ihres Sorgerechtes für die inzwischen über 3-Jährige verloren habe, könne sie das Verwaltungsgericht nicht einschalten. Das könne allenfalls der Ersatzpfleger. Die Richterin: "Das ist meine Rechtsauffassung."

Überträgt man diese Rechtsauffassung auf den Fall Schavan, dann müsste nun dies geschehen: Die ehemalige Bundesbildungsministerin klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die Universität, die ihr den Doktortitel entzogen hat. Die Richterin entscheidet: Da Annette Schavan ihren Doktortitel verloren hat, darf sie gar nicht klagen. Das können nur die Universität und die Wissenschaftler, von denen die ehemalige Bundesbildungsministerin angeblich abgeschrieben hat. Die Uni hat den Doktortitel kassiert, die Wissenschaftler haben ihre Doktortitel noch.

Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat ein Sicherheitsbeamter im Saal gesessen, weil er von der Richterin darum gebeten worden ist. Als ich die Richterin darauf hinwies, dass sie sich in ihrer Zusammenfassung des Falles getäuscht hatte, weil sie bei der Gefährdungsmeldung vom 23. September 2009 ausgegangen war, lüftete der Rechtsvertreter der Stadt Münster kurz einen Aktendeckel und behauptete, in der Akte befinde sich ein Antrag vom 23. September 2009. Den wollte die Richterin gar nicht sehen. Auf meinen Einwand reagierten weder der Jugendamtsmitarbeiter noch der städtische Rechtsvertreter. Sie blieben sogar stumm, als ich sagte: "Das ist eine Fälschung."...

Zum Beginn der Serie


2 Kommentare:

  1. diese rechtsauffassung ist humbug...

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  2. darüber wird das jugendamt von wilhelmshaven aber staunen...

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