Samstag, 6. März 2010

Ralf Stegner (SPD)

28. Februar 2010
Hat er gebettelt oder hat er nicht gebettelt?

"Wenn du denkst, es geht nicht mehr..." macht Jan Delay in einem Lied "Hoffnung", die der Kieler SPD-Oppositionsführer Ralf Stegner schöpfen will. Mehrere 1 000 Euro Tantiemen als Aufsichtsrat der HSH-Nordbank soll er am Fiskus vorbeigeschleust haben. Beamte hätten ihm gesagt, das sei so in Ordnung, behauptet Stegner, nennt aber keine Zeugen.

Die hat er aber angeblich in einem anderen Verfahren, das nun beim Hamburger Landgericht anhängig ist - wie das so schön im Juristendeutsch heißt. Wir erinnern uns: Ralf Stegner ist von 2003 bis 2008 erst Finanz- und dann Innenminister von Schleswig-Holstein gewesen. Den CDU-Ministerpräsidenten hat er immer gehasst. Nun zerrt er ihn vor eines der umstrittesten Gerichtskammern, die es in Deutschland gibt. Kenner zucken zusammen, wenn sie den Namen Andreas Buske hören, einen Schrecken bekommen sie, wenn sie einen Termin bei diesem Vorsitzenden Richter haben, der quasi den Staatsnotstand ausrief, als die Behauptung im Raum stand, Bundeskanzler Gerhard Schröder färbe seine Haare.

Mit Hilfe der Zeugen Jehovas entdeckte Andreas Buske sogar eilends ein paar neue Aspekte der Lehre dieser Glaubensgemeinschaft, um einen Rundfunksender verurteilen zu können, der seinen Hörerinnen und Hörern mitgeteilt hatte, Partys seien in dieser Sekte verboten. Da ist der Vorsitzende Richter eigen, jedes Wort legt er auf die Goldwaage und schon wird eine etwas flapsige Meinungsäußerung verboten. Weil: Die hat immer auch einen "Tatsachenkern".

Bei Ralf Stegner wird der aber schwer zu finden sein. Der SPD-Oppostitionsführer bestreitet zwar, dass er vor gut zwei Jahren den Ministerpräsidenten geradezu "angebettelt" hat, damit er noch ein wenig im Ministeramt bleiben darf, um bei seiner Pension nicht schlecht da zu stehen, aber der Ministerpräsident bleibt dabei: "Das hat er getan."

Beide Seiten bieten für ihre Darstellungsweise Zeugen auf. Man darf also gespannt sein, wem Andreas Buske Recht gibt. Bislang hat Ralf Stegner die besseren Karten: Erstens hat er prima abgelenkt von der Tantiemen-Geschichte, zweitens urteilt die Kammer 24 des Hamburger Landgerichtes nur selten so, dass eine Entscheidung auf lange Sicht Bestand hat.

Eigentlich müsste man beiden Streithähnen sagen: Auseinander! Jeder in einen anderen Käfig...Andreas Buske aber mag solche Gockelkämpfe und ist um einen weisen Beschluss nie verlegen...Um  den hinzubekommen, entscheidet er gelegentlich sogar: "Auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen kommt es nicht an..." Und ist so zumindest in einem Verfahren einem dreisten Lügner aufgesessen.

Worauf es bei Andreas Buske ankommt, fragen Sie? Das, liebe Leserin, lieber Leser, weiß wahrscheinlich nicht einmal er...

Diesem Vorsitzenden Richter gewidmete Seiten

6. März 2010
Mit dieser Entscheidung habe ich nicht gerechnet. Sie etwa?

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