Donnerstag, 10. März 2011

Hartz IV

10. März 2011
Kein Oddset - sonst Ordnungsgeld für WestLotto

Staatliche Glücksspielanbieter drängen private Glücksspielanbieter ins Abseits. Die schwören Rache, schalten das Kölner Landgericht ein. Das entscheidet per einstweiliger Verfügung: Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht mehr per Oddset ihr Glück versuchen. Nimmt eine Annahmestelle einen Spielschein von einem Langzeitarbeitslosen an, droht WestLotto ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Begründung: Glücksspiel gehört nicht zur Grundsicherung eines Hartz-IV-Empfängers.

Und nun? Jede Annahmestelle in Nordrhein-Westfalen ruft das Jobcenter an und erkundigt sich, ob der Kunde vom Staat finanziell unterstützt wird? Oder muss jeder,  der Oddset spielen will, an Eides Statt versichern, dass er kein Hartz-IV-Empfänger ist?

Da schlage ich  zur Vereinfachung des Kontrollverfahrens vor: Wer Fußballergebnisse u. ä. voraussagen will, bringt seine Kontoauszüge mit und weist so nach, dass er in Lohn  und Brot steht. Oder Rente bekommt. Denn Rentner dürfen noch tippen, wie Fußballspiele oder andere sportliche Ereignisse enden.

Noch wirkungsvoller wäre es, wenn jeder Hartz-IV-Empfänger nach dem Motto handeln würde "Rent a Rentner". Der eilt dann zur Annahmestelle - falls eilen noch möglich ist - gibt den Schein ab und bekommt dafür im Falle eines Gewinnes eine Provision.

Da sage noch jemand, dass deutsche Gerichte keine weisen Entscheidungen treffen können. Manche sind sogar Weg weisend. Für Rentner, die sich für Langzeitarbeitslose auf den Weg machen.

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