Montag, 5. Oktober 2020

Aufgelesen 2020

Bedeutungsloser Sittenstrolch

Ein Lehrer betatscht in der hannoverschen Multimedia-BBS  16- bis 18-jährige Schüler und bekommt nach einer Disziplinarklage der Landesschulbehörde keine Pension mehr. Entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Bis dahin sind vier Jahre vergangen. An die belästigten Schüler zahlte der 67-Jährige 15 000 Euro Schmerzensgeld, die Gefängnisstrafe, die er bekam, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Blog über Staatsanwaltschaft Hannover, 24. Januar 2020


Fräulein keine Beleidigung

Frankfurt am Main: Eine Mieterin ist mit einer Unterlassungsklage gegen ihre hochbetagten Vermieter gescheitert. Die Klägerin wollte vor dem Amtsgericht in Frankfurt erreichen, von dem Vermieterehepaar nicht mehr als "Fräulein" angesprochen oder angeschrieben zu werden. Sie fühle sich durch die Bezeichnung beleidigt, hieß es zur Begründung. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro fällig werden. Die Richter stuften die Bezeichnung "Fräulein" nicht als Beleidigung ein. Zwar sei der Begriff 1972 aus öffentlichen Registern gestrichen worden, doch eine juristisch feststellbare Ehrverletzung liege nicht vor. Zudem seien die Vermieter hochbetagte Menschen, die einen anderen Wortschatz pflegten.

Quelle: Bayern 2 Nachrichten, 05.10.2020 12:00 Uhr

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