Dienstag, 24. Oktober 2023

Intro

















Ist das denn auch wirklich wahr?

600 Kilometer bis zum ersten Bier

In einer Kleinstadt gibt es eine Kneipe, die heißt genauso wie eine Gaststätte in einer 600 Kilometer entfernten Stadt. Da die Großstadt-Pinte schon länger so heißt und da zudem die Gefahr besteht, dass Stammgäste dieses Lokals von der Namensgleichheit dermaßen verwirrt werden, dass sie sich auf einen 600 Kilometer langen Marsch machen, bis das erste Bier durch die Kehle zischt, bekommt die kleinstädtische Wirtin eine Abmahnung. Sie soll ihre Kneipe umbenennen.

Tolle Geschichte - aber frei erfunden? Von wegen. In Deutschland wird abgemahnt, bis der Seelenklempner kommt und fragt: "Noch alles klar?"

Wohl kaum - das soll in diesem blog bewiesen werden.

Manchmal wird auf diesen Seiten aber auch über Kurioses berichtet.


Burgdorf: Beleidigt im Rathaus

Copytrack vor Gericht

Fräulein keine Beleidigung

Recht auf Vergessen
Für Bundesgerichtshof keine klare Sache

Bestsellerautor muss nicht mehr ins Watt
Ehemaliger FDP-Ratsherr entschuldigt sich

Anlassbezogene "Drecksfotzen"
In Berlin nicht selten

Wie Anwälte gegen Medien vorgehen
Aufgelesen (II)

Preiswertes Recht in Deutschland
Gedanken zum Glyphosat-Urteil

Gestern in meiner Mehlbox
Eine Abmahnung

Neulich bei der Polizei
Nicht nur Mobbing

Kinderehen verboten
Oberlandesgericht macht Ausnahme

Wie definiert Bundesregierung was?
Kleine Anfrage der FDP zu Abmahnungen

Den Bach runter/Neuer Prozess
Warten, warten, warten

Auf dem Prüfstand
Der "Rechtsstaat"

Nicht vordrängeln!
Erst wird mein Krimi verfilmt

Von Plettenberg kein Widerstandskämpfer?
Hier lesen

Verkaufsoffener Sonntag verfassungswidrig
Hier lesen

Kein feiner Verleger
Kleinanleger hereingelegt

Das letzte Gericht
Vor der Justiz-Autobahn

Das Gericht, das Wichtiges klären muss
100 Gramm Jagdterrier

Sparkasse als Geheimniskrämerin
"Ostfriesen-Zeitung" soll Neubaukosten nicht erfahren

Die Zeit drängt, es eilt
Die Geschichte von der falschen Fax-Nummer

Richter vermissen Schöpfungshöhe
Was Erdogan nicht hören kann

Tierschützer dürfen Boykott fordern
Aufruf an Volksbank zulässig

Gerücht verboten
Urteil des Oldenburger Landgerichtes

Sex im Schwimmbad
Und die "Bild"-Zeitung

Und was ist mit Ficken?
Darum ist der Bundesgerichtshof so wichtig

Blüm enttäuscht von Justiz
Meine mail dazu

Familiengericht von Münster - eine Serie
Nur verlängerter Arm des Jugendamtes?


Justizkrimis


Coverzeichnung:
Monka Schmidt-Rinke
Von der Nordsee bis zur Donau
Sechsfache Mutter unter Verdacht
Jugendamt ausgetrickst

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Nach Mord
Kinder zweimal weg
Hier bestellen als e-book

Aufgelesen (2023)

Nicht einmal das soll ich
vom Menschengerichtshof
bekommen. 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Wird zum Europäischen Gerichtshof für Papierverschwendung

Betrachtungen in Bild und Wort, 2. September 2023

Unschuldige müssen aufpassen

Rückblick nach 20 Jahren: Unschuldige müssen aufpassen, wenn sie es mit der Staatsanwaltschaft Hannover zu tun bekommen.

Staatsanwaltschaft Hannover, 15. September 2023

Ohne Bürgermeister machen sie das nicht

Dieses Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen mich kann nur auf die Kappe von Bürgermeister Armin Pollehn gehen, denn so was würde sich wohl keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter der Burgdorfer Stadtverwaltung ohne Wissen des Chefs trauen. 

"Tatvorwurf: Verleumdung" soll wohl ein Paukenschlag sein. Auf diese Pauke gehauen wird in einem Schreiben, das Polizeikommissarin Minkischak am 10. Oktober 2023 verfasst hat (Zeichen 2023 01 264 683 -8 -001). Unter Kurzsachverhalt schreibt sie: "Der Beschuldigte stellt diverse unwahre Behauptungen in einen Online-blog ein, mit denen diverse Mitarbeitende der Stadtverwaltung diffamiert werden."

Hier weiterlesen 24. Oktober 2023

Sonntag, 1. Oktober 2023

Impressum

Im Netz seit dem 10. Januar 2010, 12.30 Uhr

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
heinzpetertjaden03@gmail.com
v. i. S. d. P.

Seit 1. Februar 2021
Caminho do Arieiro de Baixo 5
Sao Martinho 9000-229 Funchal
Madeira/Portugal
www.burgdorferkreisblatt.de
http://blogdirdeinemeinung.blogspot.de  
www.heinzpetertjaden.de

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Freitag, 18. August 2023

Bach runter

14. Dezember 2012
Bei "Eberhard Menzels 
Freundeskreis" handelte
es sich damals um
einen Scherz-Verein, der
von Hans-Günter Osterkamp
und mir gegründet worden
ist, um die Politik des
 Oberbürgermeisters
auf die Hörner zu nehmen. 
Hier klicken


Der Rechtsstaat und die Justiz
Kurz vor Weihnachten 2012 steht es in der Zeitung, ich nehme den Medienwirbel satirisch auf die Hörner, beim ehemaligen Oberbürgermeister von Wilhelmshaven und anderen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden, jahrelang gehen die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Medien mit dem Thema hausieren, 2017 soll es so weit sein,  doch erst 2019 wird verhandelt, die Angeklagten gehen in Revision, 2021 ordnet der Bundesgerichtshof ein neues Verfahren an-was lange währt, wird gut?  Wohl kaum. So macht man den Rechtsstaat kaputt. 
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will nach WZ-Informationen den ehemaligen Geschäftsführer des früheren Reinhard-Nieter-Krankenhauses (RNK) Wilhelmshaven, Jörg Brost, wegen schwerer Untreue anklagen.
In dem Strafverfahren geht es im Kern um finanziell überhöhte Ruhestandsregelungen des ehemaligen Geschäftsführers. Dieser war vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden und soll danach weiterhin 18 000 Euro monatlich bekommen haben.
Mit angeklagt werden sollen dem Vernehmen nach auch Mitglieder der städtischen Aufsichtsgremien, die den vermeintlichen „goldenen Handschlag“ des Klinik-Chefs seinerzeit abgenickt haben sollen, darunter befindet sich auch der ehemalige Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel.
Hat am 21. Dezember 2017 in der „Wilhelmshavener Zeitung“ (WZ) gestanden.
Fast genau zwei Jahre nach der Urteilsverkündung
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Urteile gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Bürgermeister Eberhard Menzel (SPD) und den Klinikleiter Jörg Brost aufgehoben. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. In dem Prozess war es um den sogenannten Goldenen Handschlag für Brost gegangen. Er soll ein zu hohes Ruhestandsgeld kassiert haben. Das Landgericht Oldenburg muss den Untreue-Vorwurf gegen die beide Männer und drei weitere Angeklagte nun neu verhandeln.
NDR, 22. März 2021
Das Warten dauert an.
27. Januar 2022
Bald wieder vor Gericht
Der Ex-Oberbürgermeister Eberhard Menzel und der ehemalige Klinik-Geschäftsführer Jörg Brost sowie drei Mitangeklagte finden sich bald erneut vor Gericht wieder: Der Staatsanwalt lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab – nun muss bald neu verhandelt werden.^
Endlich vorbei
„Ein kalter Schlag, der einem die Beine weghaut“, so beschreibt Eberhard Menzel den Moment, als die Ermittlungen gegen ihn begannen. Der Wilhelmshavener Ex-Oberbürgermeister hat uns erzählt, wie er die schwierigen Jahre danach erlebt hat.
Nordwest-Zeitung, 9. Juni 2023

Donnerstag, 27. Januar 2022

Abzocke?

Betreffend Ihrer Veröffentlichung auf blogspot.com 14. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren 

die COPYTRACK GmbH verwaltet die Bildrechte und -lizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen mit Bildrechten. Eines unserer Mitglieder hat festgestellt, dass Ihr Unternehmen Bilder nutzt bzw. öffentlich zugänglich macht, konnte jedoch für deren Nutzung keine gültige Lizenzvereinbarung mit Ihnen ersehen. 

Es kann natürlich dennoch sein, dass diese Verwendung erlaubt erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied im Interesse der Fairness, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben. 

Damit steht es Ihnen dann auch frei, das Bild weiter zu nutzen. Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen. 

Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 9EB222 auf https://portal.copytrack.com/de/start 

Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwenden 

https://portal.copytrack.com/de/license/start/9EB222 

Wir bitten um eine Rückmeldung bis spätestens Donnerstag, 27. Sep. 2018. Mit freundlichen Grüßen 

Ihr COPYTRACK - Team

Diese mail habe ich heute bekommen. "Copytrack" sagte mir bis dahin nichts, also googelte ich das Unternehmen erst einmal. Nach eigenen Angaben verfolgt "Copytrack" in über 140 Ländern die Verletzung von Bildrechten.

Das fand ich schon einmal bemerkenswert, aber nicht sehr seriös. Ich fühlte mich erinnert an die Webkiller, die angeblich jede unerwünschte Information wieder aus dem Netz vertreiben können. Damit drohte man mir schon mehrfach. Vergeblich.

Doch das Neue ist immer spannend-also in diesem Fall "Copytrack". Ich klickte auf den Link mit der Lizenznummer 9EB222. Dort wurde mir ein Bild präsentiert, das beim Konzert von Max Giesinger entstanden ist. Ich veröffentlichte es in meinem blog www.burgdorfklingtgut.de unter "Gezwitscher" und schrieb dazu: "26. August 2018. Über 4000 Giesinger-Fans haben auf dem Schützenplatz ihren Star gefeiert. Das erste Foto habe ich im Netz auf www.altkreisblitz.de gefunden. Bei Facebook werden sicherlich noch viele folgen. Denn die Fans kamen aus ganz Norddeutschland."

Als ich bei "Copytrack" auf "Keine Lizenz" klickte, wurde mir die Rechnung für das Foto präsentiert. 175,59 Euro! Danach sollte ich auf "weiter" klicken. Den Klick habe ich mir gespart.

Statt dessen googelte ich weiter und fand dies: "Haben Sie eine Abmahnung von Copytrack erhalten? Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel." Die Erstberatung ist kostenlos. Hier klicken

Anmerkung: In Burgdorf bei Hannover sorgt dieser Bericht schon für Diskussionen. Auf meinen Seiten www.burgdorferkreisblatt.de ist er bereits fast 1000 Mal angeklickt worden. Ich habe schon die Frage in den Internet-Raum gestellt, was eigentlich passieren würde, wenn Leserinnen und Leser dem Copy-Track-Link folgen, die Urheberrechtsverletzung akzeptieren und für mich die Forderung begleichen würden...

1. März 2019. Bevor Internet-Gras über die Sache wächst: Ich habe nicht gezahlt, ich habe gegenüber Copytrack auch nicht reagiert.

5. Januar 2020.  Das kann man natürlich altkreisblitzgescheit nennen: Jemand veröffentlicht seine Beiträge mit Fotos bei Facebook. Jede und jeder kann diese Beiträge mit Fotos teilen. Aber einer soll für die Veröffentlichung dieser Fotos zahlen: der „Kreisblatt“-Redakteur Heinz-Peter Tjaden. Rund 300 Euro soll er für jedes Foto löhnen. Verlangt im Namen des Altkreisblitzgescheiten ein Hamburger Copytrack-Anwalt von Tjaden.

9. April 2020. Copytrack-Anwalt macht laufend "einmalige Angebote" Hier klicken 

Weitere Infos in der Ausgabe 2/20 der internetten Zeitung „Burgdorfer Kreisblatt“ Burgdorfer Kreisblatt Ausgabe 2 2020
Gütetermin und mündliche Verhandlung

14. November 2020. Das Amtsgericht Hannover hat für den 7. Dezember, 9.30 Uhr, einen Gütetermin im Raum 2201 anberaumt.  Scheitert der Gütetermin, findet gleich anschließend die mündliche Verhandlung statt. Die Ladung ist am 10. November 2020 verfasst worden, also vor meinem Klageabweisungsantrag. Weitere Infos

Termin aufgehoben-seitdem Schweigen

27. Januar 2022. Das Amtsgericht Hannover hat inzwischen zwar einen zweiten Termin für nötig befunden. Der wurde aber verschoben, weil ich seit dem 1. Februar 2021 auf Madeira lebe. Die Aufhebung des Termins wurde mir nur per mail mitgeteilt. Ich sollte umgehend einen neuen Termin bekommen. Das ist nicht geschehen. Offensichtlich ist: Das Gericht bekam immer mehr Zweifel an der Klagebegründung, die mehr als windig ist. 

Weiter nichts

31. Oktober 2022. Post vom Amtgericht Hannover, irgendein Hinweis? Fehlanzeige. 


Montag, 5. Oktober 2020

Aufgelesen 2020

Bedeutungsloser Sittenstrolch

Ein Lehrer betatscht in der hannoverschen Multimedia-BBS  16- bis 18-jährige Schüler und bekommt nach einer Disziplinarklage der Landesschulbehörde keine Pension mehr. Entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Bis dahin sind vier Jahre vergangen. An die belästigten Schüler zahlte der 67-Jährige 15 000 Euro Schmerzensgeld, die Gefängnisstrafe, die er bekam, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Blog über Staatsanwaltschaft Hannover, 24. Januar 2020


Fräulein keine Beleidigung

Frankfurt am Main: Eine Mieterin ist mit einer Unterlassungsklage gegen ihre hochbetagten Vermieter gescheitert. Die Klägerin wollte vor dem Amtsgericht in Frankfurt erreichen, von dem Vermieterehepaar nicht mehr als "Fräulein" angesprochen oder angeschrieben zu werden. Sie fühle sich durch die Bezeichnung beleidigt, hieß es zur Begründung. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro fällig werden. Die Richter stuften die Bezeichnung "Fräulein" nicht als Beleidigung ein. Zwar sei der Begriff 1972 aus öffentlichen Registern gestrichen worden, doch eine juristisch feststellbare Ehrverletzung liege nicht vor. Zudem seien die Vermieter hochbetagte Menschen, die einen anderen Wortschatz pflegten.

Quelle: Bayern 2 Nachrichten, 05.10.2020 12:00 Uhr

Montag, 27. Juli 2020

Recht auf Vergessen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Für Bundesgerichtshof keine klare Sache

Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Regionalverbandes und ein Paar, das Anlagemodelle anbietet, wollen von google endlich vergessen werden. Bei der Suche sollen negative Berichte nicht mehr angezeigt werden. Werden sie aber weiterhin. Denn der Bundesgerichtshof hat heute eine Klage zurückgewiesen und die Entscheidung über eine zweite Klage ausgesetzt. 

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VI ZR 405/18 neigte sich die Waage des Gerichtes auf die Seite der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Geschäftsführer des Regionalverbandes hatte die Lokalpresse 2011 berichtet, weil er sich krank gemeldet hatte, bevor bekannt wurde, wie schlecht es finanziell um diesen Verband bestellt war. Dazu das Gericht in seiner Urteilbegründung: "...die Grundrechte des Klägers (haben) auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs im konkreten Fall hinter den Interessen der Beklagten und den in deren Waagschale zu legenden Interessen ihrer Nutzer, der Öffentlichkeit und der für die verlinkten Zeitungsartikel verantwortlichen Presseorgane zurückzutreten..." Der Kläger könne sein Ansinnen weder auf europäisches noch auf deutsches Recht stützen. 

Im Verfahren VI ZR 476/18 waren Berichte eines US-amerikanischen Unternehmens, das im Verdacht steht, Negatives über Firmen nur deshalb zu berichten, um gegen Zahlung eines "Schutzgeldes" Negatives wieder zu löschen, der Stein des Anstoßes.  Die Kläger behaupteten, ebenfalls erpresst worden zu sein. Der Bundesgerichtshof verschob seine Entscheidung und schaltete den Gerichtshof der Europäischen Union ein, der sich mit diesen Fragen beschäftigen soll: 1. Können sich die Kläger auf andere Weise gegen die nach ihren Angaben falschen Behauptungen wehren (einstweilige Verfügung)? 2. Können die Kläger google dazu zwingen, die Verlinkung zu diesen angeblich falschen Behauptungen zu löschen, wenn die Suchmaschine gar nicht anzeigt, was über die Kläger behauptet wird? 

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Nicht ins Watt

Muss sich nicht mehr fürchten. 
Klaus-Peter Wolf darf an seinem Schreibtisch sitzen bleiben

Inzwischen haben wir es in einigen Zeitungsredaktionen bereits mit einer neuen Generation von Redakteuren zu tun, die sind mit dem Internet sozialisiert worden, haben also eine enthemmte Sprache, einen ruppigen Umgangston als Normalität kennengelernt. Dadurch ist ihre Sensibilität für das, was geht oder nicht geht, herabgesetzt. So erklärt es sich für mich, dass auch zunehmend Leserbriefe gedruckt werden, die man, als ich noch in einer Lokalredaktion gearbeitet habe, niemals gedruckt hätte. Herr Gerdo Brauer kommentierte einen Artikel in der Ostfriesen-Zeitung online:
„Herr Wolf, wir brauchen Sie hier nicht und wir können auf Sie verzichten! Gehen Sie dahin zurück, wo Sie hergekommen sind.“
Ich habe das an mir abtropfen lassen und nicht darauf reagiert. Offensichtlich war das ein Fehler, denn einige Wochen später veröffentlichte eben dieser Gerdo Brauer einen Leserbrief in dem von „integrationsunfähigen NRWlern“ geredet wurde, die ich nach Ostfriesland hole. Der Brief endete mit dem Satz: „Früher hätte man solche Nestbeschmutzer bei Nebel ins Watt gejagt.“
Nun will der ehemalige Norder FDP-Ratsherr Gerdo Brauer den Schriftsteller nicht mehr ins Watt schicken. Vor der Verhandlung, die am Mittwoch vor dem Landgericht in Aurich stattfand, ist er bereits als Ratsherr zurück- und als FDP-Mitglied aus dem Ortsverband ausgetreten. Nun entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei Wolf. 

Was mir Klaus-Peter Wolf 1982 geschrieben hat

Freitag, 20. September 2019

Die Moral

Immer anlassbezogen. 
Von der Berliner Landgerichts-Geschichte

Und jetzt rufen wir alle erst einmal "Drecksfotze". Damit würden wir uns laut Berliner Landgericht "haarscharf an der Grenze des...noch Hinnehmbaren" (Az 27 AR 17/19)bewegen. Ob wir mit "du alte Drecksfotze" diese Grenze überschreiten würden, ist fraglich. Denn auch "Schlampe" und "Geisteskranke" sind juristisch betrachtet zumindest in Berlin zulässige Begriffe. Morddrohungen sollten stets "anlassbezogen" sein, wenn wir auch damit durchkommen wollen. 

Anlässe sind leicht auffindbar, man begegnet ihnen an fast jeder Straßenecke. Mal ist eine Frau mit ihrem Auto zu schnell, mal stellt sie sich beim Parken dusselig an - schon darf es um sie geschehen sein. 

Auch die "anlassbezogene Tötung" von "Drecksfotzen" wäre in jeder Hinsicht nicht weiter schlimm Um Mord würde es sich schon einmal nicht handeln, weil dazu niedere Beweggründe nötig wären. Denn: Was vom Berliner Landgericht erlaubt wird, kann niemals nieder sein.

Montag, 12. August 2019

Aufgelesen (II)

Äußerungsrecht: Beschwerde abgelehnt

Die Klage des Wilhelmshavener Unternehmer-Ehepaares Karin und Tom Nietiedt gegen mich wegen meiner Beiträge über das “Gebüsch-Gerücht” schlummert immer noch in einer Akte des Oldenburger Landgerichtes. Prozesskostenhilfe soll mir nicht gewährt werden, hat das Landgericht entschieden. Dagegen legte mein Anwalt Beschwerde beim Oldenburger Oberlandesgericht ein. Mit Beschluss vom 24. April 2015 wurde unsere Beschwerde abgelehnt.

Hier weiterlesen, 4. Mai 2015

Und nun ein Orwell-Staat?

7. August 2015. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten mündlich, in gedruckter Form oder im Internet zu behaupten oder zu verbreiten,
a) die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen und
b) der Kläger habe wegen Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen.
Urteil des Oldenburger Landgerichtes, hier weiterlesen

Sparkasse nimmt meine Anwaltskanzlei

Doch die Sparkasse Wilhelmshaven lässt sich nicht zwingen. Sie widerspricht ohne Begründung meinem gerichtlichen Mahnbescheid. Dafür nutzt sie nicht ihre eigene Rechtsabteilung, sondern eine Wilhelmshavener Anwaltskanzlei, die um die Ecke ihren Sitz hat. Das weiß ich so genau, weil das eine Anwaltskanzlei ist, die bisher mich vertreten hat.

Ich sach mal, 18. August 2015


Anjas Erste Property: Kein Gerichts-Interesse für falsche Adressen
„Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht.“ Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland.
Hier weiterlesen, 3. Juni 2016

Es ist eilig, die Zeit drängt, ein Gericht muss ein Fax haben, damit die Verhandlung ausfallen kann, der Kläger kein Säumnisurteil bekommt, doch die von ihm mitgeteilte Fax-Nummer ist falsch, stellt der Richter fest. Die Hauptverhandlung beginnt - ohne Kläger. Gibt es nicht?

Doch: am Oldenburger Landgericht! 12. Juni 2016

Kein Wildtierverbot

Hannover. Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen. 

Region Hannover, 16. Januar 2017

Verleumdung kann auch üble Nachrede sein

Zweierlei Maß vor Gericht.

Das Jugendamt, 2. Januar 2018


Sektenvorwurf berechtigt
„Wer andere Meinungen zitiert, macht diese automatisch auch zu seinen eigenen.“ Mit diesem Vorwurf war die südkoreanische evangelische Freikirche „Good News Mission“ gegen das Bistum Mainz vor das Verwaltungsgericht gezogen, nachdem der Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Dr. Eckhard Türk, seine gegenüber Medien geäußerte Kritik gegen die koreanische Religionsgemeinschaft nicht zurückgenommen hatte. Er habe rufschädigende Äußerungen zu unterlassen, verlangte die Freikirche von der Ersten Kammer eine entsprechende Entscheidung. Türk hatte die Freikirche als „gefährliche christliche Sekte“ bezeichnet und ihre Veranstaltungen als „manipulative Türöffner“ bewertet.
Gestern verkündeten die Richter unter Vorsitz von Christof Berthold das Urteil, mit dem sie dem Sektenbeauftragten des Bistums Recht gaben.

Allgemeine Zeitung Mainz, 22. Februar 2018

Warten seit 2012

Die Anklageschrift liegt dem Gericht bereits seit fast eineinhalb Jahren vor, konnte aber aufgrund von Personalnot und vieler vorrangiger Verfahren, bei denen es um Fälle mit Untersuchungshaft ging, lange nicht geprüft werden. Inzwischen haben sich die Richter der Wirtschaftsstrafkammer mit dem umfangreichen Aktenmaterial befassen können. Am Ende ihrer Prüfung haben sie über die Annahme der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden.

Nordwest-Zeitung, 15. Mai 2018

Hat Richter Verfahren verschleppt? 

H. ist ein Gerichtsprofi. Noch vor kurzem war der Jurist mit Doktortitel als Richter am Amtsgericht in Güstrow tätig. Nun wird ihm selbst der Prozess gemacht. Als Verkehrsrichter soll er von 2013 bis 2015 insgesamt 816 Verfahren absichtlich so lange verschleppt haben, bis die Vorwürfe verjährt waren.

Das tat er deshalb, so die Staatsanwaltschaft, um weniger arbeiten zu müssen und mehr Freizeit zu haben. Zwei Arbeitstage in der Woche soll H. überhaupt nicht mehr an seinem Arbeitsplatz erschienen sein. Die Anklage lautet auf Rechtsbeugung. Im Fall einer Verurteilung droht H.mindestens ein Jahr Haft. Damit würden die Taten als Verbrechengelten. Verbrechen aus Faulheit, sozusagen.

Kieler Nachrichten, 21. März 2019


"Vollkommen schmerzfrei"
Auch gegen die junge Welt ging Höckers Kanzlei für Medien- und Markenrecht bereits vor – im Namen des früheren Verfassungsschutzagenten J. H., der mehrere Jahre als Agitator der Kölner Neonaziszene aufgefallen war und dem Phantombild eines NSU-Terroristen ähnelte. Diesen Prozess hat Höckers Kanzlei gewonnen, daher kann der Name des »geheimen Mitarbeiters« des Inlandsgeheimdienstes, der angeblich nie ein echter Nazi war, hier nicht ausgeschrieben werden.

»Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal, welche politische Gesinnung er hat«, erklärte Höcker dem Deutschlandfunk, nachdem er 2017 durchgesetzt hatte, dass Bundesbehörden die AfD nicht als »rechtsextrem« bezeichnen dürfen. Als die AfD Anfang Mai dieses Jahres eine »1. Konferenz der freien Medien« in Räumen des Deutschen Bundestags abhielt, referierte dort das CDU-Mitglied Ralf Höcker über »Presserecht und Reputationsmanagement«.
Junge Welt, 4. Juli 2019

Wie Anwälte gegen Medien vorgehen
„Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu.
Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben.

Zahl der Drohbriefe gestiegen


Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge.
Deutschlandfunk, 8. August 2019 

Dienstag, 14. Mai 2019

Glyphosat-Urteil

In Deutschland ist das Recht preiswerter
In den USA hat ein Gericht einem Ehepaar zwei Milliarden Dollar Entschädigung zugesprochen, weil die Justiz einen direkten Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und Glyphosat sieht. Die Gesundheit ist in den Staaten also viel wert. Das Recht übrigens auch. Justizirrtümer können sehr teuer werden.
In Deutschland ist das anders. Hier zu Lande sind Gesundheit und Recht kaum etwas wert. Wer drei Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hat, muss froh sein, wenn die Haftentschädigung so hoch ist wie das Gehalt, das der Unschuldige als Beruftstätiger bekommen hätte. Als Hartz-IV-Empfänger müsste man sich schon fast lebenslänglich unschuldig wegsperren lassen, damit die Erben sich wenigstens über die Beerdigungskosten keine Sorgen machen müssen.

Montag, 1. Oktober 2018

Zahl langsam

Oder nie an Copytrack

13. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

die COPYTRACK GmbH verwaltet die Bildrechte und -lizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen mit Bildrechten. Eines unserer Mitglieder hat festgestellt, dass Ihr Unternehmen Bilder nutzt bzw. öffentlich zugänglich macht, konnte jedoch für deren Nutzung keine gültige Lizenzvereinbarung mit Ihnen ersehen.

Es kann natürlich dennoch sein, dass diese Verwendung erlaubt erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied im Interesse der Fairness, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben.

Hier weiterlesen

Samstag, 25. August 2018

Mobbing

Neulich bei der Polizei
Ich gehöre nicht nur zu den potentiellen Opfern der Staatsanwaltschaft Hannover und einer durchgeknallten Lokalpresse, sondern auch der Wilhelmshavener Polizei. Unser Kinderverein in Burgdorf ist deswegen zwar den Bach hinuntergegangen, doch ich habe mich nicht zum Opfer machen lassen. Denn es gibt zu viele anständige Menschen als das man sich von den unanständigen Menschen klein kriegen lassen sollte.
Das Blatt wendet sich immer. Derzeit findet vor dem Oldenburger Landgericht ein Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage statt, der 2013 entlassen worden ist.

Freitag, 10. August 2018

Kinderehen

Oberlandesgericht macht Ausnahme


Seit Sommer letzten Jahres gilt das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen". Heiraten darf man erst ab 18. Auch die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Minderjährige sollen vor zu früher Heirat geschützt werden.


Hat einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe automatisch unwirksam. Eine Ehe, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Fall wegen besonderer Härte von der Aufhebung einer Ehe abgesehen.

Der 22-jährige Ehemann und die 16-jährige Ehefrau hatten im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet. Der Ehemann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Landkreis Grafschaft Bentheim. Seine Eltern leben ebenfalls dort und unterstützen die junge Familie - die Eheleute waren kurz nach der Eheschließung Eltern geworden.

Der Senat befand, dass eine Aufhebung der Ehe für die minderjährige Ehefrau eine besondere Härte darstellen würde, weil dadurch ihr als EU-Bürgerin verbrieftes Recht auf Freizügigkeit verletzt würde. Denn die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit führt dazu, dass jeder EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf und dann auch seinen Ehegatten mitbringen kann.

Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthaltsrecht gehabt. Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass die Eheschließung ohne Zwang erfolgt war. Die Eheleute hatten vor Gericht erklärt, für den Fall der Aufhebung der Ehe so bald wie rechtlich möglich wieder heiraten zu wollen. Darüber hinaus wird die Ehefrau im Dezember 2018 volljährig. In der Gesamtschau würde sich eine Aufhebung der Ehe daher als besondere Härte darstellen.


Oberlandesgericht Oldenburg
Az. 13 UF 23/18 

Donnerstag, 2. August 2018

Abmahnungen

Wie definiert Bundesregierung was?

Die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3169). Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu, schreiben die Abgeordneten unter Berufung auf eine Umfrage und eine Zeitungsmeldung. 

Sie wollen von der Bundesregierung wissen, wie diese die Begriffe "unseriöse Geschäftspraktiken" und "missbräuchliche Abmahnung" im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Unternehmen, Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen definiert. 

Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung anstrebt, den Tatbestand "geringfügiger Fehler" oder "Formfehler" einzuführen, und wie die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Tatbestand ist. Die Fragesteller wollen ferner wissen, ob die Bundesregierung die Einführung einer pauschalen Abmahngebühr in Erwägung zieht, wie viele Verbände der Bundesregierung bekannt sind, die von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und wie viele von diesen sich als "unseriös" einstufen lassen.

Dienstag, 15. Mai 2018

Landgericht Hamburg (II)

Erdogan-Anwalt verliebt in ein Gericht

17. Mai 2016. Hamburger Landgericht, verbiet du voran..."Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland", sagt der Anwalt des türkischen Präsidenten Erdogan, Hubertus von Sprenger. Ähnlich zufrieden haben sich auch schon Juristen beispielsweise der Zeugen Jehovas geäußert, wenn sie mit Hilfe der Richter eine neue Lehre erfanden, weil die alte kritisiert worden war. Ich konnte vor Jahren ein Lied davon singen, es war allerdings ein garstiges Lied.

Erst fängt das Hamburger Landgericht wie so oft ganz gut an, wenn das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann als Satire anerkannt wird, doch dann macht das Gericht auch ganz schnell wieder schlecht weiter. "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" dürfe ebenso behauptet werden wie "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt", Sexualbezüge dürften aber nicht hergestellt werden. Die sind vom Hamburger Landgericht deswegen einstweilig verboten worden.

Dazu der Anwalt von Jan Böhmermann, Christian Schertz, der eher selten Kunst- und Meinungsfreiheit verteidigt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch." Das Gedicht dürfe nicht zerpflückt werden, zudem müsse der Kontext in der Sendung beachtet werden. Darüber wird das Hamburger Landgericht wohl eher schmunzeln. Dort kennt man nicht einmal den Grundgesetz-Text - weder einzeln noch im Zusammenhang.

Wenn mit Schertz nicht zu scherzen ist, zwingt er Erdogan nun zu einer Klage. Das Ergebnis könnte sein: Das Hamburger Landgericht erlaubt die Sexualbezüge und verbietet das Sackdoofe und die Gummimasken. Auch dann wird der Anwalt von Erdogan sicherlich "beglückt" sein über die "gute Rechtsprechung in Deutschland". Jemand sollte ihm sagen: "Das ist nicht Rechtsprechung in Deutschland, das ist Verfassungsbruch in Hamburg." Der aber nur noch bis 2040 möglich ist. Spätestens dann ist laut neuen Erkenntnissen der Zeugen Jehovas die Welt mitsamt Hamburger Landgericht untergegangen.

Hamburger Landgericht jetzt auch türkisch
Kein Zweifel: Jan Böhmermann hat ein schlechtes Gedicht über Erdogan zu Gehör gebracht. Wenn das Hamburger Landgericht nun zivilrechtlich Teile dieses Werkes verbietet, wird es auch nicht besser.
Und das Gericht wird auch nicht besser, weil es nun von Nordkorea in die Türkei umzieht, denn die Verhandlungen finden immer noch an der Elbe statt, die Urteile sollen auch in Deutschland gelten, obwohl sie oft verfassungswidrig sind.
Hier weiterlesen, 10. Februar 2017

Richter vermissen Schöpfungshöhe

15.Mai 2018. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Urteil des Hamburger Landesgerichtes bestätigt, was eigentlich nicht verwunderlich ist, denn der Erfinder des Tatsachenkerns in Meinungsäußerungen ist jetzt Richter am Oberlandesgericht. Jan Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" bleibt deshalb teilweise verboten.

Das Gericht unterscheidet nicht etwa zwischen schlechter und guter Kunst, es äußert Zweifel daran, dass es sich bei Böhmermanns Zeilen überhaupt um "Kunst im Sinne des Grundgesetes handelt". Satire könne Kunst sein, meinen die Richter, Satire müsse aber keine Kunst sein. Bemängelt wird vom Gericht die "Schöpfungshöhe". Hätte Jan Böhmermann also auf der Zugspitze über Erdogan gelästert,hätte die Schöpfungshöhe gestimmt?



Mittwoch, 27. September 2017

Der Test

5. Juli 2017
Auf dem Prüfstand: Der "Rechtsstaat"

17. Juni 2013: Zwei Polizeibeamte dringen mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung ein. Es ist 21.40 Uhr. Sie geben sich falsche Namen, sie deuten den Grund für ihre Aktion nur an. Ich erfahre später, dass ich mein Patenkind versteckt haben soll. 

Da das Wilhelmshavener Jugendamt mauert und mich auslacht, stelle ich Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen Hausfriedensbruchs.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird ein halbes Jahr später eingestellt. Die Polizeibeamten haben angeblich nur ihre Pflicht getan. Aus dem Einstellungsbeschluss erfahre ich, wie die Polizisten wirklich heißen. Ich erfahre auch, wie die Jugendamtsmitarbeiterin heißt, die diese Aktion gestartet hat. Sie behauptet, nichts sagen zu können, weil sie nicht in meiner Wohnung gewesen sei.

2014: Die Polizeibeamten zerren mich wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung vor Gericht. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin darf auf Geheiß ihres Dienstherrn vor Gericht nicht aussagen. Ich sage vor Gericht die Wahrheit, die Polizeibeamten lügen. 

Ich stelle Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen falscher uneidlicher Aussage und argumentiere so: Vor Gericht hat es eine Version der Geschichte von mir gegeben und eine der Polizeibeamten. Da die Jugendamtsmitarbeiterin während der Aktion schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden hat, ist sie Augenzeugin. Sie muss entweder meine oder die Version der Polizeibeamten bestätigen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird nach einigen Wochen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft nur, was in den Gerichtsakten steht. Die Jugendamtsmitarbeiterin wird nicht verhört.

Juni 2017: Ich stelle Strafantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt.

Ergebnis: Steht noch nicht fest. Dürfte aber vorhersehbar sein...

Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de

27. September 2017
Test nicht bestanden
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Dienstag, 13. Juni 2017

Erst meinen Krimi verfilmen

Neue Presse Hannover 13. 6. 17
Dann diesen Fall aus Hildesheim

Natürlich hat die "Neue Presse Hannover" recht, wenn sie diesen Justizirrtum verfilmt sehen möchte, aber bitte nicht vordrängeln. In meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist" habe ich bereits eine ähnliche Geschichte erfunden - dass sie kurze Zeit später von der Staatsanwaltschaft in Hildesheim nachgeahmt werden würde, konnte ich wohl kaum ahnen. Mit so was rechnet man als Autor doch nicht.

Der Klick zu meinem Krimi