Montag, 8. November 2010

Abmahnwelle

8. November 2010
Abenteuerliche Schadenersatzforderungen

Urheberrechtliche Abmahnungen im Namen von Nachrichtenagenturen mit Schadenersatzforderungen bis zu 200 000 Euro sind für die meisten nur schwer verdaulich. Dazu die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Willers Müller-Römer Kunze & Partner in einer Pressemitteilung: "Die Abmahnungen beziehen sich darauf, dass Texte angeblich ohne Zustimmung der Agenturen verwendet werden."

Verdächtig seien diese Abmahnungen nicht nur wegen "abenteuerlicher Kosten für die Recherche und Dokumentation dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen", die Schadensberechnung auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes könne zudem nicht nachvollzogen werden.

Die Frage, ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, lasse sich nicht generell beantworten, weil in jedem Einzelfall nachgeschaut werden müsse, ob ein Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht habe. Allerdings gebe es eine klare Tendenz dahin, dass dies bei einfachen Nachrichten(meldungen) nicht der Fall sei. Denn: "Tatsachen, auf denen die Nachrichten basieren, sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt."

Kurze Texte seien nicht urheberrechtlich geschützt. Das habe das Düsseldorfer Landgericht am 25. April 2007 entschieden (Az. 12 O 194/06). Der Fall: Die Beklagte hat aus Meldungen wenige Sätze oder Passagen übernommen, sie gab die Quelle an. Die Richter urteilten: "Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde."

Bereits im Mai 2009 erhielten laut "Frankfurter Rundschau" tausende Personen anwaltliche Abmahnungen von einer Nachrichtenagentur. Folgt nun eine zweite Abmahnwelle?

Vor einer echten Welle sollte man davonlaufen, nicht aber vor einer Abmahnwelle, raten die Kölner Rechtsanwälte. Das fange schon bei einer Unterlassungserklärung an. Die dürfe ohne Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes weder unterschrieben noch modifiziert werden.

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